Propose a change

Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 37 darf keine Ferienkürzung erfolgen.22) 24) 29)

Finanzielle Abgeltung für nicht bezogene Ferien und Verrechnung zuviel bezogener Ferien 1 Eine finanzielle Abgeltung der Ferien ist nur möglich, wenn die Ferien aus dienstlichen Gründen oder wegen Krankheit oder Unfall bis zum Zeitpunkt des Austritts aus dem städtischen Dienst nicht mehr bezogen werden können. Endet das Arbeitsverhältnis infolge Todesfall, wird ein positiver Feriensaldo an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. 11) 2 Der Ferienanspruch wird nach erfolgter Ferienkürzung mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird: a) bei Unfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder; b) bei Krankheit auf Ende des ersten Krankheitsjahres. 16) 3 Zu viel bezogene Ferien werden im Folgemonat nach Austritt mit dem zurückbehaltenen Anteil des 13. Monatslohns verrechnet. 11) 23) 4 Zu viel oder zu wenig bezogene Ferientage müssen von den Vorgesetzten dem Personaldienst rechtzeitig mitgeteilt werden bzw. in der Zeiterfassung abgebildet sein, damit diese im Folgemonat nach Austritt mit dem zurückbehaltenen Anteil des 13. Monatslohns verrechnet werden können. Ein Lohnrückbehalt ist zulässig.11) 12) 23)

Your change, as a redline

Art. 37 darf keine Ferienkürzung erfolgen.22) 24) 29)

Finanzielle Abgeltung für nicht bezogene Ferien und Verrechnung zuviel bezogener Ferien 1 Eine finanzielle Abgeltung der Ferien ist nur möglich, wenn die Ferien aus dienstlichen Gründen oder wegen Krankheit oder Unfall bis zum Zeitpunkt des Austritts aus dem städtischen Dienst nicht mehr bezogen werden können. Endet das Arbeitsverhältnis infolge Todesfall, wird ein positiver Feriensaldo an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen ausbezahlt. 11) 2 Der Ferienanspruch wird nach erfolgter Ferienkürzung mit der letzten Lohnzahlung ausbezahlt, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird: a) bei Unfall nach Ablauf der Lohnfortzahlung oder; b) bei Krankheit auf Ende des ersten Krankheitsjahres. 16) 3 Zu viel bezogene Ferien werden im Folgemonat nach Austritt mit dem zurückbehaltenen Anteil des 13. Monatslohns verrechnet. 11) 23) 4 Zu viel oder zu wenig bezogene Ferientage müssen von den Vorgesetzten dem Personaldienst rechtzeitig mitgeteilt werden bzw. in der Zeiterfassung abgebildet sein, damit diese im Folgemonat nach Austritt mit dem zurückbehaltenen Anteil des 13. Monatslohns verrechnet werden können. Ein Lohnrückbehalt ist zulässig.11) 12) 23)

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

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Think it through

Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
Think it through
Legal information from the published text, not advice for your case. Check the sources. Find a law · What the register holds