Art. 1
Rückzahlung und Verrechnung 1 Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt. 2 Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.
Bern · 669.791 · ordinance
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Rückzahlung und Verrechnung 1 Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird der berechtigten Person von der kantonalen Steuerverwaltung zurückbezahlt. 2 Bei Ausständen von Kantons- und Gemeindesteuern kann mit diesen verrechnet werden.
Antrag 1 Die Rückerstattung ist von der berechtigten Person auf einem besonderen Formular (Ergänzungsblatt USA) zu beantragen. Das Formular ist zusammen mit den entsprechenden Belegen bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen. 2 Das Antragsformular kann bei der kantonalen Steuerverwaltung bezogen werden.
Organisation und Verfahren 1 Die Bestimmungen der Verordnung vom 18. Oktober 2000 über die Rückerstattung der Verrechnungssteuer (VRV)2) finden sinngemäss Anwendung. 1) SR 672.933.61 2) BSG 668.21 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 00-105 669.791 2
Aufhebung eines Erlasses 1 Die Verordnung vom 17. Juni 1952 über die Rückerstattung des zusätzlichen Steuerrückbehalts Vereinigte Staaten von Amerika (BSG 669.791) wird aufgehoben.
Inkrafttreten 1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2001 in Kraft. Bern, 18. Oktober 2000 Im Namen des Regierungsates Die Präsidentin: Andres Der Staatsschreiber: Nuspliger Von der Eidgenösschischen Steuerverwaltung, Abteilung Rückerstattung, genehmigt am 12. Dezember 2000. 3 669.791 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 18.10.2000 01.01.2001 Erlass Erstfassung 00-105 669.791 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 18.10.2000 01.01.2001 Erstfassung 00-105