Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 48b Vorgesetzten weitergeleitet werden. 11) 35)
Kostenbeteiligung 1 Liegt die Aus- bzw. Weiterbildung im Interesse der Arbeitgeberin, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Anspruch auf angemessenen Urlaub und auf vollständige oder teilweise Vergütung der Kosten. Die Höhe der Kostenbeteiligung (Kurs- und Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) richtet sich nach dem Interesse der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 28 Arbeitgeberin an der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Folgende Interessengrade sind zu unterscheiden: - Interessengrad 1: Aus- und Weiterbildung im überwiegenden Interesse der Arbeitgeberin - Interessengrad 2: Aus- und Weiterbildung im beiderseitigen Interesse - Interessengrad 3: Aus- und Weiterbildung im vorwiegend oder ausschliesslich privaten Interesse. 2 Der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit ist gemäss der Urlaubsregelung in Art. 39 und 39a zu bewilligen.
Art. 48b Vorgesetzten weitergeleitet werden. 11) 35)
Kostenbeteiligung 1 Liegt die Aus- bzw. Weiterbildung im Interesse der Arbeitgeberin, hat die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter Anspruch auf angemessenen Urlaub und auf vollständige oder teilweise Vergütung der Kosten. Die Höhe der Kostenbeteiligung (Kurs- und Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) richtet sich nach dem Interesse der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 28 Arbeitgeberin an der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters. Folgende Interessengrade sind zu unterscheiden: - Interessengrad 1: Aus- und Weiterbildung im überwiegenden Interesse der Arbeitgeberin - Interessengrad 2: Aus- und Weiterbildung im beiderseitigen Interesse - Interessengrad 3: Aus- und Weiterbildung im vorwiegend oder ausschliesslich privaten Interesse. 2 Der Besuch von externen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit ist gemäss der Urlaubsregelung in Art. 39 und 39a zu bewilligen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.