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15 provisions
§ 1 Gegenstand
Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der
ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management des Departements Life Sciences und Facility
Management.
§ 2 Anhang
Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studienform
§ 3 und Umfang
1 Der Masterstudiengang kann als Vollzeit- und als Teilzeitstudium angeboten werden.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits.
§ 4 Vertiefungen
Der Studiengang kann in den folgenden Vertiefungen angeboten werden:8
a. Digitalisation & Sustainability,
b. Economics & Finance,
c. Workplace & Services,
d. Strategy & Entrepreneurship.
Anrechnung
von ECTS-
§ 5 Credits
1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Ausnahmen.
414.253.325 Masterstudiengang Real Estate & Facility Management
§ 6 Unterrichtssprache
Die Module werden in deutscher oder englischer Sprache
durchgeführt.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
§ 7.6 Zum Masterstudium wird zugelassen, wer über einen Bachelorabschluss von 180 ECTS-Credits oder über einen gleichwertigen Hochschulabschluss im Fachbereich Facility Management, Immobilienmanagement oder Betriebsökonomie oder in einem verwandten Gebiet verfügt
und mindestens die Abschlussnote 4,75 gemäss Schweizer Notensystem
(6–1) erreicht hat. Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der Abschlussnote ausländischer Abschlüsse.
§ 8 Eignungsabklärung
1 Bewerberinnen und Bewerber mit einem Bachelorabschluss
oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss in den Fachbereichen
gemäss § 7, deren Abschlussnote weniger als 4,75 beträgt, müssen eine
Eignungsabklärung absolvieren.6
2 In der Eignungsabklärung werden folgende Fähigkeiten überprüft:
a. Allgemeine Fachkompetenz,
b. Managementkompetenz,
c. Sozialkompetenz,
d. Sprachkompetenz in Deutsch und Englisch.
3 Die Einzelheiten zu Inhalt, Bewertung und Ablauf der Eignungsabklärung werden im Anhang geregelt.
4 Die Studiengangleitung entscheidet über die Zulassung.
§ 9 b. Auflagen
Für Bewerberinnen und Bewerber, welche die Zulassungsbedingungen nicht vollständig erfüllen, kann die Studiengangleitung
zusätzliche Auflagen in der Form von abgestimmten Kompetenznachweisen oder Ergänzungsleistungen von höchstens 25 ECTS-Credits vorsehen. Diese müssen spätestens im Verlauf des ersten Semesters des
Masterstudiums erbracht werden.
§ 10 Gültigkeit
1 Eine bestandene Eignungsabklärung ist für den Studienbeginn im Jahr der Eignungsabklärung und für den Studienbeginn im
darauffolgenden Jahr gültig.
2 . . .9
a. Allgemein
Masterstudiengang Real Estate & Facility Management 414.253.325
C. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Expertinnen
§ 11 und Experten
1 Mündliche Leistungsnachweise finden unter Beizug von
Expertinnen und Experten statt.
2 Die Expertinnen und Experten haben Beisitzfunktion und achten
auf die korrekte Durchführung der Prüfung.
3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid der prüfenden Dozentin oder dem prüfenden Dozenten zu.
Nachbesserung§ 12.8 1 Für Leistungsnachweise in der Form einer schriftlichen
Arbeit kann eine Nachbesserung erbracht werden, wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachbesserung möglich)»
bewertet wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachbesserung vorsieht.
2 Eine erfolgreiche Nachbesserung wird mit der Note 4,00 oder
dem Prädikat «bestanden» bewertet.
Nachprüfung§ 12 a.8 1 Für andere Formen von Leistungsnachweisen als schriftliche Arbeiten kann eine einmalige Nachprüfung angeboten werden,
wenn
a. der Leistungsnachweis mit einer Note zwischen 3,50 und 3,99 oder
mit dem Prädikat «nicht bestanden (Nachprüfung möglich)» bewertet
wurde und
b. die Modulbeschreibung die Möglichkeit einer Nachprüfung vorsieht.
2 Eine erfolgreiche Nachprüfung wird mit der Note 4,00 oder dem
Prädikat «bestanden» bewertet.
§ 13 Wiederholung
Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise
des Moduls wiederholen.
§ 14 Masterarbeit
1 Die Masterarbeit ist eine Einzelarbeit. Sie besteht aus einem
schriftlichen und einem mündlichen Teil.
2 Mit der Masterarbeit kann begonnen werden, wenn 30 ECTS-Credits erreicht sind. Über Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
3 Die Masterarbeit kann sich über zwei Semester erstrecken. Über
Ausnahmen entscheidet die Studiengangleitung.
414.253.325 Masterstudiengang Real Estate & Facility Management
D. Studienabschluss und Masterdiplom
Bestehensvoraussetzungen
15. Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. in den geforderten Modulen 90 ECTS-Credits erworben sind,
b. die Masterarbeit bestanden ist.
Abschlussnote
und überzählige
§ 16 Credits
1 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt
der Modulnoten aller besuchten oder angerechneten Pflicht und Wahlpflichtmodule gemäss Anhang. Es können überzählige Wahlpflichtmodule belegt werden, sofern dies im Anhang vorgesehen ist. Alle
überzähligen Wahlpflichtmodule fliessen in die Abschlussnote ein.8
2 Die Modulnoten werden nach der Anzahl der ECTS-Credits eines
Moduls gewichtet.
Titel § 17.4 Der Masterstudiengang wird mit dem Titel «Master of Science ZHAW in Real Estate & Facility Management mit Vertiefung in
[gewählten Vertiefungsrichtung]» abgeschlossen.
E. Schluss- und Übergangsbestimmungen8
§ 18 Schlussbestimmung
Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für den
Masterstudiengang Facility Management an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften vom 24. März 2011.
§ 19 Übergangsbestimmung
Studierende, die ihr Studium unter der Studienordnung vom
24. März 2011 aufgenommen und dieses bis Ende Herbstsemester 2022/
2023 nicht abgeschlossen haben, werden in die Studienordnung vom
5. Mai 2021 überführt.
F. Übergangsbestimmung vom 2. Oktober 20247
§ 20.7 Studierende, die ihr Studium vor dem Herbstsemester 2025/
2026 aufgenommen haben, schliessen mit den Vertiefungstiteln gemäss
Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility
Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in der Fassung vom 5. Mai 2021 ab.
1 OS 76, 379; Begründung siehe ABl 2021-07-23.
2 Inkrafttreten: 1. November 2021.
3 LS 414.252.3.
Masterstudiengang Real Estate & Facility Management 414.253.325
4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 500; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
5 Eingefügt durch B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In
Kraft seit 1. August 2024.
6 Fassung gemäss B vom 7. September 2023 (OS 79, 23; ABl 2023-12-01). In Kraft
seit 1. August 2024.
7 Eingefügt durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft
seit 1. Januar 2025.
8 Fassung gemäss B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In Kraft
seit 1. Januar 2025.
9 Aufgehoben durch B vom 2. Oktober 2024 (OS 80, 11; ABl 2024-11-22). In
Kraft seit 1. Januar 2025.
414.253.325 Masterstudiengang Real Estate & Facility Management
Anhang6
zur Studienordnung für den Masterstudiengang
Real Estate & Facility Management an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang Real Estate & Facility Management an der Zürcher Hochschule für Angewandte
Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS)
noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann
bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.