Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 44
Lohnzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft 1 Mitarbeiterinnen haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von vier Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis bis zur Niederkunft über neun Monate gedauert hat. Hat das Arbeitsverhältnis weniger als neun Monate gedauert, besteht Anspruch auf zwei Monate Lohnzahlung und Leistungen im Ausmass der Mutterschaftsentschädigung gemäss EOG. Die Berechnung der Leistungen richtet sich nach Art. 43 bzw. nach EOG. Die Arbeitgeberin bevorschusst die Taggeldleistungen nach EOG. Diese fallen der Arbeitgeberin zu. 1 bis Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung gemäss EOG. 22) 2 Der bezahlte Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Geburt.11) 29) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 23 2bis Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von maximal drei Wochen. Dieser kann frühestens drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angetreten werden und endet mit der Geburt, längstens aber nach drei Wochen. 29) 3 Freie Tage, die in die Zeit des Mutterschaftsurlaubes fallen, können nicht nachbezogen werden. 11) 4 Das Arbeitsverhältnis kann von der Mitarbeiterin unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist auf das Ende des bezahlten Urlaubes aufgelöst werden. 5 Bei Wiederaufnahme der Arbeit vor Ablauf des bezahlten Mutterschaftsurlaubes erlischt von diesem Zeitpunkt an der Anspruch auf die Lohnfortzahlung gemäss Abs. 1. Ausgenommen bleiben kurze, freiwillige Einsätze im Interesse der Arbeitgeberin. 11) 6 Stirbt der andere Elternteil innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, so hat die Mutter Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 10 Arbeitstagen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag nach dem Tod wochen- oder tageweise bezogen werden. Taggeldleistungen der EO fallen der Arbeitgeberin zu. 37) Art 44a Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes 22) 1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung gemäss EOG, weil ihr oder sein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, so hat er oder sie Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen. 2 Der Betreuungsurlaub ist innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Die Rahmenfrist beginnt mit dem Tag, für den das erste Taggeld beansprucht wird. 3 Sind beide Eltern Arbeitnehmende, so hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens sieben Wochen. Sie können eine abweichende Aufteilung des Urlaubs wählen. 4 Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. 5 Die Arbeitgeberin ist über die Modalitäten des Urlaubsbezugs sowie über Änderungen unverzüglich zu informieren. 6 Taggeldleistungen der EO fallen der Arbeitgeberin zu.
Art. 44
Lohnzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft 1 Mitarbeiterinnen haben bei Schwangerschaft und Mutterschaft Anspruch auf einen bezahlten Urlaub von vier Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis bis zur Niederkunft über neun Monate gedauert hat. Hat das Arbeitsverhältnis weniger als neun Monate gedauert, besteht Anspruch auf zwei Monate Lohnzahlung und Leistungen im Ausmass der Mutterschaftsentschädigung gemäss EOG. Die Berechnung der Leistungen richtet sich nach Art. 43 bzw. nach EOG. Die Arbeitgeberin bevorschusst die Taggeldleistungen nach EOG. Diese fallen der Arbeitgeberin zu. 1 bis Bei Hospitalisierung des Neugeborenen verlängert sich der Mutterschaftsurlaub um die verlängerte Dauer der Ausrichtung der Mutterschaftsentschädigung gemäss EOG. 22) 2 Der bezahlte Mutterschaftsurlaub beginnt am Tag der Geburt.11) 29) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 23 2bis Die Mitarbeiterin hat Anspruch auf einen bezahlten vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub von maximal drei Wochen. Dieser kann frühestens drei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin angetreten werden und endet mit der Geburt, längstens aber nach drei Wochen. 29) 3 Freie Tage, die in die Zeit des Mutterschaftsurlaubes fallen, können nicht nachbezogen werden. 11) 4 Das Arbeitsverhältnis kann von der Mitarbeiterin unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist auf das Ende des bezahlten Urlaubes aufgelöst werden. 5 Bei Wiederaufnahme der Arbeit vor Ablauf des bezahlten Mutterschaftsurlaubes erlischt von diesem Zeitpunkt an der Anspruch auf die Lohnfortzahlung gemäss Abs. 1. Ausgenommen bleiben kurze, freiwillige Einsätze im Interesse der Arbeitgeberin. 11) 6 Stirbt der andere Elternteil innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes, so hat die Mutter Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaub von 10 Arbeitstagen. Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag nach dem Tod wochen- oder tageweise bezogen werden. Taggeldleistungen der EO fallen der Arbeitgeberin zu. 37) Art 44a Urlaub für die Betreuung eines wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes 22) 1 Hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung gemäss EOG, weil ihr oder sein Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer beeinträchtigt ist, so hat er oder sie Anspruch auf einen bezahlten Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen. 2 Der Betreuungsurlaub ist innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten zu beziehen. Die Rahmenfrist beginnt mit dem Tag, für den das erste Taggeld beansprucht wird. 3 Sind beide Eltern Arbeitnehmende, so hat jeder Elternteil Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von höchstens sieben Wochen. Sie können eine abweichende Aufteilung des Urlaubs wählen. 4 Der Urlaub kann am Stück oder tageweise bezogen werden. 5 Die Arbeitgeberin ist über die Modalitäten des Urlaubsbezugs sowie über Änderungen unverzüglich zu informieren. 6 Taggeldleistungen der EO fallen der Arbeitgeberin zu.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.