Art. 1
Departement Sicherheit und Justiz 1 Das Departement Sicherheit und Justiz ist das zuständige Departement in SchKG-Sachen. * 2 Es führt Disziplinarverfahren gegen Mitarbeitende des Betreibungs- und Konkursamtes und entscheidet über Disziplinarmassnahmen. * Art. 1a * Aufsicht 1 Die Hauptabteilung Justiz hat die administrative, fachliche und organisatorische Aufsicht über das Betreibungs- und Konkursamt wahrzunehmen, soweit Aufsichtskompetenzen nicht anderen Behörden übertragen sind. 2 Sie überprüft insbesondere die Geschäftsführung des Betreibungs- und Konkursamtes mittels Inspektionen und beurteilt aufsichtsrechtliche Anzeigen. 3 Die administrative Aufsichtsbehörde und das Kantonsgerichtspräsidium koordinieren ihre Tätigkeiten und übermitteln einander jeweils ihre Entscheide.