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Strategische Grundsätze 2024 bis 2027 – Digitalisierung

Steinhausen · 1.6-1 · communal act

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Contents: 6 provisions
  1. § 1 Vision
  2. § 2 Geltungsbereich
  3. § 3 Wirkungsbereiche Mensch, Technik, Organisation
  4. § 4 Bereiche der Digitalisierung Steinhausen
  5. § 5 Zuständigkeiten und Umsetzung (AKV<a class="footnote" name="articletitle_text_fn_173_2_1" data-turbolinks=false href="#articletitle_text_fn_173_2_1_c">[1]</a>)
  6. § 6 Pflege und Entwicklung der strategischen Grundsätze

6 provisions

§ 1 Vision

1 Die Gemeinde Steinhausen priorisiert digitale Angebote gemäss dem Grundsatz «Digital first[1]». Dabei soll die analoge Arbeitsweise nicht aus den Augen verloren werden. 2 Sie nutzt gezielt die Chancen des digitalen Wandels. Dabei soll der Nutzen für die Bevölkerung und Wirtschaft erkennbar sein. 3 Die Gemeinde Steinhausen zählt, in Zusammenarbeit mit der Stadt Zug, zu den digital führenden Gemeinden der Zentralschweiz.

§ 2 Geltungsbereich

1 Die Grundsätze gelten für die gesamte Einwohnergemeinde Steinhausen, nachfolgend «Gemeinde» genannt.

§ 3 Wirkungsbereiche Mensch, Technik, Organisation

1 Digitalisierungsprojekte beeinflussen unmittelbar die Wirkungsbereiche Mensch, Technik und Organisation (MTO-Konzept[2]). Eine Abhandlung der MTO-Wirkungsbereiche ist bei Digitalisierungsprojekten zwingend.

§ 4 Bereiche der Digitalisierung Steinhausen

1 Wissen: Bevölkerung, Wirtschaft und Gemeinde verfügen über Kompetenzen im Umgang mit neuen Technologien und können diese kritisch hinterfragen. 2 Infrastruktur: Die Gemeinde fördert und betreibt eine verlässliche und widerstandsfähige physische sowie digitale Infrastruktur. 3 Digitale Behördenleistungen: Die Gemeinde Steinhausen priorisiert digitale Lösungen wann immer möglich und sinnvoll. 4 Optimierung verwaltungsinterne Prozesse: Die Gemeinde Steinhausen digitalisiert ihre Geschäftsprozesse, um die Effizienz zu erhöhen und die Fehleranfälligkeit zu reduzieren. Die digitale Prozessabwicklung innerhalb der Gemeinde bildet die Basis für die Realisierung von elektronischen Angeboten für Bevölkerung und Wirtschaft. Medienbrüche sind zu vermeiden. 5 Förderung der Kultur für den digitalen Wandel: Digitalisierung bedingt einen Kulturwandel bei der Zusammenarbeit. Die Gemeinde Steinhausen geht diesen Kulturwandel aktiv an.

§ 5 Zuständigkeiten und Umsetzung (AKV<a class="footnote" name="articletitle_text_fn_173_2_1" data-turbolinks=false href="#articletitle_text_fn_173_2_1_c">[1]</a>)

1 In Zusammenarbeit mit der Stadt Zug und der kantonalen Verwaltung will die Gemeinde in einer gemeinsamen Koordination mitwirken, und so die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie aktiv mitgestalten und die digitale Transformation zusammen vorantreiben. 2 Verantwortung allgemein: Die Gemeinde priorisiert bei der Digitalisierung die Zusammenarbeit mit der Stadt Zug und der kantonalen Verwaltung. 3 Gemeinderat: Der Gemeinderat ist zuständig für: a) Genehmigung der strategischen Grundsätze in der Regel alle vier Jahre im ersten Jahr einer Legislaturperiode bzw. in kürzeren Abständen bei Bedarf und auf Vorschlag der Verwaltungsleitung b) Jährliche Kenntnisnahme der von der Gemeindeverwaltung erarbeiteten Fokusthemen und/oder Handlungsmassnahmen im ersten Quartal eines Kalenderjahres 4 Geschäftsleitung: Die Geschäftsleitung ist zuständig für: a) Genehmigung der Handlungsanweisungen zu den strategischen Grundsätzen, insbesondere zu eSignatur, KI und der Nutzung von TEAMS 5 Präsidiales: Verantwortung Abteilungsleitung. Die Abteilung Präsidiales ist zuständig für: a) Überprüfung, Weiterentwicklung, Koordination, Kommunikation und Monitoring der strategischen Grundsätze mindestens alle zwei Jahre. Anpassungen werden auf Vorschlag der Verwaltungsleitung vom Gemeinderat verabschiedet b) Vorschläge der neuen Fokusthemen und/oder Massnahmen – in Zusammenarbeit mit den Abteilungen (bis Ende Dezember) c) Entscheid über die jährlichen Fokusthemen und/oder Massnahmen (Januar) d) Bericht an den Gemeinderat betreffend Fokusthemen und/oder Massnahmen (Februar) e) Information an Gemeinderat mindestens alle zwei Jahre (jeweils im 2. Quartal) über den Fortschritt der strategischen Grundsätze bzw. Fokusthemen und Massnahmen f) Strategische Koordination der Massnahmen in Zusammenarbeit mit den federführenden Akteuren (insbesondere IT-Zug, IGI, AIO) g) Entscheid über Budgetposten h) Information durch Gemeindekanzlei bzw. der Gemeindeschreiberin/dem Gemeindeschreiber an Abteilungsleitende regelmässig, jedoch mind. Ende Mai und Ende Oktober, schriftlich über den Fortschritt der Fokusthemen und Massnahmen 6 Finanzen und Volkswirtschaft: Verantwortung Abteilungsleitung. Die Abteilung Finanzen und Volkswirtschaft ist zuständig und verantwortlich für: a) Koordination der Technik in der Umsetzung b) Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen (technische Möglichkeiten Hard- und Software, Klärungen der Möglichkeiten, Vor- und Nachteile, Kosten usw.) 7 Alle Verwaltungsabteilungen: Verantwortung jeweilige Abteilungsleitung. Alle Abteilungen sind zuständig und verantwortlich für die gute Zusammenarbeit bei der Erarbeitung, Umsetzung und Informationsübermittlung in den Themen der Digitalisierung.

§ 6 Pflege und Entwicklung der strategischen Grundsätze

1 Die strategischen Grundsätze müssen leben und werden dementsprechend laufend weiterentwickelt. Die Verantwortung ist unter «Zuständigkeit und Umsetzung» ausführlich geregelt.

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