Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 31 und Urlaub 11)
Arbeitszeiten 1 Die wöchentliche Normalarbeitszeit der vollamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 42 Stunden. Soweit es der Dienstbetrieb zulässt, kann täglich eine bezahlte Pause von maximal 15 Minuten im Arbeitsumfeld erfolgen. 2 Der Stadtrat kann die Einführung besonderer Modelle mit flexibler Arbeitszeit beschliessen. 3 Sofern der normale Dienstbetrieb gewährleistet bleibt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Absprache mit den Vorgesetzten die Arbeitszeit frei festlegen. 4 Der Stadtrat legt jährlich auf Antrag der Personalreferentin oder des Personalreferenten zusätzliche Freitage fest, welche durch tägliche Mehrarbeit kompensiert werden. 5 Bei Abwesenheit infolge Aus- und Weiterbildungen sowie für Tagungen einschliesslich Reisezeit und geschäftliche ein- oder mehrtätige Veranstaltungen wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchstens die tägliche Soll-Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten gutgeschrieben. 9) 11) 5bis Bei Abwesenheiten infolge Dienstreisen wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die effektiv aufgewendete Zeit einschliesslich Reisezeit bis maximal zur täglichen Höchstarbeitszeit gutgeschrieben. 11) 6 Die Städtischen Werke (SH Power) erlassen in Absprache mit dem Personaldienst und mit Zustimmung der Referentin oder des Referenten besondere Weisungen über die Arbeitszeit und die Arbeitszeitmodelle. 11) 28)
Art. 31 und Urlaub 11)
Arbeitszeiten 1 Die wöchentliche Normalarbeitszeit der vollamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beträgt 42 Stunden. Soweit es der Dienstbetrieb zulässt, kann täglich eine bezahlte Pause von maximal 15 Minuten im Arbeitsumfeld erfolgen. 2 Der Stadtrat kann die Einführung besonderer Modelle mit flexibler Arbeitszeit beschliessen. 3 Sofern der normale Dienstbetrieb gewährleistet bleibt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Absprache mit den Vorgesetzten die Arbeitszeit frei festlegen. 4 Der Stadtrat legt jährlich auf Antrag der Personalreferentin oder des Personalreferenten zusätzliche Freitage fest, welche durch tägliche Mehrarbeit kompensiert werden. 5 Bei Abwesenheit infolge Aus- und Weiterbildungen sowie für Tagungen einschliesslich Reisezeit und geschäftliche ein- oder mehrtätige Veranstaltungen wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchstens die tägliche Soll-Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten gutgeschrieben. 9) 11) 5bis Bei Abwesenheiten infolge Dienstreisen wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die effektiv aufgewendete Zeit einschliesslich Reisezeit bis maximal zur täglichen Höchstarbeitszeit gutgeschrieben. 11) 6 Die Städtischen Werke (SH Power) erlassen in Absprache mit dem Personaldienst und mit Zustimmung der Referentin oder des Referenten besondere Weisungen über die Arbeitszeit und die Arbeitszeitmodelle. 11) 28)
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.