Reglement über die Arbeitsverhältnisse des Personals der Stadt Schaffhausen (Personalreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 50 oder des Urlaubs sowie einer allfälligen Rückzahlung. 11) 28) 36)
Rückzahlungspflicht 1 Übersteigt der Beitrag der Arbeitgeberin an die Kosten der Aus- und Weiterbildung (Kurs- und Reisekosten, Anmeldegebühr, Lohnkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) Fr. 4’000.–, so ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unter den nachfolgenden Voraussetzungen zur Rückzahlung verpflichtet. 35) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 29 2 Die Rückzahlungspflicht entsteht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den städtischen Dienst innert zwei Jahren nach Beendigung der Aus- und Weiterbildung oder des Urlaubs aus eigenem Antrieb verlässt. Der rückzahlbare Betrag entspricht den Leistungen des Arbeitgebers exkl. Lohnkosten und wird innerhalb der Zweijahresfrist anteilsmässig nach der Dauer der verbliebenen Dienstzeit reduziert. Keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Stadtverwaltung verlässt, nachdem eine im überwiegenden Interesse der Arbeitgeberin liegende Aus- und Weiterbildung mit formellem Abschluss nicht bestanden wurde. Vorbehalten bleibt Abs. 3. 35) 3 Die Arbeitgeberin kann die bereits geleisteten und noch entstehenden Kosten zurückfordern, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ohne stichhaltige Gründe die Aus- und Weiterbildung abbricht oder nicht zu Prüfungen antritt oder wenn eine Aus- und Weiterbildung mit einem formellen Abschluss nicht bestanden wird, weil die zumutbaren Anstrengungen nicht unternommen wurden. 4 Die Zweijahresfrist gemäss Abs. 2 kann ausnahmsweise verlängert werden. Die Fristverlängerung muss in der schriftlichen Vereinbarung enthalten sein. 7. Abschnitt: Weitere Bestimmungen3)
Art. 50 oder des Urlaubs sowie einer allfälligen Rückzahlung. 11) 28) 36)
Rückzahlungspflicht 1 Übersteigt der Beitrag der Arbeitgeberin an die Kosten der Aus- und Weiterbildung (Kurs- und Reisekosten, Anmeldegebühr, Lohnkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung) Fr. 4’000.–, so ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter unter den nachfolgenden Voraussetzungen zur Rückzahlung verpflichtet. 35) Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Juli 2026) 29 2 Die Rückzahlungspflicht entsteht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter den städtischen Dienst innert zwei Jahren nach Beendigung der Aus- und Weiterbildung oder des Urlaubs aus eigenem Antrieb verlässt. Der rückzahlbare Betrag entspricht den Leistungen des Arbeitgebers exkl. Lohnkosten und wird innerhalb der Zweijahresfrist anteilsmässig nach der Dauer der verbliebenen Dienstzeit reduziert. Keine Rückzahlungspflicht besteht, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter die Stadtverwaltung verlässt, nachdem eine im überwiegenden Interesse der Arbeitgeberin liegende Aus- und Weiterbildung mit formellem Abschluss nicht bestanden wurde. Vorbehalten bleibt Abs. 3. 35) 3 Die Arbeitgeberin kann die bereits geleisteten und noch entstehenden Kosten zurückfordern, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter ohne stichhaltige Gründe die Aus- und Weiterbildung abbricht oder nicht zu Prüfungen antritt oder wenn eine Aus- und Weiterbildung mit einem formellen Abschluss nicht bestanden wird, weil die zumutbaren Anstrengungen nicht unternommen wurden. 4 Die Zweijahresfrist gemäss Abs. 2 kann ausnahmsweise verlängert werden. Die Fristverlängerung muss in der schriftlichen Vereinbarung enthalten sein. 7. Abschnitt: Weitere Bestimmungen3)
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.