Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 12 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 6
Arbeitsvertrag 1 Das Arbeitsverhältnis ist zustande gekommen, wenn die Anstellungsbehörde und die anzustellende Person den schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. 2 Der Arbeitsvertrag enthält mindestens folgende Angaben: a) die Vertragsparteien; b) den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses; c) die Funktion beziehungsweise den Arbeitsbereich; d) den Bereich und / oder die Abteilung; e) die Dauer der Probezeit; f) den Beschäftigungsgrad; g) den Lohn; h) die Kündigungsfristen. 3 Rechte und Pflichten richten sich im Übrigen nach dem städtischen Recht. 3bis Einvernehmliche Mutationen des Anstellungsverhältnisses (wie z.B. Pensumserhöhungen) werden der entsprechenden Mitarbeiterin oder dem entsprechenden Mitarbeiter in angebrachter schriftlicher Form bestätigt. 25) 4 Lohnänderungen richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen und werden ohne formelle Anpassung des Vertrages in der jeweiligen Lohnabrechnung berücksichtigt. 5 Bei der Anstellung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf Abgabe der grundlegenden personalrechtlichen Erlasse.
Art. 12 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 6
Arbeitsvertrag 1 Das Arbeitsverhältnis ist zustande gekommen, wenn die Anstellungsbehörde und die anzustellende Person den schriftlichen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. 2 Der Arbeitsvertrag enthält mindestens folgende Angaben: a) die Vertragsparteien; b) den Beginn und die Dauer des Arbeitsverhältnisses; c) die Funktion beziehungsweise den Arbeitsbereich; d) den Bereich und / oder die Abteilung; e) die Dauer der Probezeit; f) den Beschäftigungsgrad; g) den Lohn; h) die Kündigungsfristen. 3 Rechte und Pflichten richten sich im Übrigen nach dem städtischen Recht. 3bis Einvernehmliche Mutationen des Anstellungsverhältnisses (wie z.B. Pensumserhöhungen) werden der entsprechenden Mitarbeiterin oder dem entsprechenden Mitarbeiter in angebrachter schriftlicher Form bestätigt. 25) 4 Lohnänderungen richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen und werden ohne formelle Anpassung des Vertrages in der jeweiligen Lohnabrechnung berücksichtigt. 5 Bei der Anstellung haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Anspruch auf Abgabe der grundlegenden personalrechtlichen Erlasse.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.