Propose a change

G vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG)

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 116 Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen

1) Wesentliche Änderungen der nach Art. 113 Abs. 2 übermittelten Angaben teilt der AIFM der FMA mindestens einen Monat vor Durchführung der Änderung oder unverzüglich nach Eintreten einer ungeplanten Änderung schriftlich mit. 2) Die FMA teilt dem AIFM innerhalb von 15 Arbeitstagen nach vollständigem Eingang der Angaben und Unterlagen nach Art. 113 Abs. 2 mit, dass eine geplante Änderung unzulässig ist, soweit diese zu einem Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes bzw. der Richtlinie 2011/61/EU führt und informiert unverzüglich die Vertriebsstaatsbehörde. Die FMA ergreift alle gebotenen Massnahmen nach Art. 157, einschliesslich, falls erforderlich, die Untersagung des Vertriebs, und setzt die Vertriebsstaatbehörde unverzüglich in Kenntnis, wenn: a) eine geplante Änderung ungeachtet der Untersagung durch die FMA durchgeführt wird; oder b) eine ungeplante bzw. nicht nach Abs. 1 angezeigte Änderung zu einem Verstoss des AIFM gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes führt. 3) Sind die Änderungen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes bzw. der Richtlinie 2011/61/EU vereinbar, zeigt die FMA die Änderungen allen Vertriebsstaatbehörden innerhalb eines Monats an. 4) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln, insbesondere: a) in welchen Fällen eine wesentliche Änderung im Sinne des Abs. 1 vorliegt; b) die Form und den Inhalt der Anzeige nach Abs. 1.

Your change, as a redline

Art. 116 Anzeigepflicht bei wesentlichen Änderungen

1) Wesentliche Änderungen der nach Art. 113 Abs. 2 übermittelten Angaben teilt der AIFM der FMA mindestens einen Monat vor Durchführung der Änderung oder unverzüglich nach Eintreten einer ungeplanten Änderung schriftlich mit. 2) Die FMA teilt dem AIFM innerhalb von 15 Arbeitstagen nach vollständigem Eingang der Angaben und Unterlagen nach Art. 113 Abs. 2 mit, dass eine geplante Änderung unzulässig ist, soweit diese zu einem Verstoss gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes bzw. der Richtlinie 2011/61/EU führt und informiert unverzüglich die Vertriebsstaatsbehörde. Die FMA ergreift alle gebotenen Massnahmen nach Art. 157, einschliesslich, falls erforderlich, die Untersagung des Vertriebs, und setzt die Vertriebsstaatbehörde unverzüglich in Kenntnis, wenn: a) eine geplante Änderung ungeachtet der Untersagung durch die FMA durchgeführt wird; oder b) eine ungeplante bzw. nicht nach Abs. 1 angezeigte Änderung zu einem Verstoss des AIFM gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes führt. 3) Sind die Änderungen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes bzw. der Richtlinie 2011/61/EU vereinbar, zeigt die FMA die Änderungen allen Vertriebsstaatbehörden innerhalb eines Monats an. 4) Die Regierung kann das Nähere mit Verordnung regeln, insbesondere: a) in welchen Fällen eine wesentliche Änderung im Sinne des Abs. 1 vorliegt; b) die Form und den Inhalt der Anzeige nach Abs. 1.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it