Art. 1
1 Die kantonale Baukommission erhebt bei der Eröffnung einer Verfügung betreffend ein Baubewilligungsgesuch gemäss nachfolgendem Tarif folgende Kosten und Gebühren: a) Abbruch von Bauten Fr. 100 bis 500 b) Bau von Mauern und Einfriedungen Fr. 100 bis 500 c) geringfügige Umbauten Fr. 100 bis 500 d) für Reklameeinrichtungen, je Fr. 100 bis 500 e) Zisterne, Tankstelle Fr. 100 bis 500 f) Installationen zur Gewinnung von Energie Fr. 100 bis 500 g) Bau einer Garage mit einer Box Fr. 200 h) Bau einer Garage mit mehreren Boxen zu je einem Fahrzeug: Fr. 200 + 50 pro zusätzliche Box i) landwirtschaftliche und industrielle Treibhäuser Fr. 100 bis 500 j) kleine Bauten Fr. 100 bis 500 k) Sportanlagen Fr. 100 bis 500 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 705.105 l) Veränderungen der natürlichen Bodenoberfläche Fr. 200 bis 1'000 m) Ausbeuten von Material Fr. 500 bis 1'000 n) Umbau eines Gebäudes mit Veränderung der Zweckbestimmung, Bau eines Wohnhauses mit einer oder mehreren Wohnungen, Bau eines Industrie- oder Geschäftsgebäudes, gemeinsame Garage, gemäss Kostenvoranschlag (BKP2): 1. bis zu einer Million inbegriffen 2‰, Minimum Fr. 200 2. mehr als eine Million Fr. 3'000 bis 4'000 o) kompliziertes Dossier bis zu Fr. 15'000 p) Verweigerung der Baubewilligung Fr. 200 bis 1'000 q) ausserordentliche Untersuchungskosten (Augenscheinverhandlungen, Berichte, Fotos, usw.) Fr. 100 bis 500