§ 1
1 Für die Einführung der Textverarbeitung und Büroautomation in der Staatskanzlei, den Direktionssekretariaten und den Sekretariaten von acht Ämtern wird ein Kredit von Fr. 1 994 000.– bewilligt. Davon gehen Fr. 1 685 000.– zulasten der Investitionsrechnung, Fr. 309 000.– zulasten der Laufenden Rechnung.