Reglement über die Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Stadt Luzern (Transparenzreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 2
Begriffe 1 Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Reglement folgende Bedeutung: a. Im Grossen Stadtrat vertretene politische Parteien: alle Gruppierungen, die – unabhängig von ihrer Rechtsform – mit einer eigenständigen Liste an den letzten Wahlen für den Grossen Stadtrat teilgenommen und mindestens einen Sitz errungen haben; b. Einnahmen: einmalige oder wiederkehrende Zuflüsse in Form von Geld oder Sachwerten (namentlich Mitgliederbeiträge und andere Parteiabgaben, Mandatsabgaben), unentgeltlich oder unter dem marktüblichen Preis bezogene Dienstleistungen, welche die Dienstleistungserbringenden üblicherweise kommerziell anbieten, sowie monetäre Eigenmittel, welche Personen und Gruppierungen als Kampagnenführende in eine Kampagne einbringen; c. Zuwendung: alle freiwillig gewährten wirtschaftlichen Vorteile monetärer und nichtmonetärer Art wie Spenden, Legate, Überlassen von bezahltem Personal oder von Infrastrukturen, Sach- und Dienstleistungen Dritter, die unentgeltlich oder bewusst unter dem marktüblichen Preis zur Verfügung gestellt werden, sowie bezahlte Arbeitszeit, die für die Ausübung eines Grossstadtratsmandats oder die Mitwirkung an einer politischen Kampagne durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zur Verfügung gestellt werden muss. 2 Sofern dieses Reglement keine Begriffsdefinitionen enthält, gelten sinngemäss diejenigen der bundesrätlichen Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung.
Art. 2
Begriffe 1 Die nachstehenden Begriffe haben in diesem Reglement folgende Bedeutung: a. Im Grossen Stadtrat vertretene politische Parteien: alle Gruppierungen, die – unabhängig von ihrer Rechtsform – mit einer eigenständigen Liste an den letzten Wahlen für den Grossen Stadtrat teilgenommen und mindestens einen Sitz errungen haben; b. Einnahmen: einmalige oder wiederkehrende Zuflüsse in Form von Geld oder Sachwerten (namentlich Mitgliederbeiträge und andere Parteiabgaben, Mandatsabgaben), unentgeltlich oder unter dem marktüblichen Preis bezogene Dienstleistungen, welche die Dienstleistungserbringenden üblicherweise kommerziell anbieten, sowie monetäre Eigenmittel, welche Personen und Gruppierungen als Kampagnenführende in eine Kampagne einbringen; c. Zuwendung: alle freiwillig gewährten wirtschaftlichen Vorteile monetärer und nichtmonetärer Art wie Spenden, Legate, Überlassen von bezahltem Personal oder von Infrastrukturen, Sach- und Dienstleistungen Dritter, die unentgeltlich oder bewusst unter dem marktüblichen Preis zur Verfügung gestellt werden, sowie bezahlte Arbeitszeit, die für die Ausübung eines Grossstadtratsmandats oder die Mitwirkung an einer politischen Kampagne durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wird, soweit sie nicht von Gesetzes wegen zur Verfügung gestellt werden muss. 2 Sofern dieses Reglement keine Begriffsdefinitionen enthält, gelten sinngemäss diejenigen der bundesrätlichen Verordnung über die Transparenz bei der Politikfinanzierung.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.