-""O ro cnzug Bebauungsplan Eisstadion Herti im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Situationsplan 1 :500 Stand 2. öffentliche Auflage Plan Nr. 7511 Datum: 05.12.2023 Ersetzt Plan Nr. 7062, KBD vom 2.10.2007 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 25.10.2022 Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: 24.02.2023 Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806: 1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug: 1. Publikation im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806.2 : Bericht und Antrag des Stadtrats vom 04 .04.2023 13.06.2023 Nr. 2023/26 vom 29.06.2023 29.06.2023 - 28.07.2023 2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 26.09.2023 Nr. 1784 vom 05.12 .2023 Der Präsident: Roman Burkard 2. Publikation im Amtsblatt 2. Öffentliche Auflage: rVon der Baudirektion genehm igt: 1zu 9, 2 3. April 2024 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/2 vom 11.01.2024 11 .01.2024 - 30.01 .2024 Der Baudirektor: --,\ • ll_..J.,.1_.,....-- Format 10511594mm P1ang rund lagen: Amtliche Vennessung , Stand 04.11.2D20 Datei · M :IG IS \projel<te\stadtplanung\bebau ungsplan\7 5 11 _ eisstadion_ herti Legende Rechtskräftiger Inhalt (gemäss BBP Nr. 7062 KBD vom 2.10.2007) A • -----i------- r--------1, ________ .J 00000000( l\,'\ 'J □ □ □ □□ □ D Genehmigungs inhalt □□□ IJ j BC j .-----.--------,/"-----1 1 -----;/'- r·u1i-ü2··1,_ _______ J r~ ------, ·------.,,Z.J " " " ''///////;'l /// ----€)- ---e----- 00000000( □□□□□□□ Beba uungsplanperimeter Baubereich Vorspringende Gebäudeteile Aufzuhebende vorspringende Gebäudeteile Dachterrasse Baubereich für unterirdische Bauten Aufzuhebender Baubereich für unterirdische Bauten Öffentliche Platzsituation (Lage schematisch) Aussengastronomie Uptown ( Lage schematisch) Sportfläche (Lage schematisch) Bereich für öffentlichen Durchgang (Lage schematisch) Zu- und Wegfahrt (Lage schematisch) Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Lage schematisch) Ein- und Ausfahrt An lieferung Eisfläche (Lage schematisch) Anlieferung / Güterumschlag und Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch) Wendebereich Fancar (Lage schematisch) Mu ltifunktionale Abstellfläche (Lage schematisch) Öffentliche Fuswegverbindung innerhalb Perimeter (Lage schematisch) Fussgängerfläche mit öffentlichem Fusswegrecht Öffent!iche Veloverbindung innerhalb Perimeter (Lage schematisch) 0 Veloabstellplätze (Lage schematisch) Bereich für Unterstand Bushaltestelle (Lage schematisch) 0 Bäume {Lage schematisch) § Unterflurcontainer (Lage und Anzahl schematisch) Schnitt A-A 1:750 442.20 ma. M. :, 437 .50 m ü. M. 1 4 19.S0mü.M . 1 J Informationsinhalt Weststrasse, projektiert 00000000( Öffentliche Fuswegverbindung ausserhalb Perimeter (Lage schematisch) □□□□□□□ Öffentliche Veloverbindung ausserhalb Pe rimeter (Lage schematisch) Bestehende Gebäude (Situationsplan) Bestehende Gebäude {Schnitt) Anbauten (Schnitt) Offenes Gewässer Eingedoltes Gewässer 0 Bäume ausserhalb Perimeter (Lage und Anzahl schematisch) Baulinien Genehm ig un gs inhalt Neue Baulinie Neue Unterniveaubau linie Aufzuhebende Baulinie Informationsin ha lt Genehmigte Baulinie Genehmigte Unterniveaubaulinie N EB 0 10 ~--c;20 25 m [j •L • l J □□ □□ t) / / 1~ □ 4 D D D □ (/) □ Jg(/) o -oC u D ~ , --~-- ,wii'--~--~ - ~:g1 ' ,._ "0 . ' 0 '0 0 ' o, '0 0 'o, o , ::j l1 0 1 o• gf 0 ' 0 ' o . 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E-Koordinate 2'680'999 .62 2'681 '092 .90 2'681'076.38 2'680'983. 11 2'681'074.32 2'681'012 .54 2'681'014.60 2'681'104.25 2'681'167.76 2'681'160.81 2'681'168.83 2'681'156.67 2'681'085.15 N~Koordinate 1'225'707.47 1'225'689.06 1'225'605.43 1'225'623.84 1'225'594.99 1'225'607.18 1'225'6 17.62 1'225'675.51 1'225'655.07 1'225'633.43 1'225'630.86 1'225'593 .02 1'225'616.02 Vo rspringende Gebäudeteile/ Dachterrasse 14 2'680'999.35 15 2'681 '094.57 16 2'681 '092 .56 17 2'681 '008.11 18 2'681 '006.80 19 2'681'013.79 20 2'681 '098.33 21 2'681 '105.80 22 2'681 '099.73 23 2'681 '092.26 Unter irdische B auten 24 2'681'036.00 B aulin ien 2'681 '036.83 2'681'051 .31 2'681'050.47 2'681 '079.27 2'681'086 .01 2'681'102.29 2'681'097.25 2'681 '094.10 2'681 '080.73 2'681'009.76 2'681'010.60 2'680'999.49 2'681'094.72 2'68 1 '092. 07 2'680'973. 78 2'680'969 .56 2'680'965.34 2'680'990.67 2'680'994.89 2'680'999.04 1'225'711.20 1 '225'692.40 1'225'682.19 1'225'582.15 1'225'582.41 1'225'617.78 1'225'652 . 78 1'225'650.36 1'225'631.61 1'225'634.03 1'225'700.29 1'225'704.49 1'225'701.69 1'225'697.43 1'225'620.04 1'225'6 18.71 1'225 '610.51 1'225'586.25 1 '225'586 .91 1'225'522.50 1'225'536 .81 1'225'541.09 1'225'711 .92 1'225'693. 12 1 '225'679.71 1'225'581 .76 1'225'582 .59 1'225'583.42 1'225'711.77 1'225'710 .94 1'225'709 .61 r--- +-' "'O CO cnzug Bebauungsplan Eisstadion Herti im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Stand 2. öffentliche Auflage Plan Nr. 751 1 Ersetzt Plan Nr. 7062 , KBD vom 2.10.2007 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806: 1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug : 1. Publikation im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806.2: 2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug : Der Präsident: Roman Burkard 2. Publikation im Amtsblatt: 2. Öffentliche Auflage: - von der Baudirektion genehmigt: Zug, 2 3. April 2024 Format: A4 Datum: 05 .1 2.2023 25.10.2022 24 .02.2023 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 04 .04 .2023 13.06.2023 Nr. 2023/26 vom 29.06 .2023 29.06.2023 - 28.07.2023 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 26.09.2023 Nr. 1784 vom 05.12.2023 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 2024/2 vom 11.01 .2024 11 .01 .2024 - 30.01 .2024 Der Baudirektor: ::, ,l "'' ► . Datei . RMS: Baudepartement/Stadtplanung/Sondernutzungsplanung/Projektell511 _Eisstadion_ Herti/2_ Bearbeitung_21 _ Bestimmungen Stadt Zug Bestimmungen Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Ziff. 1 Bestandteile 3 Ziff. 2 Geltungsbereich 4 Ziff. 3 Zweck und Ziele 4 Kapitel 2 Bebauung 5 Ziff. 4 Gestaltung 5 Ziff. 5 Baubereiche 5 Ziff. 6 Anordnung der Bauten 5 Ziff. 7 Dachgestaltung 6 Ziff. 8 Dachterrassen 6 Kapitel 3 Nutzung 6 Ziff. 9 Art der Nutzung 6 Kapitel 4 Erschliessung 7 Ziff. 10 Arealerschliessung MIV 7 Ziff. 11 Anlieferung und Güterumschlag 7 Ziff. 12 Multifunktionale Abstellfläche 7 Ziff. 13 Öffentliche Fussweg- und Veloverbindungen 7 Ziff. 14 Autoabstellplätze 7 Ziff. 15 Veloabstellplätze 8 Ziff. 16 Mobilitätskonzept 8 Kapitel 5 Freiraum 9 Ziff. 17 Gestaltungsgrundsätze 9 Ziff. 18 Platzsituationen und Spielflächen 9 Kapitel 6 Ver- und Entsorgung 10 Ziff. 19 Energie und Klimaschutz 10 Ziff. 20 Abfallentsorgung 10 Ziff. 21 Entwässerung 10 Kapitel 7 Verfahren 10 Ziff. 22 Etappierung 10 Ziff. 23 Fluchtwege 10 Kapitel 8 Schlussbestimmungen 11 Ziff. 24 1nkrafttreten 11 Ziff. 25 Aufhebung bisherigen Rechts 11 Bebauungsplan Eisstadion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 2 Stadt Zug Ziff. 1 Bestandteile Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes PBG 1 vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst: Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 1 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Messstab 1:500. 2 Das Richtprojekt Architektur und Landschaftsarchitektur vom 24. März 2023 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Der Anhang des Richtprojektes dient der Erläuterung und ist nicht wegleitend. Von dem Richtprojekt Architektur und Landschaftsarchitektur darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Bei Abweichungen ist die Stadtbildkommission im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einzubeziehen. 3 Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV3 dient der Erläuterung und ist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans. 4 Orientierende Grundlagen des Bebauungsplans bilden a. das Verkehrsgutachten vom 24. März 2023 b. das Lärmgutachten vom 24. März 2023 5 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. 1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug. Band 11, S. 151 3 SR 700.1 Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 3 Stadt Zug Ziff. 2 Geltungsbereich Ziff. 3 Zweck und Ziele Der Bebauungsplanperimeter ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzelle bzw. deren Teilbereich. Parzellen Nr. Parzellengrösse 35 (Anteil) 76'079 m2 (Total) 1'782 m2 (im Perimeter) 36 30'289 m2 217 (Anteil ) 2'837 m2 (Total) 258 m2 (im Perimeter) 284 (Anteil) 1'164 m2 (Total) 862 m2 (im Perimeter) 15'217 m2 (Total) 2817 (Anteil) 2'42 1 m2 (im Perimeter) 3325 (Anteil) 13'42 1 m2 (Total) 1'597 m2 (im Perimeter) 4499 5'424 m2 4775 1'324 m2 Total 43'957 m2 (innerha lb Perimeter) 1 Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung des Eisstadions Herti sowie der Curling- und Trainingshalle und erhöht die Aufenthaltsqualität im umliegenden Freiraum. 2 Mit dem Bebauungsplan Eisstadion Herti werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: a) die Schaffung von aufenthaltsfreundlich gestalteten Freiräumen ; b) die Steigerung der Attraktivität und der Belebung des Arenaplatzes; c) die massvolle Erweiterung der Bauten mit Rücksicht auf das bestehende Grundkonzept und die Formensprache; d) die Erhöhung der Gesamtzuschauerkapazität im Eisstadion sowie die Erweiterung des Gastronomieangebotes im und um das Eisstadion. e) Die Bereitstellung einer Eisfläche für die Bevölkerung Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 4 Stadt Zug Ziff. 4 Gestaltung Ziff. 5 Baubereiche Ziff. 6 Anordnung der Kapitel 2 Bebauung 1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 2 PBG zu erfüllen. Dies gilt auch für die Zwischenstände bei einer etappierten Realisierung. 2 Die Weiterentwicklung des Eisstadions hat unter Berücksichtigung der bestehenden architektonischen Qualitäten sowie der Charakteristik und Formensprache des Gebäudes zu erfolgen. Die Ergänzungen des Gebäudevolumens haben sich schlüssig in die Gesamtgestaltung zu integrieren. Für die Beurteilung der genannten Aspekte im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission beigezogen. 1 Die Gebäude in den Baubereichen A 1 und A2, besitzen Bestandesgarantie im Sinne von § 72 PBG. 2 In den weiteren Baubereichen gelten folgende Grundmasse: Baubereich Kote OK Erdgeschoss Kote OK Dach Max. aGF 81 419.80 m ü. M. 428.50 m ü. M. 14'000 m2 82 419.80 m ü. M. Siehe Schnitt A-A C 419.80 m ü. M. 430.00 m ü. M. 6'000 m2 3 Die in Ziff. 5 Abs. 2 bezeichneten Höhenkoten (Kote OK Dach) definieren den höchsten Punkt der Dachkonstruktion der Bauten, welche nicht überschritten werden dürfen. Ausgenommen sind Dachaufbauten im Sinne von Ziff. 7 Abs. 2. und Ziff. 8 Abs. 2 4 Das Baufeld B1 stellt die maximale zulässige Ausdehnung der oberirdischen Baute dar. Das Volumen ist in Bezug auf die Gliederung und das Öffnungsverhalten so zu gestalten, dass die Verknüpfung zum Arenaplatz verstärkt wird. 5 Die bestehende Tiefgarage im Baubereich für unterirdische Bauten «U1 » besitzt Bestandesgarantie im Sinne von § 72 PBG. Im Baubereich «U2» sind unterirdische Bauten zulässig. 1 Lage und äussere Abmessung der oberirdischen Bauten ergeben sich Bauten aus den im Situationsplan und im Schnitt definierten Baubereichen A 1, A2, B1, B2 und C. 2 Mit Ausnahme der Bauteile gemäss Ziff. 7 Abs. 2 und Ziff. 8 Abs. 2 dürfen keine Bauteile die bezeichneten Baubereiche überschreiten. 3 Kleinbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung stehen, sind ausserhalb der Baubereiche nicht zulässig. Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 5 Stadt Zug Bestimmungen Ziff. 7 Dachgestaltung Ziff. 8 Dachterrassen Ziff. 9 Art der Nutzung 4 Als vorspringendes Gebäudeteil ist nur das auskragende Dach zulässig . Dieses ist nur in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen zulässig . 1 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper sind besonders gut zu gestalten und als fünfte Fassade in die Fassadengestaltung einzubeziehen . 2 Auf den Bauten in den Baubereichen B 1, B2 und C sind über dem obersten Vollgeschoss Installationen für die Haustechnik, Energieerzeugung , Liftüberfahrten (mit Ausnahme B2), Erschliessungsanlagen zwecks Unterhalt etc. zulässig. Sie sind so in die Gebäudegestaltung zu integrieren , dass eine sehr gute Gesamtwirkung erreicht wird . 3 Das Dach und die oberen Abschlüsse des Baukörpers im Baubereich C sind als Flachdach auszugestalten . 4 Bei baulichen Veränderungen der Dachflächen im Baubereich C sind diese extensiv zu begrünen , auch dort, wo Solaranlagen installiert sind . Wegleitend ist die SIA-Norm 1 zur Begrünung von Dächern . Davon ausgenommen ist die begehbare Dachterrasse. 5 Die Pflicht zur extensiven Dachbegrünung besteht, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist. 1 In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen «Dachterrasse» über dem Baufeld B1 (Anbau Süd) und dem Baufeld C sind begehbare Dachterrassen zulässig . 2 In diesen Bereichen sind zusätzlich zu Ziff. 7 Abs. 2 Erschliessungsanlagen , Treppen und Liftausgänge zulässig . Kapitel 3 Nutzung 1 Zulässig sind mässig störende Dienstleitungsbetriebe, Sport- und Freizeitanlagen , Gastronomie sowie Wohnen . 2 Die im Situationsplan definierten öffentlichen Platzsituationen sind aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar auszugestalten . 3 Die dauerhafte Aussengastronomie des Hochhauses «Uptown» ist nur in dem im Situationsplan definierten Bereich zulässig . 4 Auf dem Arena platz ist südlich des Baubereichs B 1 dauerhafte Aussengastronomie zulässig . Auf dem gesamten Arenaplatz sind Gastronomieangebote, Sportanlässe und weitere Veranstaltungen zulässig . 5 In dem im Situationsplan bezeichneten Bereich sind Sportflächen zulässig. 1 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA 312 Begrünung von Dächern Bebauungsplan Eisstadion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 6 Stadt Zug Ziff. 10 Arealerschliessung MIV Ziff. 11 Anlieferung und Güterumschlag Ziff. 12 Multifunktionale Kapitel 4 Erschliessung 1 Die Arealerschliessung des motorisierten Verkehrs hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Zu- und Wegfahrt über eine einläufige Rampenanlage von Süden her zu erfolgen. 2 Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Ein- und Ausfahrt zu erfolgen. 1 Die Anlieferung und der Güterumschlag haben in den im Situationsplan schematisch dargestellten Bereichen zu erfolgen. 2 Die Anlieferung der Eisfläche hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Ein- und Ausfahrt zu erfolgen. 3 In dem im Situationsplan bezeichneten Wendebereich für Fancars ist das Ein- und Aussteigen von Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Das Parkieren der Fancars sowie weiteren Fahrzeugen ist nicht zulässig. 1 In den im Situationsplan bezeichneten Bereich sind Abstellflächen für Abstellfläche Fernsehübertragungswagen und weitere für Veranstaltungen benötigte Fahrzeuge zulässig. Ziff. 13 Öffentliche Fussweg- und Veloverbindungen Ziff. 14 Autoabstell- 2 Die Zu- und Wegfahrt für die multifunktionale Abstellfläche hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Anlieferung von Westen nach Osten über die Weststrasse zu erfolgen. 1 Die im Situationsplan dargestellten öffentlichen Fusswegverbindungen sind auf Kosten der Grundeigentümerschaft bzw. Bauherrschaft dauernd, hindernisfrei und unentgeltlich für die Benützung durch die Allgemeinheit freizuhalten und zu unterhalten. Einschränkungen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sind in Absprache mit der Stadt Zug zulässig. 2 Die Verbindungen, für welche noch keine Grunddienstbarkeiten bestehen, sind entsprechend zu sichern. Der Dienstbarkeitsvertrag ist mit dem ersten Baugesuch einzureichen. 3 Entlang der im Situationsplan bezeichneten öffentlichen Veloverbindungen gilt ein unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht für Velos. 1 Innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten sind maximal plätze 280 Parkplätze zulässig. 2 Für die öffentlichen Nutzungen Eisfeld, Sporthalle und der Trainings- Eishalle mit Curlingrinks sind im Parkhaus maximal 120 öffentliche, während 24 Std. zugängliche Parkplätze zulässig. Diese Parkplätze können bei Matchbetrieb und Sonderveranstaltungen aus verkehrs- und sicherheitstechnischen Gründen für die Öffentlichkeit geschlossen werden. Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 7 Stadt Zug Bestimmungen Ziff. 15 Veloabstell- 3 Für die Wohn-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen sowie den Eisstadionbetrieb (inkl. Parkplätze für Besuchende) sind im Parkhaus maximal 160 Parkplätze zulässig . 4 Oberirdisch sind innerhalb des Perimeters keine Parkplätze zulässig . 1 Innerhalb des Bebauungsplanperimeters sind oberirdisch mindestens plätze 310 Veloabstellplätze zu realisieren . Das Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm 1 auf den Standort abzustimmen . Die Veloabstellplätze sind nach Möglichkeit zu überdachen. Ziff. 16 Mobilitätskonzept 2 Die Veloabstellplätze sind mit Haltevorrichtungen auszustatten und so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können . 3 Veloabstellplätze für Besuchende sind an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzustimmen. 4 Für Beschäftigte und Besuchende ist bei Realisierung einer Bauetappe der gesamte Bedarf der jeweiligen Bauetappe zu erstellen . Im Rahmen des Baugesuchs ist das Anlagesystem nachzuweisen. 1 Zusammen mit dem Bauvorhaben zur Erweiterung der Stadionkapazität ist ein Mobilitätskonzept zur Bewilligung einzureichen , in dem die Auswirkungen der Nutzungserhöhung und dem Wegfallen von Parkfeldern in der direkten Umgebung sowie flankierenden Massnahmen zur Verkehrslenkung aufgezeigt werden. Folgende Inhalte müssen zwingend im Mobilitätskonzept enthalten sein : - Auswirkungen auf das umliegende Gebiet Schutz der umliegenden Quartiere Massnahmen zur Minimierung der Nachfrage nach Parkfeldern und der negativen Auswirkungen auf das umliegende Gebiet Sicherstellung und Controlling . 2 Die Stadt sichert die Massnahmen mit Auflagen in der Baubewilligung . 1 Verein igung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen Bebauungsplan Eisstad ion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 8 Stadt Zug Ziff. 17 Gestaltungsgrundsätze Ziff. 18 Platzsituationen und Spielflächen Kapitel 5 Freiraum 1 Für die Freiraumgestaltung sind die nachstehenden Besonderheiten zu beachten: a) Es ist eine über den gesamten Bebauungsplanperimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen. Es sind urbane Aussenräume mit hoher Qualität bezüglich Aufenthalt, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen. Bei der Bepflanzung der Freiräume sind standortgerechte einheimische Pflanzenarten einzusetzen. b) An den im Situationsplan bezeichneten Standorten sind Bäume zu pflanzen. Die Lage ist schematisch. Die im Situationsplan dargestellte Anzahl an Bäumen darf nicht unterschritten werden. Die Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe nicht wesentlich überschreiten. Grössere Terrainüberhöhungen oder Pflanztröge in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig. Bäume sind bei Abgang zu ersetzen. c) Das Befahren des Aussenraums durch den motorisierten Individualverkehr ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind Blaulichtfahrzeuge, die gemäss Ziff. 11 Abs. 1 zulässige Anlieferung bzw. Güterumschlag, die in Ziffer 12 definierte Erschliessung der multifunktionalen Abstellfläche sowie Fahrzeuge für Veranstaltungen. Einschränkungen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sind in Absprache mit der Stadt Zug zulässig. d) Die Allmendstrasse ist mit Baumbepflanzungen zu ergänzen. Den Anliegen des ökologischen Ausgleichs ist angemessen Rechnung zu tragen. 2 Für die Beurteilung der Freiraumgestaltung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission beigezogen. 1 Der gesamte Platzbereich zwischen Eisstadion, Sporthalle und General-Guisan-Strasse sowie der Vorplatz zwischen Eisstadion und Fussballstadion sind als attraktive, multifunktional nutzbare Fussverkehrsflächen auszugestalten. Die Zufahrtsachsen für Anlieferung, die Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt sowie wichtige öffentliche Wegverbindungen sind zu berücksichtigen. 2 Technische Anlagen wie Belüftung Tiefgarage und Notausgänge sind im Platzbereich zulässig. 3 Die Spielflächen für die Wohnnutzung sind auf GS 35 zwischen dem Fussballstadion und der Schleife mittels Dienstbarkeitsvertrag zu sichern. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung des 18-geschossigen Baubereichs. Darin ist auch die Beteiligung an den Kosten bezüglich Unterhalt zu regeln. Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 9 Stadt Zug Ziff. 19 Energie und Klimaschutz Ziff. 20 Abfallentsor- Kapitel 6 Ver- und Entsorgung 1 Im Baubereich B2 und bei baulichen Veränderungen der Dachflächen in den Baubereichen A2 und C sind geeignete Dachflächen zur Energieproduktion vorzusehen. Ausgenommen sind begehbare Dachflächen , technisch bedingte Dachaufbauten und Flächen für Fassadenbegrünungen . Im Baubereich C ist zudem die Eignung der Fassadenfläche zur Energieproduktion zu prüfen . 2 Es sind ressourcenschonende Baustoffe zu verwenden. Die Verwendung von rezyklierten und kreislauffähigen Materialien ist zu prüfen . 1 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen hat an den im Situationsplan gung eingetragenen Stellen mit Unterflurcontainern (UFC) zu erfolgen. Die UFC haben sich gut in die Umgebung einzuordnen . Ziff. 21 Entwässerung Ziff. 22 Etappierung Ziff. 23 Fluchtwege 2 Für die Projektierung der Entsorgungsstellen sind die entsprechenden Wegleitungen des Zweckverbands der Zuger Einwohnergemeinden massgebend . Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern . Das Meteorwasser ist so weit möglich innerhalb des Bebauungsplanperimeters via bewachsenen Boden versickern zu lassen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind die notwendigen Nachweise einzureichen . Kapitel 7 Verfahren 1 Der Bebauungsplan kann in Etappen realisiert werden . Jede Etappe hat einen funktional und städtebaul ich überzeugenden Zwischenstand unter Einbezug des Richtprojekts aufzuweisen . Für die Beurteilung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission beigezogen . 2 Gleichzeitig mit der Realisierung von Neu-, Um-, und Anbauten ist der angrenzende Freiraum inklusive Mischverkehrsflächen und Fussgängerbereiche zu erstellen . Im Rahmen des Baugesuchs ist die Entfluchtung des Stad ions mittels Simulation aufzuzeigen . Bebauungsplan Eisstad ion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 10 Stadt Zug Ziff. 24 Ziff. 25 Inkrafttreten Aufhebung bis- Kapitel 8 Schlussbestimmungen 1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grassen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung der Baudirektion bzw. des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft. 1 Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans wird der Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7062, KBD vom 2.10.2007 aufgehoherigen Rechts ben. Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 11
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Nr. 7511 - Eisstadion Herti
Zug · 7.2.3-80 · communal act
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