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Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 43

Berechnung, Anrechnung von Leistungen, Kürzung 1 Für die Berechnung der Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall ist die tägliche Soll-Arbeitszeit, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stundenlohn oder unregelmässigen Diensten während dem ersten Monat die geplanten Einsätze, ab dem zweiten Monat der durchschnittliche Lohn während der letzten zwölf Monate massgebend. 11) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 22 2 Nicht als Lohn angerechnet werden Entschädigungen, die keine Lohnbestandteile sind, insbesondere Dienstaltersgeschenke, Überstundenentschädigungen, Feuerwehrsold sowie Zulagen mit Spesencharakter. 11) 3 Besitzt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gegenüber einer staatlich anerkannten Sozialversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld, eine Invalidenrente oder dergleichen, so werden diese Versicherungsleistungen mit dem Lohn verrechnet. Sie sind dem Personaldienst den Personalverantwortlichen der Städtischen Werke (SH Power) unverzüglich bei Ankündigung oder Vollzug zu melden. Von der Verrechnung ausgenommen sind Leistungen, welche die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mehrheitlich selbst finanziert. 11) 28) 4 Die Lohnzahlung kann in Absprache mit dem Personaldienst und den Personalverantwortlichen der Städtischen Werke (SH Power) gekürzt werden, wenn: 28) a) sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den von den zuständigen Stellen angeordneten medizinischen und organisatorischen Massnahmen widersetzt; b) die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Unfall oder die Krankheit, welche die Arbeitsverhinderung verursachte, grob verschuldet herbeigeführt hat. 11) 5 Ist ein Dritter für die Krankheit oder den Unfall der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gegenüber schadenersatzpflichtig, so geht der Anspruch der geschädigten Person bis zur Höhe der erbrachten Leistungen an die Stadt über. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat bei der Geltendmachung der Forderung mitzuwirken.

Your change, as a redline

Art. 43

Berechnung, Anrechnung von Leistungen, Kürzung 1 Für die Berechnung der Lohnzahlung bei Krankheit und Unfall ist die tägliche Soll-Arbeitszeit, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Stundenlohn oder unregelmässigen Diensten während dem ersten Monat die geplanten Einsätze, ab dem zweiten Monat der durchschnittliche Lohn während der letzten zwölf Monate massgebend. 11) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 22 2 Nicht als Lohn angerechnet werden Entschädigungen, die keine Lohnbestandteile sind, insbesondere Dienstaltersgeschenke, Überstundenentschädigungen, Feuerwehrsold sowie Zulagen mit Spesencharakter. 11) 3 Besitzt die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gegenüber einer staatlich anerkannten Sozialversicherung einen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld, eine Invalidenrente oder dergleichen, so werden diese Versicherungsleistungen mit dem Lohn verrechnet. Sie sind dem Personaldienst den Personalverantwortlichen der Städtischen Werke (SH Power) unverzüglich bei Ankündigung oder Vollzug zu melden. Von der Verrechnung ausgenommen sind Leistungen, welche die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter mehrheitlich selbst finanziert. 11) 28) 4 Die Lohnzahlung kann in Absprache mit dem Personaldienst und den Personalverantwortlichen der Städtischen Werke (SH Power) gekürzt werden, wenn: 28) a) sich die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den von den zuständigen Stellen angeordneten medizinischen und organisatorischen Massnahmen widersetzt; b) die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den Unfall oder die Krankheit, welche die Arbeitsverhinderung verursachte, grob verschuldet herbeigeführt hat. 11) 5 Ist ein Dritter für die Krankheit oder den Unfall der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter gegenüber schadenersatzpflichtig, so geht der Anspruch der geschädigten Person bis zur Höhe der erbrachten Leistungen an die Stadt über. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter hat bei der Geltendmachung der Forderung mitzuwirken.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.

Questions to start with
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