Propose a change

Staatsverwaltungsgesetz

Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.

Change 1

What to do with it
As published

Art. 42l

Berichterstattung a) zuhanden der geprüften Stellen 1 Die Finanzkontrolle teilt der geprüften Dienststelle sowie dem zuständigen Departement und dem Finanzdepartement die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung schriftlich mit. 2 Bei der Prüfung von Gerichten, von selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie von Organisationen und Personen ausserhalb der Staatsverwaltung werden die Ergebnisse der Prüfung sowohl diesen als auch den zuständigen Stellen der Staatsverwaltung mitgeteilt. 3 Lassen Feststellungen der Finanzkontrolle ein sofortiges Handeln als geboten erscheinen, informiert die Finanzkontrolle unverzüglich das vorgesetzte Organ der geprüften Dienststelle. 4 Bei der Erfüllung von besonderen Aufträgen nach Art. 42k dieses Erlasses erfolgt die Berichterstattung nur an die auftraggebende Stelle. 5 Die Berichte der Finanzkontrolle über die Ergebnisse ihrer Prüfung sind der Öffentlichkeit nach dem Öffentlichkeitsgesetz vom 18. November 20148 nicht zugänglich.* Art. 42m* b) zuhanden von Regierung und Kantonsrat 1 Die Finanzkontrolle erstattet der zuständigen Kommission des Kantonsrates und der Regierung jährlich Bericht über: a) Umfang und Schwerpunkte ihrer Prüftätigkeit sowie über wichtige Feststellungen und Beurteilungen; b) die Ergebnisse der Prüfung der Staatsrechnung. 2 Sie stellt ihre Revisionsberichte nach Art. 42l dieses Erlasses der zuständigen Kommission des Kantonsrates zu. 8 sGS 140.2.

Your change, as a redline

Art. 42l

Berichterstattung a) zuhanden der geprüften Stellen 1 Die Finanzkontrolle teilt der geprüften Dienststelle sowie dem zuständigen Departement und dem Finanzdepartement die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung schriftlich mit. 2 Bei der Prüfung von Gerichten, von selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie von Organisationen und Personen ausserhalb der Staatsverwaltung werden die Ergebnisse der Prüfung sowohl diesen als auch den zuständigen Stellen der Staatsverwaltung mitgeteilt. 3 Lassen Feststellungen der Finanzkontrolle ein sofortiges Handeln als geboten erscheinen, informiert die Finanzkontrolle unverzüglich das vorgesetzte Organ der geprüften Dienststelle. 4 Bei der Erfüllung von besonderen Aufträgen nach Art. 42k dieses Erlasses erfolgt die Berichterstattung nur an die auftraggebende Stelle. 5 Die Berichte der Finanzkontrolle über die Ergebnisse ihrer Prüfung sind der Öffentlichkeit nach dem Öffentlichkeitsgesetz vom 18. November 20148 nicht zugänglich.* Art. 42m* b) zuhanden von Regierung und Kantonsrat 1 Die Finanzkontrolle erstattet der zuständigen Kommission des Kantonsrates und der Regierung jährlich Bericht über: a) Umfang und Schwerpunkte ihrer Prüftätigkeit sowie über wichtige Feststellungen und Beurteilungen; b) die Ergebnisse der Prüfung der Staatsrechnung. 2 Sie stellt ihre Revisionsberichte nach Art. 42l dieses Erlasses der zuständigen Kommission des Kantonsrates zu. 8 sGS 140.2.

One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".

Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.

A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.

Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.

Sign in to file it