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Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 18

Abfindung 16) 1 Wird das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin aufgelöst, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter daran ein überwiegendes Verschulden trifft, so beginnt der Anspruch auf Abfindung mit dem vollendeten 45. Altersjahr und beträgt bei 10 vollen Dienstjahren sechs Monatslöhne. Für jedes weitere Altersjahr erhöht sich die Abfindung um einen Monatslohn bis auf maximal 12 Monatslöhne. Berechnungsbasis ist der zuletzt bezogene monatliche Grundlohn (1/12 der Jahresgrundbesoldung). 1bis Der Anspruch reduziert sich auf die Hälfte, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin aufgelöst wird, weil a) das Ende der Lohnfortzahlung erreicht ist oder; b) die Kündigung wegen Krankheit auf Ende des ersten Krankheitsjahres erfolgt. 2 Der Stadtrat kann in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem Personaldienst ab dem vollendeten 40. Altersjahr eine Abfindung entrichten. Im Übrigen richten sich die Voraussetzungen und Leistungen nach Abs. 1. 3 Die Abfindung wird um jenen Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit allfälligem Erwerbseinkommen und Sozialleistungen den Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 10 zuletzt bezogenen Grundlohn zuzüglich Sozialzulagen übersteigt. Sie fällt dahin, wenn die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter: a) eine angebotene zumutbare Anstellung nicht annimmt; b) bei der Stellensuche die zumutbaren Anstrengungen nicht unternimmt; c) das Rücktrittsalter gemäss den Bestimmungen über die Pensionskasse erreicht hat. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende Einkünfte dem Personaldienst zu melden. 11) 4 Wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand versetzt, treten die Leistungen gemäss Art. 17 anstelle einer Abfindung. 5 Kommt es wegen Stellenabbau zur Kündigung einer grösseren Zahl von Arbeitsverhältnissen, können in einem Sozialplan zusätzliche oder andere Leistungen vorgesehen werden.

Your change, as a redline

Art. 18

Abfindung 16) 1 Wird das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin aufgelöst, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter daran ein überwiegendes Verschulden trifft, so beginnt der Anspruch auf Abfindung mit dem vollendeten 45. Altersjahr und beträgt bei 10 vollen Dienstjahren sechs Monatslöhne. Für jedes weitere Altersjahr erhöht sich die Abfindung um einen Monatslohn bis auf maximal 12 Monatslöhne. Berechnungsbasis ist der zuletzt bezogene monatliche Grundlohn (1/12 der Jahresgrundbesoldung). 1bis Der Anspruch reduziert sich auf die Hälfte, wenn das Arbeitsverhältnis durch die Arbeitgeberin aufgelöst wird, weil a) das Ende der Lohnfortzahlung erreicht ist oder; b) die Kündigung wegen Krankheit auf Ende des ersten Krankheitsjahres erfolgt. 2 Der Stadtrat kann in begründeten Einzelfällen nach Rücksprache mit dem Personaldienst ab dem vollendeten 40. Altersjahr eine Abfindung entrichten. Im Übrigen richten sich die Voraussetzungen und Leistungen nach Abs. 1. 3 Die Abfindung wird um jenen Betrag gekürzt, um den sie zusammen mit allfälligem Erwerbseinkommen und Sozialleistungen den Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 10 zuletzt bezogenen Grundlohn zuzüglich Sozialzulagen übersteigt. Sie fällt dahin, wenn die betroffene Mitarbeiterin oder der betroffene Mitarbeiter: a) eine angebotene zumutbare Anstellung nicht annimmt; b) bei der Stellensuche die zumutbaren Anstrengungen nicht unternimmt; c) das Rücktrittsalter gemäss den Bestimmungen über die Pensionskasse erreicht hat. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende Einkünfte dem Personaldienst zu melden. 11) 4 Wird die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand versetzt, treten die Leistungen gemäss Art. 17 anstelle einer Abfindung. 5 Kommt es wegen Stellenabbau zur Kündigung einer grösseren Zahl von Arbeitsverhältnissen, können in einem Sozialplan zusätzliche oder andere Leistungen vorgesehen werden.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds