domus Museum und Galerie der Gemeinde Schaan Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 80, Fax +423 237 72 09 domus@schaan.li, www.schaan.li Betriebsreglement für die Galerien domus und sLandweibels Die Galerien bieten: Infrastruktur - Galerieräume inkl. Reinigung, Beleuchtung, Aufhängevorrichtung - Sockel und Wechselrahmen - Galeriewagen - 3 Vitrinen - Raum für Videovorführungen und Diavorträge Versicherung Im Rahmen einer allgemeinen Versicherung für das Museum und die Galerien sind die Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung durch Fremde und Elementarereignisse versichert Öffnungszeiten domus: Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr, Samstag und Sonntag, 14.00 - 18.00 Uhr, ausser Weihnachten, Neujahr, Ostern und Pfingsten. sLandweibels: Freitag, 16.00 - 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag, 14.00 - 18.00 Uhr (Je nach Jahreszeit können die Öffnungszeiten angepasst werden). Aufbau Unterstützung beim Aufbau der Ausstellung. Die Galerieleitung behält sich ein Mitspracherecht bei der Ausstellungsgestaltung vor. Einladung Einladungskarten in vorgegebenem Layout werden an die Adressaten der Galerie versendet. Pressetexte Adaptierung der durch die Kunstschaffenden bereitgestellten Texte. Vernissage - Begrüssung - Apéro (einheitlich: Wein, Bier, Orangensaft, Wasser, Salzgebäck) - Preisliste tippen und kopieren Verpflichtungen der ausstellenden Kunstschaffenden: Ausstellung Die Kunstschaffenden verpflichten sich, die in einem separaten Vertrag vereinbarten Vorbereitungstermine einzuhalten, ihre Ausstellung termingerecht auf- und auch wieder abzubauen sowie sämtliche Arbeiten für die vereinbarte Ausstellungsdauer in der Galerie zu belassen. Anwesenheit der Kunstschaffenden domus: Die Anwesenheit der ausstellenden Kunstschaffenden bei der Ausstellungseröffnung sowie zu den üblichen Öffnungszeiten (14 Stunden pro Wochenende) ist verpflichtend. In Ausnahmefällen kann eine kompetente Vertretung gestellt werden. Die Verpflichtung reduziert sich auf 4 Stunden pro Wochenende, wenn Kunstschaffende während ihrer Ausstellung im domus einen Vortrag, eine Führung, eine Lesung oder dergleichen anbieten. sLandweibels: In sLandweibels erhalten die Ausstellenden von der domus-Leitung einen Schlüssel. Sie verpflichten sich, ihre Ausstellung während der Öffnungszeiten selber zu betreuen. Einladung Ein Foto einer abzubildenden Arbeit sowie Texte über den / die Kunstschaffenden müssen 4 Wochen vor der Vernissage beigebracht werden. Die Einladungen werden nach einem einheitlichen, von der Galerie vorgegebenen Layout gestaltet. Portokosten für Einladungen, die der/die Kunstschaffende an seine eigenen Bekannten versendet, gehen zu seinen/ihren Lasten. Aufbau Anlieferung und Aufbau der auszustellenden Arbeiten sowie Erstellung der Preisliste. Gemäss den im Vertrag vereinbarten Terminen, spätestens aber 4 Tage vor Eröffnung der Ausstellung. In der Regel werden die Arbeiten durch die Kunstschaffenden aufgebaut. Im Falle der Verwendung der Galerie-Wechselrahmen übernehmen die Kunstschaffenden die Einrahmung wie auch allfällige Kosten für Passepartoutkartons selber. Aufhängevorrichtungen müssen dem Hängesystem der Galerie angepasst werden. In der Regel soll an der vorgesehenen Aufhängevorrichtung gehängt werden. Abbau Der Abbau aller Ausstellungsobjekte hat in der Woche nach Beendigung der Ausstellung an einem mit der domus-Leitung abgesprochenen Tag zu erfolgen. Versicherung Die Galerie übernimmt keine Kosten bzw. Haftung für Schäden, die beim Transport der Arbeiten vom und zum Ausstellungsort entstehen. Schäden Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen durch die Ausstellenden an der Einrichtung der Galerie werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Der/die Kunstschaffende erklärt anlässlich der Vertragsunterzeichnung mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie haftpflichtversichert ist. Prozente / Abrechnung Für Arbeiten, die an der Ausstellung verkauft werden, geben die Kunstschaffenden einheitlich 15 % des in der Preisliste aufgeführten Verkaufspreises ab. Die Gemeindekasse stellt innert 30 Tagen nach dem Ausstellungsende eine Rechnung für die Prozentabgabe an den / die Kunstschaffende(n). Für die Rechnungsstellung an die Käuferinnen und Käufer sowie das Inkasso sind die Kunstschaffenden selber zuständig. Vernissage Die Kunstschaffenden sorgen selber für die Vernissagerede. Die Getränke beim Apéro werden von der Gemeinde Schaan gestellt. Den Kunstschaffenden wird wie folgt ein Kostenanteil in Rechnung gestellt: - bis 50 Besucher CHF 100.- - 50 – 100 Besucher CHF 150.- - ab 100 Besucher CHF 200.- Die Kunstschaffenden können auf eigene Kosten eine musikalische Umrahmung organisieren oder zusätzliche Speisen und Getränke anbieten. Für deren Beschaffung, Kosten sowie die Reinigung (z.B. Abwasch) müssen sie jedoch selber aufkommen. Vertrag Das beiderseitige Einverständnis mit diesem Reglement sowie weitere Details werden in der Regel 6 Wochen vor Ausstellungseröffnung in einem Vertrag zwischen der Gemeinde Schaan und den Kunstschaffenden festgehalten. Genehmigung Dieses Betriebsreglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03. September 1997, Trakt. Nr. 251, genehmigt. An den Gemeinderatssitzungen vom 13. Mai 1998, Trakt. Nr. 147, und 09. April 2003, Trakt. Nr. 83, wurden diverse Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. An der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2010, Trakt. Nr. 78, wurden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. An der Gemeinderatssitzung vom 21. August 2013, Trakt. Nr. 163, wurden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen. Schaan, 22. August 2013 r domus-Galerie.docx Gemeindevorstehung Schaan Daniel Hilti Gemeindevorsteher
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Betriebsreglement domus und sLandweibels
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