Art. 1
Wählbarkeit als Kantonsrat 1 Es wird festgestellt, dass jeder stimmberechtigte Kantonseinwohner, sofern er die übrigen verfassungsmässigen Wahlvoraussetzungen erfüllt, nur in seiner Wohngemeinde in den Kantonsrat wählbar ist.
Obwalden · 101.3 · other
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Wählbarkeit als Kantonsrat 1 Es wird festgestellt, dass jeder stimmberechtigte Kantonseinwohner, sofern er die übrigen verfassungsmässigen Wahlvoraussetzungen erfüllt, nur in seiner Wohngemeinde in den Kantonsrat wählbar ist.
Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft. 1) GDB 101.0 OGS 1986, 92 101.3 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 22.11.1985 22.11.1985 Erlass Erstfassung OGS 1986, 92 101.3 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 22.11.1985 22.11.1985 Erstfassung OGS 1986, 92