Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 4 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
1. Die Schweiz rückübernimmt auf Ersuchen des Kosovo und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jede Person, die im Hoheitsgebiet des Kosovo die geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Person Staatsangehörige der Schweiz ist. 2. Die Schweiz rückübernimmt ferner Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder schweizerischer Staatsangehörigkeit der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen, es sei denn, sie besitzen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im Kosovo. 3. Die Schweiz rückübernimmt ferner Personen, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Kosovo die Staatsangehörigkeit der Schweiz verloren oder aufgegeben haben, es sei denn, dass diesen Personen die Einbürgerung durch die zuständigen Behörden des Kosovo zumindest zugesichert wurde. 4. Nach schriftlicher Annahme des Rückübernahmegesuchs durch die Schweiz stellt die zuständige diplomatische Mission oder konsularische Vertretung der Schweiz unverzüglich und spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen das für die Rückkehr der rückzuübernehmenden Person erforderliche Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs (6) Monaten aus. Kann die betreffende Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des ursprünglich ausgestellten Reisedokuments rückgeführt werden, so stellt die zuständige diplomatische Mission oder konsularische Vertretung der Schweiz innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ein neues Reisedokument mit gleicher Gültigkeitsdauer aus. 5. Besitzt die rückzuübernehmende Person neben der Staatsangehörigkeit der Schweiz die eines Drittstaats, so berücksichtigt Kosovo den Willen dieser Person, von dem Staat ihrer Wahl rückübernommen zu werden. Eventuelle zusätzliche Kosten für die Rückkehr in den Drittstaat werden von der rückzuübernehmenden Person getragen.
Art. 4 Rückübernahme eigener Staatsangehöriger
1. Die Schweiz rückübernimmt auf Ersuchen des Kosovo und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jede Person, die im Hoheitsgebiet des Kosovo die geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Person Staatsangehörige der Schweiz ist. 2. Die Schweiz rückübernimmt ferner Ehegatten und minderjährige unverheiratete Kinder schweizerischer Staatsangehörigkeit der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Personen, es sei denn, sie besitzen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht im Kosovo. 3. Die Schweiz rückübernimmt ferner Personen, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet des Kosovo die Staatsangehörigkeit der Schweiz verloren oder aufgegeben haben, es sei denn, dass diesen Personen die Einbürgerung durch die zuständigen Behörden des Kosovo zumindest zugesichert wurde. 4. Nach schriftlicher Annahme des Rückübernahmegesuchs durch die Schweiz stellt die zuständige diplomatische Mission oder konsularische Vertretung der Schweiz unverzüglich und spätestens innerhalb von drei (3) Arbeitstagen das für die Rückkehr der rückzuübernehmenden Person erforderliche Reisedokument mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs (6) Monaten aus. Kann die betreffende Person aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer des ursprünglich ausgestellten Reisedokuments rückgeführt werden, so stellt die zuständige diplomatische Mission oder konsularische Vertretung der Schweiz innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen ein neues Reisedokument mit gleicher Gültigkeitsdauer aus. 5. Besitzt die rückzuübernehmende Person neben der Staatsangehörigkeit der Schweiz die eines Drittstaats, so berücksichtigt Kosovo den Willen dieser Person, von dem Staat ihrer Wahl rückübernommen zu werden. Eventuelle zusätzliche Kosten für die Rückkehr in den Drittstaat werden von der rückzuübernehmenden Person getragen.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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