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Neufeld

Baar · 7.2.2-29 · communal act

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1 provision

Kanton Zug .. • - Gemeinde Baar Änderung Bebauungsplan Neufeld 1:500 Af:Jteilung Planung / Bau Baac 8~ ~ Vom Gemeinderat verabschiedet am Der Gemeindepräsident: Vorprüfung du rch d Zug , 22. ruober , kantonale Amt für Raumplanung 10 Der Kantonsplaner: Rene Hwter Publiziert im Amtsblatt Nr. lt'b-+ Lt C\ Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom O3, OE2, 1010 ~ b;s O3. JAN. 1011 Vom Gemeinderat im verenfachten Verfahren genehmigt am 12, JAN, 2 '- De;:;,~;• °"J/e;nde h,e;b,°'_' ---, Publiziert im Am latt Nr. 1f 4 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 bescheinigt von der /ibteilung Planung / Bau vom 11. JAN. 1011 09. f , 70\\ ltbis Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am 2 8. APR. 2011 Verbindlicher Inhalt Inhalt des Beschlusses Erweiterung Baubereich C7 II 111 11 1111111 11 1I Umpositionierung oberirdische Parkplätze 40 --®- Umpositionierung Feuerwehrzufahrt Zusätzlicher Baum orange 1ex1stellen Änderung der Bestlmmung Unveränderte Bestimmungen c.. "':J t ~ loK 448.ool 1~ ~ ~ ~ ~ l l:::,:_'·\).:l • 1 1 ~ w~ ~ 00000 □□□□ 00000 -®-- Geltungsbereich Baubereich A max. 8 Vollgeschosse Baubereich B max. 5 Vollgeschosse Baubereich C max. 5 Vollgeschosse plus 1 Attikageschoss Baubereich C max, 1 Vollgeschoss Möglichkeit für ober- und unterirdischen Zusammenbau max. Kote OK Rrst neue Arkadenbaulinien zu genehmigen oberirdische Parkierung interne Erschliessungsfläche Strassen/Trottoirs begrünter Aussenraum siedlungsinterne Plätze einheimische Bäume und Hecken (Lage schematisch) Revitalisierung und Verlegung Gewässer Fusswegverbindung mit befestigtem Belag Fussgängerbereich ohne Pari-,;ierungsmöglichkeiten Gewässerbereich neue Zufahrtsstrassen Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle öffentliches Radwegrecht öffentliches Fahr-Negrecht öffentliches Fusswegrecht siedlungsinterne Fusswegverbindung Feuel'\'-Jehr und allgemeine Notzufahrt Informationsinhalt Ri chtprojekt Tiefgarage Richtprojekt Parzellengrenzen Zonengrenze WA4 I WAS (Zonenplan 2005) • • • kantonale Radstrecke 1 EG 428.90 1 Höhenkote EG (Meereshöhe) < ) Fusswegverbindung zu Bushaltestelle Hilfslinie Vermassung 0 6 Zweck Bebauung I Nutzung Baube, eich Vollgesd1oose (§7VPBG) ' ' ' ; C ; Total Gestaltung Ersch liessung Bauordnung Bestimmungen 1. De r Bebauungsplan Neufeld bezweckt: den Bau einer gut gestalteten und verdichteten Wohn- Oberbauung eine besonders gute Gestaltung eines El-geschossigen Hochhauses die Konzentration e111es red uzierten Gewert>eante1ls auf zwei Einzeloa.uten so...ie das Erdgeschoss der Wohnüberbauung die Sc:hattung van Quartierplätzen sowie eine rationelle Erschliessung unter Berücks ichtigung dar rückwärtigen Erschliessun,g der Bauten entlang der Zugerstrasse , 2. Es sind folgende ma~imale Grundmasse zulässig: Atd<agoscho•oo G"chossHächer1 Nutzung (§SV PBG) aGF (m~) (16VPBG) k~ ln A~k ag~schosg erlaubt '7ffl o\rbe len k@ in Attikageschoss erlaubt """ Arbeiten ' 23"5JO Wonnen , (dll"l(ll'l min. 1"580 m2 Atitlil>· EG Nutzung nullen~) g,em. ZIiler 4 rna,. 32'270 min. 32 %. Ar· i>eitsnutzung 3. Im Baubereich A ist von der Bauherrschaft für die Projektierung eines Bauprojekts üt>er 25 m in Zusammenarbeit mit der Gamemde ein Konku rrenzvertat-ren unter versch edenen qual.llz lenen Architekturbüros durchzuführen. FDr ein Gebau<ie unter 25 m Höhe kann die Gemeinde ein Konkurrenzverfahren unter verschii:,dimen qualifizierten ArchitekturbOros verlangen. In den Erdgeschossen der Baubereiche C sind Arbeitsnutzungen, sowie ein dem Wohnen dienender GemeiMChaftsra um und Ausstenungen wie Veloanstellplaue, Klnderwagenabste1111ächen. Technik-. Wasch- und Lagerräume etc. vorzusehen. Wohnnutzungen und nur individue ll nutzbare Wohnnebtmräume si nd unzulässig. Im Erdgeschoss des Baubereichs C7/C7.1 ist zwingend t1ine Gastrooomienutzung fur die Öffentl chkeit vo,zusehen. Für den Gastro-- noniebetrieb sind ma~irnel 3 oberirdische Besucherparkplatz.e z.ulllissig, dies nebst 2 a!gemein nutz.boce-n Behindertenparl<plätzen. V on den EG-Flächen {total ca. 3500 m2) dQrfen mB.)(. 1'580 m2 fQr Arbeite n und Gastronom,e genutzt werden. Es ist im Minimum ein Gemeinschaf:sraum von mindestens 80 m2 Grundfläche zu erstellen. 5. Haup1gebäude und ausk1agende Gebäudeteile sind nur Innerhalb der Im Plan bezeichneten Baubereiche z ulässig. !'III Ausnahme von Grundstack 3921 sind zudem ausserhalb der Baltlereiche keine Kleinbauten gestatlet. Au5genornmen von dieser Regeli,mg :, nd Entso,gungsanlagen. 6. Wo neue Arkadenbaulinien fijr das Erdgeschoss festgelegt sfld , mDssen die Erdgeschosse auf die entsprechende Flucht gestellt werden. Dam~ ein ge<leckter Eingangsbereich en tsteht, haben die Stirnlagsaden der Obergeschosse min. 2 m auszuk ragen . Die lichte Höhe zu den siedlungsintemen Fussgängerverblndungen hat mindestens 2.4 m zu betragen. Fiir die Realisierung der Bauten gm Im Erdge- ~choss gegenüber der Baullnle ein Projektlerungsspielraum von O 5 rn. 7. In Abweichung zur Bauordnung ist im Bebauungs· plangebiet gessmthaft ein minimaler Gewerbeanteil von 32¾ einzuhal1en. Die Nutzungsanteile für Wohnen und Arbeiten kOnnen in Etappen realisiert werden. 8. Beim Baubereich B Ist mit dem Einverständnis des ElgentOmers GS 2597 ein ZUaammcnbau möglich. 9. Allo Bauten, Anlagen und Freiräume sind architektonisch gut zu gestalten. Besonders hohe Antorderungen gelten für den Baubereich A. Für die Gestaltung !Wr Bauten und der Freitlächen ist das P1ojekt der Leutwyler Partner Architek• ten bzw. Appert 8, 2wahlen Landscnattsarchitekten vr:,m 20.09.2005 wegleitend. 10. Die Erdgesohosslassaden der Baubereiche C sollen vorwiegenc verglast sein. Dem Kollidie ren von V~eln mit den grossen Glastrontem ist mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken. 11 . Im Baubereich C werden die StimflMhen der Gebäude gemäss dem im Bericht bcxhriobonen Konzept mit kr.'ifligon Farben betont. Dia Farben sollen der Auffindbarkei1 der Eingänge sowie der Identifikation der ganzen Siedlung dienen. Für die Bestimmung der Farben ist eine anerkannt11 Fachp!m~on beizuziehen. 12. In den Baubereichen C10, C11 und C12 ist das A1tikageschoss um 1.50 m von der ö~tlichon U,,ngsfassado zurück - zunehmen. Au5nahmen sind Treppenhäuser und Lifte , Die Attikas sind an den Schmalsei1en der Gebäude jeweils bis an die Fassade zu fuhren . Ausgenommen sind de Baub&- reiche C1, C4 und C7 zur Grabenstrasse Mitte hin. 13. Die im Plan bezeichneten siediungsintemen Plätze haben eine hohe Aufenthallsqualita1 aufzuweisen u,1d sind flexibe l nutzba; zu gestalten. 14. Al le Bauten sind mit Flac hdächern z u ~ersehen. Diese sind zu begrünen, soweit sie nicht \"On Anlagen z.ur Nutzung der Sonnenenergie bEansprucht werden. Alle Dachflächen sind mit aktiver Regenwas5er-Retention zu versehen. 15 Für die bezeictvie:en Baume und Hecken slnd vorwiegend einhe imische Arten zu verwenden. 16, Die Quellbäche Ost und West sild im Bereich des Bebauungsplanperi meters in Nord-SUdrichtung zu verlegen. An Stelle der ursprünglichen Quellbäche O und W ist l'.Urch Verlegung ein neuer Quellbach gern. Annang UVB zu schatlen. Im . Gewässerbereich- haben die Okologischen Funktionsbezlenungen des Gev1ässers und die Entwlcklungsmögl lchkelten der Flora und FeLna Vorrang. Grundsa1zllch ist nur eine extensive, räumlich zu begrenzeride Erholungsnutzung erlaubt. Im ,Gewässerbereich " sind ke ine bewilligungspfl idltigen Bauten und Anlagen erlaubt. Befestigte Wego sind nieht zugelassen. Die ökologischen Qualitäten sind durch fachge rechte Pflege, Betreuung und Unterhalt nachhal1ig zu s:ohern. Im Falle einer E1appierung des Bauboroiches C ist bereits mit dor ersten Etappe eine angemessene Übergangsiösung einer Bachgestaltung zu 9/Stel len. Für die Projektierung des Gewässers sind folgende Aspekte zu berücksichtigen : Anbindung des Gewassers an das Grundwasser Meteorwasser oelan(l1 ~ I. retencllert Ins Gewässer geschwun11ene Linienführung des Gewässers ausgepräg te Breiten· und Tiefenv.ariab ilität vielfältiges Angebol an Kle instrukturen Ausbildung untersch iedlicher Böschungsneigungen atrukturierte Sohlenausbildung stendortgerechte Beptlanzung Wochsel zwischen beschatleten/besonnten Abschnitten Lenkung der Erholungsnu1zung 17. Der Gehbereich süd t:ch der Gra~enstrasse Mitte ist fussgängerlreundl ich 2u gestalten. In diesem Bereich darl keine Parkierung vorgesehen werden; der Bereich isl baulich entsprechend zu gestaNen. Insgesamt sind max. 4S9 460 Parkplätze, davon max. 68 oberirdisch und -S-7-1 392 in Tiefgaragen zu erstel len. Oberirdische Abstellplätze, sind mit einem sickerfäh!gen Belag zu vers11hen und dDrfen nur in d1m dalür vorgesehenen Bereichen ers1elli werden. Van den rn~x. 439 4f!O zu erslellenden PP gehören~ 314 zum BauDE!raich C. Dia +66- 148 übrigen Parkplätze sind nutzungsabhängig auf die Baubareiche A und B ~eneilbar, wobei dem Baubereich B maximal65- 71 Parkplifü1:1 zugete lt werde n dOrfen. Die 174 Parkplätze im Bereich Verkauf, Dienstleistung und Gew&rbe, sind monetär und lenkungswirksam ab def ersten Stunde zu bewirtschaften. 19. Im Baubereich C werden mindas1ens 370 Veloabstellplätze angeboten. Von den 370 Abstellplätzen sind min. 270 in Veloraumen in den ErdgeschDssen dar GebAude anzuordnen. Die Veloräume müssen In Elngangsnäihe liegen. 20. Die Grabenstrasse West ist mit einer Wendemöglichkeit für Kehrrichtwagen <1uszugestalten. An de r .rüc;kwärtjl;jen Er· schl lessun11" is1 ein Wendeplatz ror 6 m Lielerwa.;ien vorz.useh11n. Die Wendepl;Uz.e sind inna1halb der im ? lan baz.eichneten Bereiche zu erstellen und in die Umgebungsgestaltung zu integrieren. 21. Die Umorientierung der Erschliessung das GS Nr. 1612 hat mit dem Bau des Zufenrtsweges zu den Bauboraichen C10 und C11 zu erfolgen. 22. Die im Plan beieichnelen, in Nord-Südrich1ung verlaufenden Fusswege sind mindes1ans 2.0 m breit auszuführen. Die in Os1-Westrichtung verlautenoen Fusswege sind mindestens 3.0 m breit auszu1ütiren. 23. Ausser den In ZINer 22 oeschrlebenen Wegen dürfen keine weiteren befestlgten W09e ausgeführt werden. damit mOg• liehst grosse, zusammenhängende Freiflädien geschaffen werden. 24. Soweit der Bebauungsplan keine anders lautenden Bestimmungon cnth/i.11, gel1on die Vorsohriften der jeweiligen Bauord nung. D91 Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 V PBG klei nere Abwe ichungen vom Bebauungsplan gestatten. Bei Anderungen des Zonenplans oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu DberprOfen. 10 20 30 40 50m ''''' '' ! ~+-L, L---- J 1,,,, , ,,,,,,, ! 1,,, 1, i,,,,, ! ,,, ,, !,, 1, , ',,,,, 1, 1,,, !,,, ,______________ / 3835 +-,._ ---------------~----+---------------------------- ----------------------- - ----------------------,----,---~~•l¾~i:,[i.:,:::,:_:.:.:.::,::,::,:.:;;::.::,:_::,::,::,::.::,::,::,::,::,~;--1- --------------T- i ------~460.ooCQ<458.2Q - /\..· 455,00 - ------l---+- - ----- ---------------r-:7M- OK449,00 450.QQ _______ .----------J+------------ ---,--i--,-------''••soc,.OO ' N EG 430.10 EG430.40 EG 431 .20 ·~-'==--------------g~~nsanes l errain 1-----· -, OK448. 00 1OK 446.00 -----'-----+---'-----'---t I..J----t8---=----1,,--~--..._ ;:::::::--1·C3-¾-~+---:-,---...+--t----::::=::::---t--9~ 44__9.,_Q;!--!------------'---~- N I 14.ß4 g --, . -428..4 _ __··_-....-_ -_-____--_,_;;;;_,_-"'_-_,~_oo_r_~_•_; _··______________________________c-____7 1-__________,---~~_,_ ''''. \ OK 449_40 00-0000 f f1 ---.,.__ ,- ' 1 - --- - - 1 --- -.. ------- ,,, / ,' : - - - -- - ,' 11 __ _ __ _ _ , 1 I '/ 1 / 1 0 ! --- - I )/0 /,,,, !, , ---;-----,, / 1 ;, ,,,, , 571a.1 ,1 ', I ,,,,,,,, !,,,,, '',,, I I !! 6245·ccc--"------ J I 1 -------,,,, 1,, !,,,,, ),, -r--;1-,-,:.._:i,,,.------ /,___,/ ---.-....J,,.- I / 677 1/ 332) 1/ ,, / / 440.00 4 .00 425 ..:...... 420. 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