935.800 Beitritt des Kantons Graubünden zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen Vom 27. August 2020 Der Grosse Rat des Kantons Graubünden1, gestützt auf Art. 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung2, nach Einsicht in die Botschaft der Regierung vom 7. Januar 20203, beschliesst: 1. Der Kanton Graubünden tritt der Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Gelspielen vom 20. Mai 2019 bei. 2. Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 gegenüber der Generalversammlung der Swisslos zu erklären4. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Beschlusses unterliegen dem fakultativen Referendum5. 1 GRP 2020/2021, 80 2 BR 110.100 3 Seite 837 4 Mit Beschluss vom 15. Dezember 2020 hat die Regierung den Beitritt erklärt. 5 Die Referendumsfrist ist am 8. Dezember 2020 unbenutzt abgelaufen.
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