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Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung des Anatomischen Museums Basel

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Contents: 7 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5 AHV/IV-Berechtigte sowie Jugendliche unter 16 Jahren: CHF 2
  6. § 6
  7. § 7

7 provisions

§ 1

1 Das Anatomische Museum steht unter der Aufsicht der Vorsteherin oder des Vorstehers des Anatomischen Instituts der Universität Basel. Die Leitung erfolgt durch die Konservatorin oder den Konservator des Museums.

§ 2

1 Einnahmen und Ausgaben des Anatomischen Museums Basel sind im Budget des Anatomischen Instituts der Universität Basel nach dem Bruttoprinzip auszuweisen.

§ 3

1 Öffnungszeiten: Sonntag: 10.00–14.00 Uhr Donnerstag: 14.00–19.00 Uhr An Feiertagen geschlossen. 2 Wissenschaftlich Interessierte können in Ausnahmefällen nach Vereinbarung das Museum auch ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten besichtigen. Für Gruppen gelten Sonderregelungen.

§ 4

1 Eintrittspreise: Erwachsene: CHF 4

§ 5 AHV/IV-Berechtigte sowie Jugendliche unter 16 Jahren: CHF 2

1 Freier Eintritt: Sonntag und Donnerstag für Schüler und Schülerinnen von Basel-Stadt und Basel- Landschaft mit Schülerausweis sowie für Studierende mit gültiger Legitimationskarte. Mitglieder des «Vereins der Freunde des Anatomischen Museums Basel» sowie vom Erziehungsdepartement berechtigte Personen und Vereine. Werktags: Studierende der Medizin haben von Montag bis Freitag 14.00–17.00 Uhr freien Zutritt zum Museum.

§ 6

1 Gruppenbesuche sind nach vorheriger Vereinbarung werktags möglich. Einschränkungen können sich aus personellen oder organisatorischen Gründen ergeben. 2 Anmeldungen haben mindestens drei Tage vor Besuchstermin zu erfolgen.

§ 7

1 Die vorliegende Ordnung wird am 1. Dezember 1995 wirksam. 4) Sie ersetzt die Eintritts- und Verwaltungs-Ordnung der Anatomischen Sammlung vom 11. April 1974. 1) Vom Regierungsrat genehmigt am 22. 8. 1995. 2) Das Universitätsgesetz ist aufgehoben. Massgebend ist jetzt das Universitätsstatut vom 3. 5. 2012 (SG 440.110). 3) Dieses Gesetz ist aufgehoben. 4) Publiziert am 30. 8. 1995. Anatomisches Museum: Ordnung 451.800 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 12.07.1995 01.12.1995 Erlass Erstfassung KB 30.08.1995 Anatomisches Museum: Ordnung 451.800 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 12.07.1995 01.12.1995 Erstfassung KB 30.08.1995

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