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Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Republik Kosovo über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 5 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser

1. Die Schweiz rückübernimmt auf Ersuchen des Kosovo und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jeden Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der im Hoheitsgebiet des Kosovo die geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Personen: (a) im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung der Schweiz sind oder zum Zeitpunkt der Einreise waren; oder (b) nach einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schweiz auf dem Luftweg oder auf dem Landweg über einen Drittstaat illegal und direkt in das Hoheitsgebiet des Kosovo eingereist sind; oder (c) Ehepartner der in Artikel 4 Absatz 1 genannten Person sind und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, vorausgesetzt, dass sie das Recht, in das Hoheitsgebiet der Schweiz einzureisen oder sich dort aufzuhalten besitzen oder von der zuständigen Behörde der Schweiz erhalten; oder (d) unverheiratete minderjährige Kinder der in Artikel 4 Absatz 1 genannten Person sind und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. 2. Die Rückübernahmeverpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels gilt nicht, sofern: (a) der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose nur im Transit über einen internationalen Flughafen der Schweiz gereist ist; oder (b) der Kosovo dem Drittstaatsangehörigen oder dem Staatenlosen vor oder nach der Einreise in sein Hoheitsgebiet ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt hat, es sei denn: – die betreffende Person ist im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsbewilligung der Schweiz mit einer längeren Gültigkeitsdauer als das Visum oder die Aufenthaltsbewilligung Kosovos, oder – das Visum oder die Aufenthaltsbewilligung des Kosovo wurde mithilfe falscher oder gefälschter Dokumente oder durch falsche Aussagen erlangt, oder – die betreffende Person erfüllt die an das Visum geknüpften Bedingungen nicht. 3. Nach Annahme des Rückübernahmegesuchs durch die Schweiz stellt Kosovo (bei Bedarf) der Person, deren Rückübernahme angenommen wurde, das für die Rückkehr erforderliche Reisedokument aus.

Your change, as a redline

Art. 5 Rückübernahme Drittstaatsangehöriger und Staatenloser

1. Die Schweiz rückübernimmt auf Ersuchen des Kosovo und ohne andere als die in diesem Abkommen vorgesehenen Förmlichkeiten jeden Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen, der im Hoheitsgebiet des Kosovo die geltenden Voraussetzungen für die Einreise oder den rechtmässigen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllt, sofern nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann, dass diese Personen: (a) im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsbewilligung der Schweiz sind oder zum Zeitpunkt der Einreise waren; oder (b) nach einem Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schweiz auf dem Luftweg oder auf dem Landweg über einen Drittstaat illegal und direkt in das Hoheitsgebiet des Kosovo eingereist sind; oder (c) Ehepartner der in Artikel 4 Absatz 1 genannten Person sind und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, vorausgesetzt, dass sie das Recht, in das Hoheitsgebiet der Schweiz einzureisen oder sich dort aufzuhalten besitzen oder von der zuständigen Behörde der Schweiz erhalten; oder (d) unverheiratete minderjährige Kinder der in Artikel 4 Absatz 1 genannten Person sind und eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. 2. Die Rückübernahmeverpflichtung nach Absatz 1 dieses Artikels gilt nicht, sofern: (a) der Drittstaatsangehörige oder der Staatenlose nur im Transit über einen internationalen Flughafen der Schweiz gereist ist; oder (b) der Kosovo dem Drittstaatsangehörigen oder dem Staatenlosen vor oder nach der Einreise in sein Hoheitsgebiet ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung ausgestellt hat, es sei denn: – die betreffende Person ist im Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsbewilligung der Schweiz mit einer längeren Gültigkeitsdauer als das Visum oder die Aufenthaltsbewilligung Kosovos, oder – das Visum oder die Aufenthaltsbewilligung des Kosovo wurde mithilfe falscher oder gefälschter Dokumente oder durch falsche Aussagen erlangt, oder – die betreffende Person erfüllt die an das Visum geknüpften Bedingungen nicht. 3. Nach Annahme des Rückübernahmegesuchs durch die Schweiz stellt Kosovo (bei Bedarf) der Person, deren Rückübernahme angenommen wurde, das für die Rückkehr erforderliche Reisedokument aus.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

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