Art. 1 Zweck
1 Dieses Reglement bezweckt den Erhalt des Hochwasserschutzsystems Linthwerk, namentlich des Linthkanals und des Escherkanals, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Glarus Nord.
Glarus Nord · 7.4.2-1 · communal act
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1 Dieses Reglement bezweckt den Erhalt des Hochwasserschutzsystems Linthwerk, namentlich des Linthkanals und des Escherkanals, auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Glarus Nord.
1 Soweit im Regelungsbereich des vorliegenden Reglements übergeordnetes Recht zu beachten ist, sind die vorliegenden Reglementsbestimmungen so auszulegen, dass deren Vorgaben unter Beachtung des übergeordneten Rechts möglichst umfassend zur Geltung gelangen.
1 Der Gemeinderat setzt sich im Rahmen seiner Kompetenzen für den Erhalt des Linthwerks in seinem aktuellen Bestand auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Glarus Nord ein. Dazu hat er sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen zu ergreifen, um bauliche Veränderungen, die nicht dem Erhalt des Linthwerks und seiner Bausubstanz dienen, zu verhindern. 2 Massnahmen im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere das Erheben von Einsprachen und das Ergreifen von Rechtsmitteln gegen Ausbauvorhaben.