§ 6
Funktionszulage
1 Eine Funktionszulage kann befristet oder unbefristet ausgerichtet werden:
a) bei vorübergehender oder dauernder Übernahme von zusätzlichen
Aufgaben oder leitenden Funktionen;
154.234
b) für Stellvertretungen von leitenden Funktionen, wenn bei Abwesenheit der zu vertretenden Stelleninhaberin oder des zu vertretenden
Stelleninhabers Führungsaufgaben und Entscheidungsbefugnisse mit
entsprechender Verantwortlichkeit wahrgenommen werden, die im
Verhältnis zu den gewöhnlichen Aufgaben ein erhebliches Gewicht
aufweisen.
2 Die Höhe der Funktionszulage richtet sich nach Art, Umfang und Anforderungen der zusätzlichen Aufgaben, der leitenden Funktion oder der Ausübung der Stellvertretung. Sie entfällt, wenn anstelle einer Funktionszulage
ein höherer Lohn ausgerichtet wird.
154.234
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
22.11.2022 01.01.2024 Erlass Erstfassung GS 2023/083
07.07.2026 01.08.2026 § 1 Abs. 2 geändert GS 2026/031
154.234
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 22.11.2022 01.01.2024 Erstfassung GS 2023/083
§ 1 Abs. 2 07.07.2026 01.08.2026 geändert GS 2026/031
Anhang 1: Referenzfunktionenkatalog
Inhalt
1. Allgemeine Verwaltung 2
1.1. Administrative Mitarbeit 2
1.2. Administrative Sachbearbeitung 3
1.3. Fachbearbeitung 5
1.4. Leitung Sachbereich 7
1.5. Leitung Fachbereich 8
1.6. Leitung Amt 10
2. Handwerk, Technik und Betrieb 11
2.1. Mitarbeit Handwerk, Technik und Betrieb 11
2.2. Handwerk, Technik und Betrieb 12
2.3. Technische Sachbearbeitung 14
2.4. Leitung Handwerk, Technik und Betrieb 16
3. Betreuung und Soziales 18
3.1. Mitarbeit Betreuung 18
3.2. Strafvollzug 19
3.3. Sozialarbeit 20
3.4. Rettungssanität 21
4. Justiz 22
4.1. Gerichtsschreiber(in) 22
4.2. Kanzeleivorsteher(in) 23
4.3. Staatsanwalt / Staatsanwältin 24
1. Allgemeine Verwaltung
1.1. Administrative Mitarbeit
Administrative Mitarbeit
Klassen 4 - 7 AMA
Erledigen von einfachen operativen Aufgaben in einem begrenzten Tätigkeitsbereich. Aufgabenstellung und Vorgehen
sind vorgegeben. Teilweise Einzelanweisungen.
Ausführend
- Sortier-, Ablage- und Kopierarbeiten
- Botengänge, Holen und Bringen von Postsendungen
- Erledigen einfacher Korrespondenz nach
Vorlage
- Erstellen einfacher Tabellen und Statistiken
- Telefonanrufe entgegennehmen, Gespräche vermitteln
- Erledigen einfacher Anfragen
- Empfang
Ausbildung Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest (z. B. Büroassistent/-in EBA)
Erfahrung -
1.2. Administrative Sachbearbeitung
Administrative Sachbearbeitung 1 Administrative Sachbearbeitung 2
Klassen 7 – 10 ASB1 Klassen 9 – 12 ASB2
Weitgehend selbstständiges Bearbeiten
verschiedener allgemeiner administrativer Aufgaben oder einfacher, sich wiederholender Aufgaben in einem speziellen Tätigkeitsbereich. Aufgabenstellung
und Vorgehen sind vorgegeben. Teilweise Einzelanweisungen.
Weitgehend selbstständiges Bearbeiten
anspruchsvoller, vorwiegend administrativer Aufgaben. Die daraus resultierenden
Abklärungen sowie die dazugehörende
Korrespondenz werden selbstständig ausgeführt. Erledigung von kleineren konzeptionellen Arbeiten. Aufgabenstellung und
Vorgehen sind vorgegeben.
Ausführend Ausführend; Mitarbeitende mit geringer
Erfahrung resp. Qualifikation anleiten.
- Erledigen von Korrespondenz selbstständig, nach Stichworten oder Vorlage
- Erteilen von unterschiedlichen Auskünften
(telefonisch/am Schalter)
- Ausführen organisatorischer und administrativer Tätigkeiten auf Anweisung
- Verfassen einfacher Protokolle
- Erledigen von standardisierten Aufgaben
im Rechnungs- oder Personalwesen (z. B.
Kontieren und Buchen, Stammdatenverwaltung, Bewerberkorrespondenz nach
Vorlage)
- Mitwirken bei der Ausbildung von Lernenden
- Vorbereiten/Ausarbeiten von Entscheidungsgrundlagen
- Erlassen von Verfügungen nach klar vorgegebenen Richtlinien / Vorlagen
- Beratung und Auskunftserteilung im Tätigkeitsbereich
- Sachbearbeitung im Rechnungs-, Steuer-
oder Personalwesen
- Qualifizierte Arbeiten im Bereich Dokumentations- und Informationswesen (z. B.
umfangreiche Recherchen, Themendossiers erstellen und pflegen)
- Selbstständiges Erledigen organisatorischer und administrativer Aufgaben (z. B.
gesamte Vorbereitung und Koordination
von Sitzungen inkl. Erstellung und Weiterverarbeitung von Sitzungsunterlagen)
- Selbstständiges Beheben einfacher Störungen und allenfalls Veranlassen von
Umgehungslösungen (First-Level-Support)
- Installationen und Reparaturen von Hardware und Installation von Software
Ausbildung Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Zertifikatslehrgang)
Erfahrung - Wenigstens fünf Jahre Berufserfahrung, je
nach Aufgabengebiet/Funktion
Administrative Sachbearbeitung 3
Klassen 11 – 14 ASB3
Selbstständiges Bearbeiten anspruchsvoller Aufgaben mit teilweise schwierigem
Sachverhalt. Die daraus resultierenden
und gelegentlich sehr umfassenden Abklärungen sowie die dazugehörende Korrespondenz werden selbstständig ausgeführt. Erledigung von kleineren konzeptionellen Arbeiten. Aufgabenstellung und
Vorgehen sind weitgehend vorgegeben.
- Selbstständiges Disponieren und Erledigen von Aufgaben in Spezialbereichen
(z. B. Buchhaltung, Personalwesen, Personalberatung, Steuerwesen)
- Beratung und Unterstützung sowie umfassende Auskunftserteilung zu unterschiedlichen Fragestellungen
- Erlassen von Verfügungen
- Anspruchsvolle organisatorische Tätigkeiten (z. B. grössere Anlässe / Konferenzen
organisieren)
- Gegebenenfalls fachliches Anweisen von
Mitarbeitenden im zugeteilten Aufgabengebiet (z. B. Führung von
Arbeitsgruppen)
- Führen einfacher Fachprojekte
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Berufsprüfung)
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach
1.3. Fachbearbeitung
Fachbearbeitung 1 Fachbearbeitung 2
Klassen 13 - 16 FBE1 Klassen 15 - 18 FBE2
Selbstständiges Bearbeiten anspruchsvoller administrativer oder technischer Aufgaben, teilweise auch mit analytischen
und/oder konzeptionellen Problemstellungen. Aufgabenstellungen und Vorgehen
sind mehrheitlich vorgegeben, begrenzter
Handlungs- und Ermessensspielraum vorhanden.
Selbstständiges Bearbeiten anspruchsvoller administrativer oder technischer Aufgaben bzw. Rechtsfragen, vermehrt mit analytischen und/oder konzeptionellen Problemstellungen. Aufgabenstellungen und
Vorgehen sind mehrheitlich generell beschrieben, Handlungs- und Ermessensspielraum im Rahmen der Vorgaben vorhanden. Fachverantwortung.
- Prüfen, Beurteilen und Bearbeiten anspruchsvoller Geschäfte nach definierten
Richtlinien
- Beratung, Auskunftserteilung, Verhandlungen und Empfehlungen in Fragestellungen, die bereichsspezifisches Wissen
voraussetzen
- Mitarbeit bei Sachvorlagen und Mitberich-
- Selbstständiges Führen einer kleinen
Buchhaltung, Mitarbeit bei Finanzplanung,
Budget- und Rechnungsarbeiten
- Entwicklung, Betrieb und Unterhalt von Informatik-Applikationen
- Hardware- und Softwareumstellungen planen und gegebenenfalls begleiten
- Controllingaufgaben im Zuständigkeitsbereich
- Expertentätigkeit
- Leiten einfacher Fachprojekte
- Installieren, generieren, anpassen, integrieren, austesten und freigeben neuer
Hardware, Betriebs-, Anwendungs- und
Standardsoftware
- Prüfen, Beurteilen und Bearbeiten anspruchsvoller Geschäfte teilweise nach eigenem Ermessen
- Beratung, Auskunftserteilung, Verhandlungen und Empfehlungen in vielfältigen
Fragestellungen, die sehr grosses bereichsspezifisches Wissen voraussetzen
- Mitarbeit bei Sachvorlagen und Mitberich-
- Selbstständiges Führen einer grösseren
Buchhaltung, Mitarbeit bei Planungs- und
Budgetprozessen
- Leiten von Fachprojekten
- Planen, evaluieren, migrieren, entwickeln/implementieren, konfigurieren und
testen von Systemen (Hardware, Systemsoftware, Steuerungen, etc.) sowie überführen der Systeme in den produktiven
Betrieb
Ausbildung Bachelor Konsekutivmaster
Erfahrung - Wenigstens drei Jahre Berufserfahrung
Fachbearbeitung 3 Fachbearbeitung 4
Klassen 17 - 20 FBE3 Klassen 18 - 22 FBE4
Selbstständiges Bearbeiten sehr anspruchsvoller administrativer oder technischer Aufgaben bzw. Rechtsfragen, mehrheitlich Bearbeitung analytischer und/oder
konzeptioneller Fragestellungen, Erledigung von Spezialaufgaben, teilweise strategisch relevante und vernetzte Aufgaben,
Aufgabenstellung und Vorgehen sind nur
generell umschrieben. Grösserer Handlungs- und Ermessensspielraum vorhanden. Hohe Fachverantwortung.
Selbstständiges Bearbeiten sehr komplexer administrativer oder technischer Aufgaben bzw. Rechtsfragen. Bearbeiten analytischer und/oder konzeptioneller Fragestellungen. Anspruchsvolle Spezialaufgaben, teilweise strategische, abteilungs-
und direktionsübergreifende Aufgaben,
Grosser Handlungs- und Ermessensspielraum mit sehr hoher Fachverantwortung.
- Prüfen, Beurteilen und Bearbeiten sehr
anspruchsvoller Geschäfte vermehrt nach
eigenem Ermessen
- Beratung, Auskunftserteilung, Verhandlungen und Empfehlungen in komplexen
Fragestellungen, welche umfassendes bereichsspezifisches Wissen voraussetzen
- Erstellen von Sachvorlagen und Mitberichten
- Leiten von komplexen, amtsübergreifenden Projekten
- Prüfen, Beurteilen und Bearbeiten sehr
anspruchsvoller Geschäfte
- Beratung und Auskunftserteilung in sehr
komplexen Fragestellungen und sehr
schwierigen Abklärungen
- Erstellen von Berichten, Sachvorlagen,
Analysen von grosser Tragweite
- Erledigen sehr komplexer und strategischer fach- und organisationsübergreifender Planungs-, Koordinations- und Umsetzungsaufgaben
- Leiten von komplexen, direktionsübergreifenden Projekten
Ausbildung - Konsekutivmaster
- Je nach Funktion funktionsspezifische
Weiterbildung
- Konsekutivmaster
- Funktionsspezifische Weiterbildung
Erfahrung Wenigstens drei Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach
Langjährige Berufserfahrung, davon wenigstens fünf Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
1.4. Leitung Sachbereich
Leitung Sachbereich 1 Leitung Sachbereich 2
Klassen 10 - 13 LSB1 Klassen 12 - 16 LSB2
Leiten einer Gruppe, die verschiedene allgemeine administrative oder technische
Aufgaben bearbeitet. Aufgabengebiet und
Prozesse sind klar umrissen. Hoher Anteil
an eigener operativer Mitarbeit.
Leiten einer Gruppe, die verschiedene allgemeine, z. T. auch anspruchsvolle administrative oder technische Aufgaben bearbeitet. Aufgabengebiet und Prozesse sind
vorgegeben. Hoher Anteil an eigener operativer Mitarbeit.
Leitend Leitend
- Sicherstellen der wirtschaftlichen und
zeitgerechten Erledigung der Aufträge
- Gestaltung der Arbeitsabläufe und Einsatzplanung
- Erledigung der mit der Führung verbundenen administrativ-organisatorischen Aufgaben
- Ausführen von vielfältigen Aufgaben aus
dem Sachbereich
- Wie LSB 1, jedoch
- Teilweise finanzielle Verantwortung
- Beratung und Auskunftserteilung in
schwierigen Fragestellungen
- Ausführen von anspruchsvollen Aufgaben
aus dem Sachbereich
- Leiten einfacher Fachprojekte
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
- Funktionsspezifische Weiterbildung
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
- Funktionsspezifische Weiterbildung
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach
Langjährige Berufserfahrung, je nach
1.5. Leitung Fachbereich
Leitung Fachbereich 1 Leitung Fachbereich 2
Klassen 16 – 18 LFB1 Klassen 18 – 21 LFB2
Leiten eines kleineren Fachbereichs mit
anspruchsvollen Aufgabenstellungen in einem Sach- oder Fachgebiet. Die Auftragserfüllung hat einen erhöhten Einfluss
auf das Amt. Vorliegen von Projekt-, Ergebnis- und Budgetverantwortung.
oder
Leiten eines mittelgrossen Fachbereichs
mit einfacheren Strukturen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen. Die Auftragserfüllung hat einen erhöhten Einfluss auf das
Amt. Vorliegen von Projekt-, Ergebnis- und
Budgetverantwortung.
Wie Funktion Fachbereichsleitung 1, jedoch komplexere Aufgaben mit vermehrter (Fach-/Führungs-) Verantwortung.
Leiten eines kleineren Fachbereichs mit
schwierigen Aufgabenstellungen in der
Regel in verschiedenen Fach- und
Sachgebieten, z. T. verbunden mit fach-
/amtsübergreifenden Aufgaben. Die Auftragserfüllung hat einen grossen Einfluss auf das Amt.
Oder
Operatives und personelles Leiten eines
mittelgrossen Fachbereichs mit komplexen Strukturen und anspruchsvollen Aufgabenstellungen in der Regel in verschiedenen Fach- und Sachgebieten.
Die Auftragserfüllung hat einen grossen
Einfluss auf das Amt.
Leitend Leitend
- Sicherstellen der wirtschaftlichen und
zeitgerechten Erledigung der Aufträge
- Gestalten der Arbeitsabläufe und Einsatzplanung
- Erledigen von mit der Führung verbundenen administrativ-organisatorischen Aufgaben
- Anspruchsvolle, vielfältige Aufgaben im
Fachbereich
- Mitverantwortung im Budgetprozess
- Konzepte im Aufgabenbereich erarbeiten
und umsetzen
- Organisationsübergreifende Koordinationsaufgaben
- Leiten von komplexen, z. T. amtsübergreifenden Projekten
- Wie LFB1, jedoch
- Fachlich anspruchsvollere und zum Teil
spezialisierte Aufgaben
- Erhöhte finanzielle Verantwortung
- Leiten von komplexen, amtsübergreifenden Projekten
Ausbildung - Bachelor
- Konsekutivmaster
- Funktionsspezifische Weiterbildung
Erfahrung Wenigstens drei Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
Wenigstens fünf Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
Leitung Fachbereich 3
Klassen 20 – 23 LFB3
Wie Fachbereichsleitung 2, jedoch komplexere Aufgaben mit hoher (Fach-/Führungs-) Verantwortung.
Leiten eines kleineren, mittelgrossen oder
grossen Fachbereichs mit sehr schwierigen Aufgabenstellungen in verschiedenen
Fach- und Sachgebieten sowie in der Regel verbunden mit fach-/amtsübergreifenden bzw. direktionsübergreifenden Aufgaben. Die Auftragserfüllung hat einen weitreichenden Einfluss auf das Amt. Vorliegen von Projekt-, Ergebnis- und Budgetverantwortung.
Leitend
- Wie LFB2, jedoch
- Grosse finanzielle Verantwortung
- Fachlich sehr komplexe Geschäfte
- Leiten von komplexen, direktionsübergreifenden Projekten mit grosser Auswirkung
- Führen von Verhandlungen in einem sehr
anspruchsvollen Umfeld
Ausbildung - Konsekutivmaster
- Funktionsspezifische Weiterbildung
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, davon wenigstens fünf Jahre spezifische Berufserfahrung inkl. Personalführung, je nach
1.6. Leitung Amt
Leitung Amt 1 Leitung Amt 2
Klassen 21 – 24 LAT1 Klassen 24 – 26 LAT2
Leiten eines kleineren Amts mit komplexen Aufgabenstellungen in verschiedenen Fachgebieten, z.T. verbunden mit
amts- resp. direktionsübergreifenden
Aufgaben.
Oder
Leiten eines mittelgrossen Amts mit einfacheren Strukturen und anspruchsvollen Aufgaben. In der Regel werden Aufgaben aus mehreren Fachbereichen bearbeitet, z. T. verbunden mit amts- resp.
direktionsübergreifenden Aufgaben.
Leiten eines kleineren bis mittelgrossen
Amts mit sehr komplexen Aufgabenstellungen verschiedenen Fachgebieten und
in der Regel verbunden mit direktionsübergreifenden Aufgaben.
Oder
Leiten eines grossen bis sehr grossen
Amts einer Direktion mit teilweise komplexen Strukturen und sehr schwierigen
Aufgabenstellungen in verschiedenen
Fachgebieten sowie in der Regel verbunden mit direktionsübergreifenden
Aufgaben.
Leitend Leitend
- Projekt, Ergebnis- und Budgetverantwortung
- Anspruchsvolle Aufgabenstellungen
- In erster Linie strategische, stark vernetzte und interdisziplinäre Aufgaben/Geschäfte
- Leiten von komplexen, amtsübergreifenden Projekten mit grosser Auswirkung
- Vertretung des Amtes/Dienstes nach Aussen (Öffentlichkeit, Politik)
- Aussenwirkung auf politisch, respektive
rechtlich wichtige strategische Ziele des
Kantons
- Wie LAT1, jedoch
- Leiten von komplexen, direktionsübergreifenden Projekten mit grosser Auswirkung
- Grosse Aussenwirkung auf politisch respektive rechtlich wichtige strategische
Ziele des Kantons
Ausbildung - Konsekutivmaster
- Funktionsspezifische Weiterbildung
- Konsekutivmaster
- Funktionsspezifische Weiterbildung
Erfahrung Langjährige fundierte Berufserfahrung inklusive Personalführung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
Langjährige fundierte Berufserfahrung inklusive Personalführung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
2. Handwerk, Technik und Betrieb
2.1. Mitarbeit Handwerk, Technik und Betrieb
Mitarbeit Handwerk, Technik und Betrieb
Klassen 4 - 7 MHB
Weitgehend selbstständiges Ausführen
einfacher Tätigkeiten in einem begrenzten Aufgabengebiet nach Anweisung.
Ausführend
- Reinigungsarbeiten aller Art
- Unterhalts- und Pflegearbeiten an Geräten, Anlagen, Kulturen und im Wald
- Einfache administrative Arbeiten (z. B.
Rapporte ausfüllen)
Ausbildung Berufliche Grundbildung mit eidg. Berufsattest, Hauswirtschaftspraktiker(in) EBA,
Logistiker(in) EBA, Agrarpraktiker(in) EBA
Erfahrung --
2.2. Handwerk, Technik und Betrieb
Handwerk, Technik und Betrieb 1 Handwerk, Technik und Betrieb 2
Klassen 7 – 10 HTB1 Klassen 9 – 12 HTB2
Weitgehend selbstständiges Ausführen
qualifizierter Berufsarbeiten in einem überschaubaren Aufgabengebiet. Aufgabenstellungen und Vorgehen vorgegeben. Vorgabe klarer Richtlinien sowie zum Teil von
Einzelanweisungen.
Wie HTB1, jedoch mit erhöhter Selbstständigkeit, vermehrter fachlicher Verantwortung oder Spezialkenntnissen.
Ausführend; Mitarbeitende mit geringer
Erfahrung resp. Qualifikation anleiten
- Zubereiten von Menus für verschiedene
Bedürfnisse
- Überwachen und Warten haustechnischer
Anlagen
- Erledigen von Bauarbeiten an Strassen,
Plätzen, Velowegen, Verkehrsinseln, Kreiseln etc.
- Bedienung verschiedener Baumaschinen
und Fahrzeuge
- Ausführen von Fahraufträgen
- Be- und entladen des Fahrzeugs
- Instandhaltung und periodische Reinigung
aller Gebäuderäumlichkeiten
- Erledigen von Reparatur-, Revisions-, Unterhalts-/Pflegearbeiten
- Einfache administrative Arbeiten (z. B.
Rapporte ausfüllen, Bestelllisten)
- Mitwirken bei der Ausbildung von Lernenden
- Selbstständige Betreuung eines oder
mehrerer Objekte (z. B. Schulhaus mit
Turnhalle)
- Bedienung und Wartung von Spezialfahrzeugen und Maschinen
- Administrative Aufgaben in Bestellwesen,
Lagerbewirtschaftung oder Einsatzplanung
- Ausführen anspruchsvoller Revisions-,
Reparatur- und Unterhaltsarbeiten
- Fachliche Führung einer Gruppe
- Aufsichts- und Kontrollfunktionen in Spezialgebieten
Ausbildung Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis EFZ, z. B. Strassenbauer(in), Forstwart(in), Fachmann/-
frau Betriebsunterhalt)
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Hauswart(in) BP)
Erfahrung -- Wenigstens fünf Jahre Berufserfahrung, je
nach Aufgabengebiet/Funktion
Handwerk, Technik und Betrieb 3
Klassen 11 - 14 HTB3
Selbstständige Ausführung anspruchsvoller Aufgaben in spezialisierten Sachbereichen. Teilweise schwierige Problemstellungen. Hohe fachliche Verantwortung.
Die daraus resultierenden Abklärungen sowie die dazugehörende Korrespondenz
werden selbstständig ausgeführt.
- Selbstständiges Disponieren und Erledigen von Aufgaben im Spezialbereich
- Beratung mit unterschiedlichen Fragestellungen
- Leiten von einfachen Fachprojekten
- Aufsichts- und Kontrollfunktionen in Spezialbereichen
- Ausführen sehr schwieriger umfassender
Revisions-, Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an Fahrzeugen, Maschinen etc.
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Berufsprüfung)
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach
2.3. Technische Sachbearbeitung
Technische Sachbearbeitung 1 Technische Sachbearbeitung 2
Klassen 8 - 11 TSB1 Klassen 11 - 13 TSB2
Weitgehend selbstständiges Bearbeiten
verschiedener Aufgaben im entsprechenden Tätigkeitsbereich. Aufgabenstellung
und Vorgehen sind vorgegeben. Teilweise
Einzelanweisungen.
Weitgehend selbstständiges Bearbeiten
anspruchsvoller Aufgaben im entsprechenden Tätigkeitsbereich. Die daraus resultierenden Abklärungen sowie die dazugehörende Korrespondenz werden selbstständig ausgeführt. Aufgabenstellung und
Vorgehen sind vorgegeben.
Ausführend Ausführend, Mitarbeitende mit geringer
Erfahrung resp. Qualifikation anleiten
- Arbeiten nach vorgegebenen Prozessen
- Planausführung nach Skizzen
- Reinzeichnungen
- Ausführen verschiedenster einfacher Laborarbeiten
- Durchführen von Analysen und Untersuchungen nach Vorschriften
- Mitwirken bei der Ausbildung von Lernenden
- Wie TSB1, jedoch
- Vorbereiten/Ausarbeiten von Entscheidungsgrundlagen
- Selbstständiges Ausführen qualifizierter
technischer Untersuchungen oder Abklärungen und Auskunftserteilung
- Abnahme praktischer und theoretischer
Fahrprüfungen
- Leiten einfacher Fachprojekte
Ausbildung Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Zertifikatslehrgang)
Erfahrung -- Wenigstens fünf Jahre Berufserfahrung, je
nach Aufgabengebiet/Funktion
Technische Sachbearbeitung 3
Klassen 12 – 15 TSB3
Selbstständiges Bearbeiten anspruchsvoller Aufgaben im entsprechenden Tätigkeitsbereich. Teilweise schwierige
Sachverhalte. Erledigung von kleineren
konzeptionellen Arbeiten. Die daraus resultierenden Abklärungen sowie die dazugehörende Korrespondenz werden
selbstständig ausgeführt. Aufgabenstellung und Vorgehen sind weitgehend vorgegeben.
- wie TSB2, jedoch
- Selbstständiges Disponieren und Erledigen von Aufgaben in Spezialbereichen
Beratung mit unterschiedlichen Fragestellungen
- Leiten von Fachprojekten
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Berufsprüfung)
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach
2.4. Leitung Handwerk, Technik und Betrieb
Leitung Handwerk, Technik und
Betrieb 1
Leitung Handwerk, Technik und
Betrieb 2
Klassen 9 - 12 LHB1 Klassen 10 - 14 LHB2
Leiten eines kleinen handwerklichen oder
betrieblichen Bereichs mit hohem Arbeitsanteil an eigenen Sachaufgaben. Wenig
organisatorische Aufgaben.
Leiten eines mittleren handwerklichen oder
betrieblichen Bereichs mit hohem Arbeitsanteil an eigenen Sachaufgaben, vermehrt
organisatorische Aufgaben.
Höhere fachliche Führungsanforderung
aufgrund der Qualifikation der Unterstellten.
Leitend Leitend
- Sicherstellen der Zielerreichung (Leistung, Qualität, Termine)
- Personaleinsatzplanung
- Einhalten der Vorschriften im Bereich Arbeitssicherheit
- Erledigen der mit der Führung verbundenen administrativen Aufgaben
- Wie LHB 1, jedoch
- Höherer Anteil an organisatorischer und
personeller Führung
- Leiten einfacher Fachprojekte
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Berufsprüfung)
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Berufsprüfung, Polier(in))
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach
Langjährige Berufserfahrung, je nach
Leitung Handwerk, Technik und
Betrieb 3
Klassen 13 - 16 LHB3
Leiten eines grösseren handwerklichen oder betrieblichen Bereichs, tendenziell geringerer Arbeitsanteil an eigenen Sachaufgaben, mehr organisatorische Aufgaben.
Oder
Leiten eines spezialisierten Sachbereichs
mit hohem Arbeitsanteil an eigenen Sachaufgaben.
Leitend
- Wie LHB2, jedoch
- Ausführen von anspruchsvolleren Aufgaben aus dem Sachbereich
- Beratungsaufgaben und Koordinationsaufgaben zwischen den Sachbereichen
- Organisatorische, finanzielle und personelle Führung
- Leiten von Fachprojekten
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigeidg. Diplom HFP/HF, Bauführer(in))
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
3. Betreuung und Soziales
3.1. Mitarbeit Betreuung
Mitarbeit Betreuung 1 Mitarbeit Betreuung 2
Klassen 5 - 9 MAB1 Klassen 11 - 13 MAB2
Mitarbeit bei Betreuungs-, Förderungs-
und/oder (sozialen) Begleitungsaufgaben
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im interkulturellen Bereich respektive im Migrations- und Asylfeld. Aufsicht
(Sicherheit Ruhe und Ordnung) sowie
Hauswartung in Betreuungs- bzw. Kollektivunterkünften.
Selbstständiges Wahrnehmen von Betreuungs-, Förderungs- und/oder (sozialen)
Begleitungsaufgaben von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen im Bezugspersonensystem. Aufbau und Erhalt von
Kompetenzen (Wohnen, Leben, Arbeit) der
Klientinnen und Klienten. Organisation und
Durchführung von Aktivitäten sowie Beschäftigungsstruktur (Arbeit, Basispotenzialabklärung).
Ausführend Ausführend
- Ein- und Ausquartierung, Zutrittskontrolle,
Kontrollgänge
- Wahrnehmung sozial betreuerischer Aufgaben nach entsprechender Anleitung,
alltagsnahe Unterstützung
- Gewährleistung der Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sowie von
Ruhe und Ordnung
- Vorbeugendes und beruhigendes Eingreifen bei Konfliktsituationen
- Ansprechperson gegenüber Externen im
Bereich der Unterkunft
- Gewährleistung Unterhalt und Funktionsfähigkeit Infrastruktur
- Intervention und Triage mit zuständiger
Sozialarbeiterin, zuständigem Sozialarbeiter bei sozialen Schwierigkeiten
- Alltagsnahe und lebenswertorientierte Begleitung und Unterstützung der Klientinnen und Klienten im Aufbau und Erhalt
von Kompetenzen (Wohnen, Leben, Freizeit und Arbeit)
- Anleitung und Förderung der Klientinnen
und Klienten mittels sinnstiftender Tätigkeit und Arbeitstrainings zur Mobilisierung
und Förderung der für die Integration notwendigen Kompetenzen
- Ansprechperson gegenüber Externen
- Intervention und Triage mit zuständiger
Sozialarbeiterin, zuständigem Sozialarbeiter bei sozialen Schwierigkeiten
- Operationelle und fachliche Führung der
Basis-Lernwerkstatt mit Sprachförderung
- Diverse administrative Arbeiten
Ausbildung - Grundbildung zwei Jahre mit eidg. Berufsattest im Betreuungsbereich (z. B. Betreuungsassistenz)
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähig-
Oder
- Eidg. Fachausweis Migrationsfachperson
- Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitsausweis EFZ (vorzugsweise im Sozialbereich)
- Funktionsspezifische Zweitausbildung
(z. B. EFZ Sozialbegleiter(in))
Oder
- Höhere Berufsbildung (z. B. Berufsprüfung dipl. Arbeitsagogin/-agoge)
- Höhere Fachschule Sozialpädagogik
Erfahrung Erste Berufserfahrung Wenigstens drei Jahre Berufserfahrung
3.2. Strafvollzug
Aufsicht/Betreuung Strafanstalt
Klassen 9 – 11 STRA
Aufsicht und Betreuung von Inhaftierten,
Gewährleistung von Ordnung/Sicherheit,
Durchsetzung der Hausordnung, interdisziplinäre Zusammenarbeit, Gewährleistung der erhöhten Fürsorgepflicht
Ausführende Funktion; Insassen anleiten
- Durchsetzung eines geordneten Tagesablaufs bei den Inhaftierten
- Administrative/organisatorische Abwicklung des täglichen Betriebs
- Durchführung von Kontrollen (Personen,
Zellen, Waren, Drogen, etc.)
- Bedienen von Sicherheits-/Kontrollsystemen
- Zusammenarbeit mit Polizei, Gesundheitsdienst, Justiz, Vollzugsbehörden, etc.
- Ansprechperson in Bezug auf Gestaltung
des Vollzugsalltags
- Facheinsatz in Gewerbe/Betrieb inkl. Anleitung/Überwachen von Inhaftierten
- Gewährleistung der medizinischen Betreuung und Versorgung
Erkennen und Verhindern von selbst-
und/oder fremdgefährdendem Verhalten
Ausbildung - Berufliche Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Fachausweis Fachfrau/Fachmann für Justizvollzug mit eidg. Fachausweis
Erfahrung Langjährige Berufserfahrung, Lebenserfahrung
3.3. Sozialarbeit
Sozialarbeit 1 Sozialarbeit 2
Klassen 13 – 14 SOZ1 Klassen 14 – 17 SOZ2
Abklären, Beraten, Unterstützen und Begleiten von Einzelpersonen, Familien und
Gruppen mit sozialen, persönlichen
und/oder finanziellen Problemstellungen.
Gewähren und Vermitteln von sozialen
Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder
und Jugendliche im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben.
Wie Funktion BSO2, jedoch selbstständigere Ausführung komplexerer Aufgaben
(vermehrt schwierige Fälle mit rechtlichen
Fragestellungen) mit vermehrter Verantwortung und Belastung. Arbeiten sind teilweise bereichsübergreifend. Anordnungen/Verfügungen müssen eingefordert
resp. durchgesetzt werden.
Ausführend; Mitarbeitende mit geringer
Erfahrung resp. Qualifikation anleiten
- Gewähren und Vermitteln von sozialen
Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder
und Jugendliche im Rahmen von gesetzlichen Vorgaben
- Durchführen geeigneter, angezeigter
Massnahmen
- Beratung im Rahmen der wirtschaftlichen
Sozialhilfe und Sanieren von finanziellen
Angelegenheiten
- Gewährleistung der Betreuung Personen
in der Durchgangsstation (Asylwesen)
- Koordinieren von Gesprächen und Hilfestellungen mit Dritten
- Mitarbeit beim Erstellen von Konzepten
und Projekten und Mitwirkung an deren
Umsetzung
Vernetzungsarbeit zwischen Institutionen
und pflegen der interdisziplinären Zusammenarbeit
- Sicherstellen lückenloser und transparente Fallführung
- Wie SOZ1, jedoch
- Verantwortlich für die professionelle Betreuung und Gewähren und Vermitteln
von sozialen Hilfestellungen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche im Rahmen
von gesetzlichen Vorgaben
- Qualifizierte Beratung, Unterstützung und
Betreuung von Menschen in persönlichen,
finanziellen, administrativen und rechtlichen Angelegenheiten
- Erstellen von Konzepten und Mitwirkung
an deren Umsetzung sowie durchführen
und leiten von Projekten
- Erstellen von Gutachten/Expertisen
- Erlass von Verfügungen nach vorgegebenen Richtlinien
- Anleiten von Mitarbeitenden, Praktikantinnen und Praktikanten
Ausbildung - Bachelor
Oder
- Sozialpädagogin/Sozialpädagoge HF mit
mehrjähriger Berufserfahrung, verbunden
mit regelmässiger Wissensaktualisierung
- Bachelor/Konsekutivmaster
Erfahrung Erste Berufserfahrung (Bachelor) bzw.
mehrjährige Berufserfahrung mit Ausbildung Sozialpädagogin/-pädagoge HF
Langjährige Berufserfahrung, davon wenigstens fünf Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
3.4. Rettungssanität
Rettungssanität 1 Rettungssanität 2
Klassen 10 – 13 RET1 Klassen 12 – 14 RET2
Präklinische Versorgung von Notfallpatientinnen/-patienten und Organisation sowie Einsatzleitung eines kleinen Teams.
Unterstützen der medizinischen Erstversorgung und verantwortlich für den fachgerechten Transport der Patientinnen und
Patienten.
Präklinische Versorgung von Notfallpatientinnen/-patienten und Organisation sowie Einsatzleitung (mittleres Team). Unterstützen der medizinischen Erstversorgung und verantwortlich für den fachgerechten Transport der Patientinnen und
Patienten. Übernehmen von Zusatzaufgaben z. B. im medizin-technischen Bereich
(Anästhesie) oder fachlich als Ausbildner/in oder Fachverantwortliche/r tätig.
Ausführend Ausführend; fachliche Unterstellung von
- Durchführen von Kranken-, Unfall- und
Notfalltransporten
- Patientinnen und Patienten transportfähig
machen und auf dem Transport überwachen
- Beurteilen des Gesundheitszustandes und
entsprechende Massnahmen ergreifen
- Überwachen der Vitalfunktionen und zuständig für die präklinische Pflege
- Führen von Gesprächen mit Patientinnen
und Patienten, Angehörigen und Betroffenen
- Erledigen von administrativen Aufgaben
(Rapporte, Berichte, Waren bestellen etc.)
- Kontrollieren der Rettungsfahrzeuge und
verantwortlich für die Sauberkeit der Fahrzeuge
Wie Rettungssanität 1, jedoch erhöhte
Verantwortung und Selbstständigkeit z. B.
aufgrund von fachlichem Anleiten und Instruieren des Rettungspersonals.
Ausbildung - Diplom Rettungssanität HF
- Führerausweis Kategorie B, C1/D1
- Diplom Rettungssanität HF
- Fachspezifische Weiterbildung z. B. in
Anästhesie (NDS-HF)
- Führerausweis Kategorie B, C1/D1
Erfahrung - Wenigstens fünf Jahre spezifische Berufserfahrung, je nach Aufgabengebiet/Funktion
4. Justiz
4.1. Gerichtsschreiber(in)
Gerichtsschreiber(in) 1 Gerichtsschreiber(in) 2
Klassen 18 – 22 GES1 Klassen 19 – 23 GES2
Selbstständiges Erarbeiten von Entscheidanträgen und Entscheidbegründungen an einem erstinstanzlichen Gericht. Mitwirkung am Verfahren sowie
beratende Stimme und Antragsrecht in
der Urteilsberatung.
Selbstständiges Erarbeiten von Entscheidanträgen und Entscheidbegründungen beim Obergericht oder beim
Verwaltungsgericht. Mitwirkung am Verfahren sowie beratende Stimme und Antragsrecht in der Urteilsberatung.
Ausführend; Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
Ausführend; Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
- Redaktion von Entscheiden und Verfügungen im Auftrag der Verfahrensleitung
- Erarbeiten verfahrensleitender Entscheide
in Koordination mit und unter Verantwortung der Verfahrensleitung
- Fachliches und administratives Vorbereiten
von und Teilnahme an Verhandlungen und
Beweisabnahmen in Zusammenarbeit mit
der Verfahrensleitung samt Protokollführung
- Erarbeiten begründeter schriftlicher Vergleichsvorschläge sowie Vorbereiten von
und aktives Mitwirken an mündlichen Vergleichsverhandlungen
- Erarbeiten von Stellungnahmen an die
Rechtsmittelinstanzen
- Projektbezogene, juristische Abklärungen
und Vertretung in Fachgremien möglich
- Erteilen von Auskünften (ohne Rechtsberatung) an Parteien, Rechtsvertretende,
Behörden und Dritte
- Wie GES1, für obere kantonale Gerichte
(d. h. z. B. vermehrt sehr anspruchsvolle
und komplexe Fälle, Überprüfung der
erstinstanzlichen Entscheide bzw. der
Entscheide der kantonalen Verwaltung,
letzte kantonale Instanz vor dem Bundesgericht)
Sowie:
- Von der Gerichtsleitung bzw. dem/der Generalsekretär/in zugeteilte komplexe Sonderaufgaben
Ausbildung - Konsekutivmaster in Rechtswissenschaf-
- Anwaltspatent erwünscht
- Konsekutivmaster in Rechtswissenschaf-
- Anwaltspatent
Erfahrung Wenigstens ein Jahr spezifische Berufserfahrung
Wenigstens drei Jahre spezifische Berufserfahrung
4.2. Kanzeleivorsteher(in)
Kanzleivorsteher(in)
Klassen 20 – 23 KAV
- Führen einer Gerichtskanzlei erster Instanz mit anspruchsvollen Aufgabenstellungen sowie
- Selbstständiges Erarbeiten von Entscheidanträgen und Entscheidbegründungen an einem erstinstanzlichen Gericht
- Mitwirkung am Verfahren sowie beratende
Stimme und Antragsrecht in der Urteilsberatung
Leitend und ausführend
- Wie GES1
Sowie:
- Führung des juristischen und kaufmännischen Kanzleipersonals
- Wissenschaftliche Assistenz der Gerichtsleitung
- Von der Gerichtsleitung zugeteilte Sonderaufgaben
- Projektbezogene, juristische Abklärungen
und Vertretung in Fachgremien
Ausbildung - Konsekutivmaster in Rechtswissenschaf-
- Anwaltspatent
Erfahrung Wenigstens drei Jahre Berufserfahrung bei
einem erstinstanzlichen Gericht
4.3. Staatsanwalt / Staatsanwältin
Staatsanwältin/-anwalt Leitende(r) Staatsanwältin/-anwalt
Klassen 20 – 24 STA1 Klassen 22 – 25 STA2
Führen von Strafuntersuchungen mit dem
entsprechenden Verfahrensabschluss und
Vertretung vor Gerichten und/oder Vollzug
von Strafen und Schutzmassnahmen bei
Jugendlichen.
Leitung einer Abteilung der Staatsanwaltschaft.
Ausführend; Unterstellung von Mitarbeitenden möglich
Leitend