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Teilrevision Zonenplan Gebiet Unterfeld Nord

Baar · 7.2.1-22 · communal act

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1 provision

Kanton Zug • • Teilrevision Zonenplan Gebiet Unterfeld Nord 1:2500 Abteilung Planung/Bau Baar, 12.9.2017 Vom Gemeinderat verabschiedet am 6.9.2017 Der Gemeindepräsident Andreas Hotz Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug,11.12.2017 Der Abteilungsleiter: i.V. EtWin Grob Der Gemeindeschrei bar: Walter Lipp Der Baudirektor: Urs Hürlimann Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Gemeinde Baar Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Urs Spillmann An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13.6.2018 Der Gemeindepräsident Der Gemüs� Öffentliche .Aufla im Erdgeschoss �athausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018 j/..10 Publiziert im Amtsblatt s"J{f;};;:}Ubteitung Planung/Bau �-�-------------------- ---·-··-----·· Von der Baudirektion genehmigt am: Zug, - 4. OKT. 2018 D�udir�ktor: Inhalt des Beschlusses Bauzonen I I BsV I I I RBAD Bauzone mit speziellen Vorschriften - Unterfeld Nord Reserve-Bauzone (BZ 5.0) Überlagernde Festlegungen [:::::� bp Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume (vgl. § 11 Abs. 5 Bauordnung) Unveränderter Inhalt Bauzonen WA4 WAS Wohn- und Arbeitszone (AZ 0.9) Wohn- und Arbeitszone (BZ 5.0) RBWA5 Reserve-Bauzone (BZ 5.0) (BZ 5.0}AD Arbeitszone RBOeiB Reserve-Bauzone Überlagernde Festlegungen I I bp Bebauungsplanpflicht allgemein Nicht-Bauzonen 1-------11 l Landwirtschaftszone Weitere Informationen Verkehrsfläche I Bahnareal Empfindlich keitsstufe IV IV Empfindlich keilsstufe IV II Änderung Zonenplan Kanton Zug • • Teilrevision Bauordnung § 36b, § 44 und Anhang 5 Abteilung Planung/Bau Baar, 12.9.2017 Vom Gemeinderat verabschiedet am 6.9.2017 Der Gemeindepräsident Andreas Hatz Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 11.12.2017 Der Abteilungsleiter: i.V. Erwin Grob Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp Der Baudirektor: Urs Hürlimann Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 5.1.2018 bis 5.2.2018 Gemeinde Baar Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Urs Spillmann An der Gemeindeversammlung beschlossen am 13. 6.2018 Der Ge:::: Der Ge7/e7:, Öffentliche Auflag�geschoss Rathausstr. 6 vom 29.6.2018 bis 19.7.2018 Publiziert im Amtsblatt Von der Baudirektion genehmigt am: Zug, 4 - . OKT. 2018 ���er A Ieitung Planung/Bau . . Der Baudirektor: -- ' Inhalt des Beschlusses: Neuer§ 36b der Bauordnung § 36b Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord 1 Die A rbeitszone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord bezweckt eine baulich verdichtete Nutzung der Grundstücke und die Sicherstellung einer guten Freiraumqualität 2 Die Baumassenziffer beträgt maximal 7.0 m3/m2. 3 Im Rahmen von Bauvorhaben, welche das zulässige Nutzungsmass nicht ausschöpfen, ist der Nachweis zu erbringen, dass eine Baumassenziffer von mindestens 6.5 m3/m2 auch nach der Erstellung der bewilligten Neubauten als über zeugende Gesamtlösung realisiert werden kann. 4 Die maximale Fassadenhöhe/Firsthöhe beträgt 23.5 m. 5 Es gelten folgende Anforderungen: Bauten, Anlagen und Freiräume müssen gut gestaltet und zweckmässig ausgestattet sein; es sind mindestens 2 öffentlich zugängliche Quartierfreiräume zu realisieren; innerhalb des Verbindungskorridors sind ökologisch wertvolle Flächen anzulegen, die extensiv zu bewirtschaften sind; die Grundstücke sind zweckmässig und rationell zu erschliessen. Es ist eine Verbindung zur Oberneuhofstrasse für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr zu schaffen. Überdies ist entlang des Neuhofgrabens eine Fuss- und Velowegverbindung zu realisieren: das zulässige Parkplatzangebot ist in Abstimmung auf die Kapazität des übergeordneten Strassennetzes zu reduzie ren. Mit Ausnahme von Besucher- und Kundenparkplätzen sind die Autoabstellplätze in Gebäude zu integrieren. Der Situationsplan im Anhang 5 der Bauordnung enthält zu diesen Anforderungen ergänzende Festlegungen. Der Gemeinderat konkretisiert die Anforderungen in einem Quartiergestaltungsplan, der als Ausführungsrichtlinie gilt. 8 Im Rahmen von Bebauungsplänen sind eine Baumassenziffer von max. 8.0 m3/m2 sowie punktuell Gebäude mit Fassadenhöhen/Firsthöhen von max. 29m zulässig. Ansonsten gelten die Bestimmungen gernäss § 31 und § 44 für die Arbeitszone AD. Inhalt des Beschlusses: Anpassung § 44 Zone Geschoss- Fassaden- Firsthöhe Gebäudezahl höhe länge max. rnax. rn rnax.rn rnax.m AD I 5.0 - 20 23.5 - 10) BsV Siehe separate Zonenvorschriften gernäss § 35, § 36 und§ 36b BO Zone AD /5.0 Grenzabstand gross 1l rnin.rn 4/8 3) 7)10) AZ 5> rnax. - BZ Wohnanteil rnax. rnin.% 5.0 - 10) BsV Siehe separate Zonenvorschriften gernäss § 35, § 36 und § 36b 80 1l Die Abstände gelten auch gegenüber der Landwirtschaftszone 3> Grösserer Abstand gilt bei Büros, kleinerer Abstand bei Gewerbe und Industrie 7) Siehe § 31 Abs. 7 BO 101 Gilt auch für die Bauzone mit speziellen Vorschriften Unterfeld Nord Grenzabstand klein 1l rnin. rn 4/8 7) 10) Gewerbeanteil rnin.% - 10) Inhalt des Beschlusses: Neuer Anhang 5 -. Situationsplan BsV Unterfeld Nord ��W�l e-+ - .-..=-�� C"";:_, 1'"..:...-., ..:�·=·..:. = ...=.."',.}'-=..:.:.:,J .:..-.:..; :.::" .. ::·�··; �-�.:: .. ---I _,.._ ..... .. ... ,.. �-::-_.���.---_ ......... - .. ... �-:.·· .;:, ..... - 1:'..:.·..:. . . .. .. - ..... ... �-·�:.;·,_, ..:•.:.:.;·..J Unterf<>ld �:··--. ·..::....-. -:.=.:..:;::� •:.:.;.·.. ::; c-..:·.:. -...:·:.:.-:.) r.:.-..:.;..-, : --...;.- � (. .:.-:...· . · :-..:··.:.::• r-...:.:.:.., ··:.:.-� ..:· -.:..-,;:J �...;.:..,:_; �-.-;,:;-_. a�Qo ���::� - · . � · · ·.:.:•.::."'1 ··-=·:.::, ··.=..::...: Öffentliche zugängliche Quartierfreiräume (Abgrenzung schematisch} (Flächen: a = 1'350 m2, b = 500m2) Ökologisch wertvolle Flächen ca. 2'700m2 (Abgrenzung schematisch) Verbindung zur Oberneuhofstrasse für den öffentlichen Verkehr sowie für den Fuss- und Veloverkehr (Abgrenzung schematisch) Öffentliche Fuss- und Velowegverbindung (Breite min. 3m} Sperrung Durchgangsverkehr (MIV) Informationsinhalt Baufelder gernäss Quartiergestaltungsplan Unterfeld Nord Interessenlinie SBB Kantonale Radroute bestehend I geplant Bestehender Fuss- und Radweg GVRZ Kanal 0 50 N 100m

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