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Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse

Glarus · II D/2/2 · ordinance

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1 (Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000)
  2. Art. 2
  3. Art. 3 II D/2/2
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1 (Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000)

1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen: 1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent 2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent 3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent 4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent 5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent 6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent 7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent 8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent 9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent 10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent 11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent 12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent 13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent 14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent 15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent 16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent 17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent 18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent 19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent 20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent 21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent 22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent 23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent 24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent SBE VIII/8 481 1 II D/2/2 25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 2

1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betragen: 1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958 pensioniert wurden: 296 Prozent 2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent 3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni 1965 pensioniert wurden: 239 Prozent 4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember 1967 pensioniert wurden: 209 Prozent 5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni 1970 pensioniert wurden: 186 Prozent 6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971 pensioniert wurden: 169 Prozent 7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973 pensioniert wurden: 142 Prozent 8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember 1977 pensioniert wurden: 105 Prozent 9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden: 91 Prozent 10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden: 83 Prozent 11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden: 61 Prozent 12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden: 47 Prozent 13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent 14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent 15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent 16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent 17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent 18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent 19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent 20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent 21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent 22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent 23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent 24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent 25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

Art. 3 II D/2/2

1 Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder bleiben auf 130 Punkten belassen.

Art. 4

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. * 2 Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996 wird damit aufgehoben. * II D/2/2 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle 22.04.2014 01.09.2014 Erlasstitel geändert SBE 2014 23 22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 1 geändert SBE 2014 23 22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 2 geändert SBE 2014 23 II D/2/2 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle Erlasstitel 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23 Art. 4 Abs. 1 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23 Art. 4 Abs. 2 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23

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