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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
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Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

1. Der Kosovo rückübernimmt auf Ersuchen der Schweiz und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jede Person, die im Hoheitsgebiet der Schweiz die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass diese Person Staatsangehörige des Kosovo ist. 2. Der Kosovo rückübernimmt gleichzeitig Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder kosovarischer Staatsangehörigkeit der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen, es sei denn, sie besitzen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Schweiz. 3. Der Kosovo übernimmt auf Ersuchen der Schweiz jede Person, die nach Artikel 28.1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes des Kosovo (Gesetz Nr. 03/L-034) als Staatsangehörige der Republik Kosovo betrachtet wird und als solche im Staatsbürgerverzeichnis registriert ist. 4. Der Kosovo rückübernimmt ferner Personen, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz die Staatsangehörigkeit des Kosovo verloren oder aufgegeben haben, es sei denn, dass diesen Personen die Einbürgerung durch die zuständigen Behörden der Schweiz zumindest zugesichert wurde. 5. Nach schriftlicher Annahme des Rückübernahmegesuchs durch den Kosovo stellt die zuständige Behörde der Schweiz das für die Rückkehr der rückzuübernehmenden Person erforderliche Reisedokument (Emergency Travel Document/ETD) aus. 6. Besitzt die rückzuübernehmende Person neben der Staatsangehörigkeit des Kosovo die eines Drittstaats, so berücksichtigt die Schweiz den Willen dieser Person, von dem Staat ihrer Wahl rückübernommen zu werden. Eventuelle Mehrkosten für die Rückkehr in den Drittstaat werden von der rückzuübernehmenden Person getragen.

Your change, as a redline

Art. 2 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger

1. Der Kosovo rückübernimmt auf Ersuchen der Schweiz und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jede Person, die im Hoheitsgebiet der Schweiz die geltenden gesetzlichen Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, dass diese Person Staatsangehörige des Kosovo ist. 2. Der Kosovo rückübernimmt gleichzeitig Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder kosovarischer Staatsangehörigkeit der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen, es sei denn, sie besitzen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet der Schweiz. 3. Der Kosovo übernimmt auf Ersuchen der Schweiz jede Person, die nach Artikel 28.1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes des Kosovo (Gesetz Nr. 03/L-034) als Staatsangehörige der Republik Kosovo betrachtet wird und als solche im Staatsbürgerverzeichnis registriert ist. 4. Der Kosovo rückübernimmt ferner Personen, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet der Schweiz die Staatsangehörigkeit des Kosovo verloren oder aufgegeben haben, es sei denn, dass diesen Personen die Einbürgerung durch die zuständigen Behörden der Schweiz zumindest zugesichert wurde. 5. Nach schriftlicher Annahme des Rückübernahmegesuchs durch den Kosovo stellt die zuständige Behörde der Schweiz das für die Rückkehr der rückzuübernehmenden Person erforderliche Reisedokument (Emergency Travel Document/ETD) aus. 6. Besitzt die rückzuübernehmende Person neben der Staatsangehörigkeit des Kosovo die eines Drittstaats, so berücksichtigt die Schweiz den Willen dieser Person, von dem Staat ihrer Wahl rückübernommen zu werden. Eventuelle Mehrkosten für die Rückkehr in den Drittstaat werden von der rückzuübernehmenden Person getragen.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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