Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 14 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 7
Kündigungsfristen, Kündigungstermine, Freistellung 1 In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden, soweit im Arbeitsvertrag keine längere Frist bis höchstens 30 Tage vereinbart worden ist. Wird die Probezeit verlängert, beträgt die Kündigungsfrist während der Verlängerung 30 Tage. Die Kündigungsfrist beträgt auch 30 Tage, wenn bei der Übernahme einer anderen Funktion eine Probezeit vereinbart wird. 2 Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der folgenden Fristen gekündigt werden: a) bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Lohnbändern 1 bis und mit 9 und Personen, die keiner Besoldungsklasse zugeordnet sind, im ersten Dienstjahr zwei Monate, ab dem zweiten Jahr drei Monate; im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist bis höchstens sechs Monate vereinbart werden; 2) b) bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Lohnbändern 10 bis 17 sechs Monate; im Arbeitsvertrag kann eine kürzere Frist bis zu den Grenzen von lit. a vereinbart werden. 2) 3 Die Kündigung nach Ablauf der Probezeit kann jeweils auf Ende eines Monats erfolgen, sofern kein anderer Termin vereinbart worden ist. 4 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft mit Ablauf seiner Dauer ohne Kündigung aus. Es kann nach den vorstehenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden, soweit im Arbeitsvertrag nicht vereinbart worden ist, dass es vor Ablauf der Dauer nur aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden kann. 5 Vorbehalten bleibt die fristlose Auflösung gemäss Art. 13 Personalgesetz. 6 Tritt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ohne wichtigen Grund die Stelle nicht an oder verlässt sie fristlos, so hat die Arbeitgeberin Anspruch auf eine Entschädigung, welche einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht. Sie kann diesen am ausstehenden Lohn verrechnen. 7 Gestaltet die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis gemäss Art. 30 Abs. 4 des Personalgesetzes ohne Einhaltung der Kündigungsfrist um, ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter berechtigt, das Arbeitsverhältnis vorzeitig auf das In-Kraft-Treten der Änderungen zu kündigen. 8 Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 8 9 Die Anstellungsbehörde kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in begründeten Fällen während der Kündigungsfrist ohne Einfluss auf die Lohnzahlung freistellen. Die Anrechnung eines anderweitig erzielten Verdienstes bleibt vorbehalten. Die Freistellung nach Art. 42 Abs. 2 des Personalgesetzes bleibt vorbehalten. 11) 10 Vorbehalten bleiben besondere Regelungen.
Art. 14 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 7
Kündigungsfristen, Kündigungstermine, Freistellung 1 In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen gekündigt werden, soweit im Arbeitsvertrag keine längere Frist bis höchstens 30 Tage vereinbart worden ist. Wird die Probezeit verlängert, beträgt die Kündigungsfrist während der Verlängerung 30 Tage. Die Kündigungsfrist beträgt auch 30 Tage, wenn bei der Übernahme einer anderen Funktion eine Probezeit vereinbart wird. 2 Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der folgenden Fristen gekündigt werden: a) bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Lohnbändern 1 bis und mit 9 und Personen, die keiner Besoldungsklasse zugeordnet sind, im ersten Dienstjahr zwei Monate, ab dem zweiten Jahr drei Monate; im Arbeitsvertrag kann eine längere Frist bis höchstens sechs Monate vereinbart werden; 2) b) bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Lohnbändern 10 bis 17 sechs Monate; im Arbeitsvertrag kann eine kürzere Frist bis zu den Grenzen von lit. a vereinbart werden. 2) 3 Die Kündigung nach Ablauf der Probezeit kann jeweils auf Ende eines Monats erfolgen, sofern kein anderer Termin vereinbart worden ist. 4 Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft mit Ablauf seiner Dauer ohne Kündigung aus. Es kann nach den vorstehenden Bestimmungen vorzeitig gekündigt werden, soweit im Arbeitsvertrag nicht vereinbart worden ist, dass es vor Ablauf der Dauer nur aus wichtigen Gründen fristlos gekündigt werden kann. 5 Vorbehalten bleibt die fristlose Auflösung gemäss Art. 13 Personalgesetz. 6 Tritt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ohne wichtigen Grund die Stelle nicht an oder verlässt sie fristlos, so hat die Arbeitgeberin Anspruch auf eine Entschädigung, welche einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht. Sie kann diesen am ausstehenden Lohn verrechnen. 7 Gestaltet die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis gemäss Art. 30 Abs. 4 des Personalgesetzes ohne Einhaltung der Kündigungsfrist um, ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter berechtigt, das Arbeitsverhältnis vorzeitig auf das In-Kraft-Treten der Änderungen zu kündigen. 8 Das Arbeitsverhältnis kann im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit aufgelöst werden. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 8 9 Die Anstellungsbehörde kann Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in begründeten Fällen während der Kündigungsfrist ohne Einfluss auf die Lohnzahlung freistellen. Die Anrechnung eines anderweitig erzielten Verdienstes bleibt vorbehalten. Die Freistellung nach Art. 42 Abs. 2 des Personalgesetzes bleibt vorbehalten. 11) 10 Vorbehalten bleiben besondere Regelungen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.