§ 1
Unterstützungseinsätze durch andere Kantone 1 Die Polizei stellt das Gesuch um polizeilichen Unterstützungseinsatz a) bei nicht planbaren oder unvorhergesehenen Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 4 oder Art. 5 Abs. 2 Konkordat; b) bei planbaren oder vorhersehbaren Ereignissen oder Anlässen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 Konkordat. 1) BGS 511.1 2) BGS 511.12 3) BGS 511.61 4) BGS 153.3 GS 2013/073 1 153.755