Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 16 Flächen
1 Die Fläche der Kernzone eines Nationalparks beträgt mindestens: a. 100 km2 in den Voralpen und Alpen; b. 75 km2 im Jura und auf der Alpensüdflanke; c. 50 km2 im Mittelland. 2 Die Kernzone kann aus nicht zusammenhängenden Teilflächen bestehen, sofern: a. die Gesamtfläche der Kernzone die Mindestfläche nach Absatz 1 um mindestens 10 Prozent übersteigt; und b. die freie Entwicklung der Natur gewährleistet ist. 3 Mindestens 25 km2 der Kernzone befinden sich unterhalb der Waldgrenze. 3bis Ein Teil der Kernzone kann im grenznahen Ausland liegen, sofern sich die Hälfte der Mindestfläche in der Schweiz befindet und die übrigen Anforderungen dieses Artikels an die Kernzone erfüllt sind. 4 Die Umgebungszone umfasst die Kernzone möglichst vollständig. Sie weist eine Fläche auf, die in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Kernzone steht. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Febr. 2018, in Kraft seit 1. April 2018 (AS 2018 959).
Art. 16 Flächen
1 Die Fläche der Kernzone eines Nationalparks beträgt mindestens: a. 100 km2 in den Voralpen und Alpen; b. 75 km2 im Jura und auf der Alpensüdflanke; c. 50 km2 im Mittelland. 2 Die Kernzone kann aus nicht zusammenhängenden Teilflächen bestehen, sofern: a. die Gesamtfläche der Kernzone die Mindestfläche nach Absatz 1 um mindestens 10 Prozent übersteigt; und b. die freie Entwicklung der Natur gewährleistet ist. 3 Mindestens 25 km2 der Kernzone befinden sich unterhalb der Waldgrenze. 3bis Ein Teil der Kernzone kann im grenznahen Ausland liegen, sofern sich die Hälfte der Mindestfläche in der Schweiz befindet und die übrigen Anforderungen dieses Artikels an die Kernzone erfüllt sind. 4 Die Umgebungszone umfasst die Kernzone möglichst vollständig. Sie weist eine Fläche auf, die in einem angemessenen Verhältnis zur Fläche der Kernzone steht. Eingefügt durch Ziff. I der V vom 21. Febr. 2018, in Kraft seit 1. April 2018 (AS 2018 959).
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
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