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Bebauungsplan 186: Basel Lautengartenstrasse / Malzgasse / Beim Goldenen Löwen (Areal Lautengarten)

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.186 Bebauungsplan 186: Basel Lautengartenstrasse / Malzgasse / Beim Goldenen Löwen (Areal Lautengarten) (BP 186) Vom 26. August 2008 (Stand 7. September 2008) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: Für den Text des Bebauungsplans siehe Anhang. Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/182.html 1) SG 730.100 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.186 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 26.08.2008 07.09.2008 Erlass Erstfassung KB 06.09.2008 Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften 731.150.186 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 26.08.2008 07.09.2008 Erstfassung KB 06.09.2008 Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne 731.150.186 Basel Lautengartenstrasse / Malzgasse / Beim Goldenen Löwen (Areal Lautengarten) RRB vom 26. August 2008 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf die §§ 101 und 106 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November 1999 1), beschliesst: I. Bebauungsplan 1. Der Bebauungsplan Nr. 13’324 des Hochbau- und Planungsamts vom 1. April 2008 wird verbindlich erklärt. 2. Zum Bebauungsplan werden folgende Vorschriften erlassen: a) Innerhalb der Baubereiche dürfen Gebäude entsprechend der im Plan angegebenen maximal zulässigen Gebäudehöhen realisiert werden. Unbeachtliche Bauteile bleiben vorbehalten. Zusätzlich sind auch Treppenaufgänge und Lifte bis aufs Dach zulässig. b) Ausserhalb der Baubereiche sind oberirdisch nur der Ausstattung der Grün- und Freiflächen dienende Bauten zulässig. Neue unterirdische Gebäudeteile ausserhalb der Baubereiche sind nur im dafür bezeichneten Bereich zulässig und dürfen geschützte Bäume oder für Ersatz vorgesehene Baumstandorte nicht beeinträchtigen. c) Die Bebauung soll sich an energieeffizienten Vorgaben orientieren und hat aus diesem Grund den Minergie-Standard oder einen vergleichbaren Standard einzuhalten. Die Einhaltung wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens überprüft. 3. Das zuständige Departement kann Abweichungen vom Bebauungsplan ausnahmsweise zulassen, sofern dadurch die Gesamtkonzeption nicht beeinträchtigt wird. II. Publikation Dieser Beschluss ist zu publizieren; er wird sofort wirksam. 2) Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal: https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/182.html 1) SG 730.100. 2) Wirksam seit 7. 9. 2008.

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