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Reglement Strandbad Lido Unterägeri

Unterägeri · 6.6-5 · communal act

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Contents: 13 provisions
  1. Art. 1 Öffnungs- und Betriebszeiten
  2. Art. 2 Eintritts- und Zutrittsregelung
  3. Art. 3 Sicherheitsregeln
  4. Art. 4 Stand Up Paddles (SUP)
  5. Art. 5 Nicht erlaubt
  6. Art. 6 Allgemeines
  7. Art. 7 Kurse und Veranstaltungen
  8. Art. 8 Weisungsbefugnis
  9. Art. 9 Haftung
  10. Art. 10 Verhalten bei Notfällen
  11. Art. 11 Regelung in Ausnahmefällen
  12. Art. 12 Wünsche
  13. Art. 13 Beschwerden

13 provisions

Art. 1 Öffnungs- und Betriebszeiten

1 Die offizielle Saison der Strandbadanlage Lido dauert von ca. Mitte Mai bis Mitte September. 2 Der tägliche Badebetrieb mit Aufsicht beginnt um 09:00 Uhr und dauert je nach Witterung bis ca. 19:00 Uhr in der Vor- und Nachsaison und bis ca. 20:00 Uhr in der Hauptsaison bzw. während den Sommerferien im Kanton Zug. 3 Bei schlechter Witterung liegt es im Ermessen des Betriebsleiters, in Absprache mit dem Bademeister, den beaufsichtigten Badebetrieb vorübergehend einzustellen. In solchen Fällen kann man das Strandbad ohne Eintritt betreten und mit eingeschränktem Zugang zu den sanitären Anlagen nutzen. 4 Auskunft über die Anwesenheit der Badeaufsicht gibt die rot-gelbe Flagge: a) Rot-gelbe Flagge: Schwimmbetrieb mit Badeaufsicht b) Gelbe Flagge: Schwimmbetrieb ohne Badeaufsicht c) Rote Flagge: Generelles Badeverbot 5 Grafik:

Art. 2 Eintritts- und Zutrittsregelung

1 Für den Zutritt zum Strandbad ist während den Öffnungszeiten eine Eintrittsgebühr zu entrichten. Ungefähr eine Stunde vor Badeaufsichtsende wird keine Zutrittsgebühr mehr erhoben. Falls das Strandbad aus sicherheitsrelevanten, witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen geschlossen werden muss, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Eintrittsgebühr. Für den Restaurantbesuch ist kein Eintritt zu bezahlen. 2 Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur in Begleitung einer mindestens 18-jährigen Person, welche die Verantwortung trägt, betreten und benützen. Personen mit übertragbaren Krankheiten und offenen Wunden ist der Zutritt zur Anlage untersagt. Schulklassen und andere Gruppierungen sind von den Lehrpersonen/Aufsichtspersonen als geschlossene Gruppen ins Strandbad hinein und aus dem Strandbad hinaus zu führen. *

Art. 3 Sicherheitsregeln

1 Nichtschwimmer und Kinder unter 10 Jahren sind im Kinderbecken, im Nicht- und Schwimmbereich immer durch eine mindestens 18-jährige Person zu beaufsichtigen. Nichtschwimmer dürfen sich im See nur innerhalb des Nichtschwimmerbereichs aufhalten. Ausserhalb des Nichtschwimmerbereichs sind Schwimmhilfen aus Sicherheitsgründen untersagt. Für unbeaufsichtigte Kleinkinder und Nichtschwimmer wird keine Verantwortung übernommen. * 2 Das Unterschwimmen der Sprunganlage ist verboten.

Art. 4 Stand Up Paddles (SUP)

1 Das Mitbringen eines SUP ist erlaubt, jedoch sind folgende Regeln einzuhalten: a) Helfen Sie mit, die Verbreitung von invasiven Arten in unseren Gewässern zu verhindern. Kontrollieren Sie das Board vor dem Einwassern auf Rückstände von Pflanzen und Tieren. Reinigen oder spülen Sie Ihr Material gründlich und trocknen Sie alles sorgfältig ab b) Tragen Sie Sorge beim Umgang mit den Boards, insbesondere, wenn Sie sich über das Gelände bewegen c) Stören Sie keine anderen Badegäste d) Lagern Sie Ihr Board nicht in den begehrten Schattenbereichen e) Der Einstieg muss zwingend am Steg ganz links am Seeufer stattfinden! f) Bewegen Sie sich auf dem Wasser nur ausserhalb des Schwimmbereichs (gelbe Bojen)

Art. 5 Nicht erlaubt

1 Nicht erlaubt ist: a) Mitbringen von Tieren (ausgenommen sind Assistenzhunde für Menschen mit Einschränkungen) b) Abspielen von Musik c) Campieren d) Feuer entfachen e) Gebrauch von Koch- und Grillgeräten f) Belästigen und Gefährden von Badegästen g) Fotografieren oder Filmen von Personen ohne deren Erlaubnis oder zu Erwerbszwecken h) Beschädigen der Anlage und Pflanzen i) Besteigen von Bäumen, Dächern und das überklettern der Umzäunung j) Verwenden von Seifen oder Duschmittel im See

Art. 6 Allgemeines

1 Bitte entsorgen Sie Ihre Abfälle in die zahlreich aufgestellten Behälter. Alle Fahrzeuge sind auf die für sie bestimmten Parkplätze abzustellen. 2 Personen, die unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol stehen, können vom Betriebsleiter oder Bademeister aus dem Strandbad verwiesen werden. 3 Stellt ein Badegast Verunreinigungen oder Beschädigungen fest, so hat er diese umgehend zu melden.

Art. 7 Kurse und Veranstaltungen

1 Die Durchführung von Schwimmunterricht, sonstigen Kursen und Veranstaltungen im Strandbad sind bewilligungspflichtig, sowie der Verkauf oder Abgabe von Waren und Produkten. Bewilligungen werden von der Einwohnergemeinde Unterägeri und dem Betriebsleiter ausgestellt.

Art. 8 Weisungsbefugnis

1 Die Badegäste und Besuchende des Strandbads haben sich den Anordnungen des Betriebsleiters, Bademeisters, des übrigen Personals und der Badeordnung zu fügen und alles zu unterlassen, was Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit beeinträchtigt. 2 Zuwiderhandlungen gegen die Badeordnung oder gegen die Weisung des Personals können mit Verwarnung oder sofortiger Verweisung von der Anlage geahndet werden. 3 Bei besonderen Vorkommnissen kann der Betriebsleiter nach Rücksprache mit der Einwohnergemeinde Unterägeri den Zutritt zum Strandbad auf längere Zeit verbieten.

Art. 9 Haftung

1 Die Einwohnergemeinde Unterägeri haftet nicht für: a) Schäden, die bei Benutzung der Schwimm- und Sprunganlagen, der Spielgeräte oder sonstigen Einrichtungen des Bades entstehen b) Schäden, die Dritte verursachen (Diebstahl, Sachbeschädigungen, Verletzungen bei Ballspielen usw.) c) den Verlust von Gegenständen, Geld oder anderen Wertsachen 2 Für Beschädigungen und Verunreinigungen ist voller Ersatz zu leisten, wobei für minderjährige Kinder die Erziehungsberechtigten haften. Missbrauch der Rettungsgeräte und deren Einrichtung hat Strafanzeige zur Folge.

Art. 10 Verhalten bei Notfällen

1 Bei Notfällen unverzüglich den Bademeister verständigen und die vorhandenen Alarmierungsmittel betätigen: Notrufsäule bei jedem Steg und im Nichtschwimmerbereich, roter Knopf. 2 Für die Erstrettung können die vom Strandbad gut ersichtlichen Netzbälle oder Wurfleinen als Rettungsgeräte verwendet werden.

Art. 11 Regelung in Ausnahmefällen

1 Für Regelungen in Ausnahmefällen ist der Betriebsleiter oder seine Stellvertretung zuständig.

Art. 12 Wünsche

1 Wir bemühen uns, Ihnen ein gepflegtes und sauberes Strandbad anbieten zu können. Bitte helfen Sie mit, den Aufwand für Reinigung und Pflege der Anlage in einem vernünftigen Rahmen zu halten. Unterrichten Sie Ihre Kinder über unsere Badeordnung.

Art. 13 Beschwerden

1 Allfällige Beschwerden sind schriftlich an den Betriebsleiter oder die Einwohnergemeinde Unterägeri zu richten.

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