Reglement über die Transparenz bei der Politikfinanzierung in der Stadt Luzern (Transparenzreglement)
Write the words of this act the way you think they should read. Solon shows your change as a redline against the published text and pins it to that exact text, so it can never be applied to wording you did not see.
Change 1
Art. 6
3 Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin zu erfolgen. Kurzfristig initiierte Kampagnen sind unverzüglich zu melden. 4 Spätestens 90 Tage nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin ist ein Schlussbericht zur Finanzierung der Kampagne einzureichen. Die Frist kann auf begründetes Gesuch hin verlängert werden. 5 Ein entsprechender Bericht zur Finanzierung ist ebenfalls innert der Frist von Abs. 4 einzureichen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Aufwendungen für eine Kampagne – entgegen der ursprünglichen Budgetierung – Fr. 5’000.– oder mehr betragen. Art. 6 Offenlegung von Zuwendungen 1 Zuwendungen sind im Rahmen der Berichterstattung über die Mittelherkunft wie folgt offenzulegen: a. alle Zuwendungen einer Zuwenderin oder eines Zuwenders bis zum Wert von Fr. 2’000.– pro Jahr bzw. pro Kampagne als Gesamtsumme; b. höhere Zuwendungen unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Zuwenderin oder des jeweiligen Zuwenders. 2 Ausgenommen sind nichtmonetäre Zuwendungen mit einem Wert von weniger als Fr. 2'000.–.
Art. 6
3 Die Meldung hat spätestens 30 Tage vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin zu erfolgen. Kurzfristig initiierte Kampagnen sind unverzüglich zu melden. 4 Spätestens 90 Tage nach dem Wahl- oder Abstimmungstermin ist ein Schlussbericht zur Finanzierung der Kampagne einzureichen. Die Frist kann auf begründetes Gesuch hin verlängert werden. 5 Ein entsprechender Bericht zur Finanzierung ist ebenfalls innert der Frist von Abs. 4 einzureichen, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Aufwendungen für eine Kampagne – entgegen der ursprünglichen Budgetierung – Fr. 5’000.– oder mehr betragen. Art. 6 Offenlegung von Zuwendungen 1 Zuwendungen sind im Rahmen der Berichterstattung über die Mittelherkunft wie folgt offenzulegen: a. alle Zuwendungen einer Zuwenderin oder eines Zuwenders bis zum Wert von Fr. 2’000.– pro Jahr bzw. pro Kampagne als Gesamtsumme; b. höhere Zuwendungen unter Bekanntgabe der Identität der jeweiligen Zuwenderin oder des jeweiligen Zuwenders. 2 Ausgenommen sind nichtmonetäre Zuwendungen mit einem Wert von weniger als Fr. 2'000.–.
One line that says what changes, such as "Halve the dog tax".
Who it helps, what it costs, what it fixes. It is what persuades people to support it.
A proposal here is not law. Support on Solon is evidence that people want the change; the official route says what it takes to make it law.
Sign in to file your proposal. What you have written stays on this page.
Sign in to file itThink it through
Ask what your change would do, who would gain and who would bear a cost, and where something like it is already law. The assistant reads your draft as it stands, cites the law and the studies it finds, and takes no side. What you file stays yours.