Law

047 Kommunikationsreglement

Ruggell · 047_Kommunikationsreglement_Wirkung_ab_2019.pdf · communal act

Ask the law about thisMore laws of RuggellFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-01.

Copy read on 2026-11-01. The page it was read from

sha256 7cc5e900241421b0714bd81918baf31644a9123c62356342f32ab83f7958dfb0

1 provision

Gemeinde Schellenberg schellenberg.li Kommunikationsreglement Vom Gemeinderat genehmigt am 10.09.2019, mit Wirkung ab 10.09.2019 Ersetzt das Reglement vom 16.03.2016. Reglement Nr. 047 Version 03 Kommunikationsreglement Seite 2 von 8 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Rechtliche Grundlagen Es gelten grundsätzlich die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen: - Informationsgesetz vom 19. Mai 1999, LGBl. 1999 Nr. 159 - Informationsverordnung Art. 28 LGBl. 199 Nr. 206, - Datenschutzgesetz vom 4. Oktober 2018, LGBl. 2018 Nr. 272 - Mediengesetz vom 16. Dezember 2005, LGBl. 2005 Nr. 250 - Gemeindegesetz vom 20. März 1996 - Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz (GFHG) und Gemeinde-Finanzhaushaltsverordnung (GFHV) vom 25. Juni 2015, LGBl. 2015 Nr. 164 1.2. Ziel und Zweck Die Zielsetzung der Gemeinde Ruggell ist es, nach festgelegten Regeln klar, schnell und umfassend nach Innen und nach Aussen zu kommunizieren. Im vorliegenden Konzept werden allgemeine Regeln zur Kommunikation der Gemeinde Ruggell in den verschiedenen Medien festgelegt. Es wird definiert, welche Informationen wann, wo und wie lange veröffentlicht werden. Die Informationen müssen von allgemeinem Interesse sein und einen engen Zusammenhang mit dem Gemeindegeschehen in Ruggell haben. Innerhalb der verschiedenen Publikationsmedien und solchen des Landes sind Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Gleichbehandlung, Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt sind sicherzustellen. Unter den verwendeten Bezeichnungen im Text sind jeweils sowohl Angehörige des weiblichen als auch des männlichen Geschlechtes zu verstehen. 2. Kommunikationsinstrumente Der Gemeinde stehen verschiedene Kommunikationsinstrumente zur Verfügung: - Die Aushangkasten beim Rathaus, altes Postgebäude, Musikhaus und Vereinshaus - Plakatständer bei den Dorfeinfahrten - Die Gemeindewebseite - Social Mediakanäle: Gemeinde-Facebookseite und Gemeinde-Instagramseite - Der Gemeindekanal und das Teletextsystem - LED-Tafeln bei den Ortseingängen - Gemeinderechnung - Printmedien; das Gemeindeinformationsmagazin „Underloft“; Gemeindeagenda, Broschüren, Flyer - Mündliche Kommunikation: Info- und Projektveranstaltungen der Gemeinde Die Handhabung von Kundmachungen ist im Kundmachungsreglement Nr. 43 geregelt. Kommunikationsreglement Seite 3 von 8 2.1. Aushänge / Plakatständer 2.1.1. Aushangkasten Rathaus Im Aushangkasten werden amtliche Informationen der Gemeindeverwaltung und Kundmachungen der Landesverwaltung veröffentlicht. Die Informationen der Gemeindeverwaltung betreffen Verlautbarungen, Gemeinderatsprotokolle sowie Kundmachungen / Bekanntmachungen von Gemeinderatsbeschlüssen, die dem Referendum unterliegen und während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist ausgehängt werden müssen. 2.1.2. Aushangkasten altes Postgebäude, Musikhaus und Vereinshaus Dieser Info-Aushang steht der Allgemeinheit, insbesondere für Veranstaltungshinweise von Vereinen und anderen Institutionen zur Verfügung. 2.1.3. Plakatständer bei den Dorfeinfahrten Es stehen zwei Plakatständer an den Einfallstrassen Noflerstrasse und Schellenbergerstrasse für den Anschlag von Plakaten im Weltformat (128 x 89 cm) kostenlos zur Verfügung. Die Plakate dürfen nicht kommerziell genutzt werden und müssen im allgemeinen Interesse sein. Diese Plakatständer können in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung für Veranstaltungshinweise genutzt werden. Der Gemeindepolizist ist für die Platzierung zuständig. 2.2. Elektronische Medien 2.2.1. Internet – Webseite der Gemeinde Die Webseite der Gemeinde bietet ein breites Spektrum an Informationen. Dank der übersichtlichen Gestaltung ermöglicht die Webseite einen einfachen und schnellen Zugriff auf die verfügbaren Informationen. Das Informationsangebot ist nach Themen strukturiert: Porträt, Organisation, Service, Downloads, Wirtschaft, Familie/Jugend, Freizeit, Kirche. Zentral angeordnet sind die Neuigkeiten, darunter weitere, wichtige Informationen mit den Rubriken: SBB Tageskarte, Deponie Limsenegg, Protokolle Gemeinderat, Underloft und Amtliche Kundmachungen. Das Angebot wird ergänzt durch einen übersichtlichen Veranstaltungskalender, einer Fotogalerie und Engagement. Wichtige und passende Informationen werden seit 2015 auch auf der Gemeinde-Facebookseite sowie seit 2018 auf der Gemeinde-Instagramseite publiziert. 2.2.2. Gemeindekanal Die Gemeinde betreibt nach Art. 26a Informationsgesetz einen eigenen TV-Gemeindekanal, der die Bevölkerung der Gemeinde im Bild- und Tonformat versorgt. Der Gemeindekanal dient ausschliesslich der Erfüllung der Informationspflicht der Gemeinde. Informationen können in Form von Bild- und Tonsendungen sowie mittels Teletext verbreitet werden (Art. 27 Informationsverordnung). Aufgrund der geänderten gesetzlichen Bestimmungen sowie aufgrund des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz; LGBl. 199 Nr. 159) und der Verordnung zum Informationsgesetz (Informationsverordnung; LGBl. 1999 Nr. 206) benötigen die Gemeinden für den Betrieb von TV-Kanälen keine Konzession mehr. Der Betrieb eines Gemeindekanals ist der Regierung jedoch vor Inbetriebnahme schriftlich anzuzeigen. Die Einzelheiten betreffend Inhalt und Aufbau des Programms ergeben sich aus Art. 28a Informationsverordnung. Art. 28 hält fest, dass die Gemeinden Gemeindekanalreglement erlassen, welche insbesondere folgende Punkte umfassen: Kommunikationsreglement Seite 4 von 8 a) Inhalt und Aufbau des Programms b) Zuständigkeit c) Finanzierung d) Verbreitung des Programms Das Programm des Ruggeller Gemeindekanals beinhaltet nur Standbilder und Sendungen, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Gemeinde beziehen und an denen ein allgemeines Informationsinteresse besteht. Die Informationen können in Form von Bild- und Tonsendungen sowie mittels Teletext über den Gemeindekanal oder das Internet verbreitet werden. Bildsendungen umfassen Texttafeln und bewegte Bilder. Als Tonteppich dient in der Regel das Radioprogramm von Radio Liechtenstein. Das Informationsangebot ist breit angelegt und umfasst nachstehende Rubriken: a) Gemeindeverwaltung b) Aus dem Gemeinderat c) Jugend d) Kirchliches e) Küefer-Martis-Huus f) Kundmachungen g) Kurse h) Mitteilungen i) Impressionen j) Öffnungszeiten k) Senioren l) Sport m) Umwelt u. Entsorgung n) Todesmeldungen o) Veranstaltungen (Ruggeller Vereine im Bereich Kultur, Sport und Gesundheit) p) Parteinachrichten q) Wahlen und Abstimmungen r) Programmhinweis Sonstige Mitteilungen der Pfarrei und weitere Aktivitäten, wie Vorträge, Kurse oder Konzerte werden nur publiziert, wenn sie in einem engen Zusammenhang mit dem Gemeindegeschehen in Ruggell stehen. Vereinsinterne Veranstaltungen und nicht öffentliche Veranstaltungen von Personen, Betrieben oder anderen Institutionen werden nicht publiziert. Informationen und Angebote von Gewerbebetreibenden, Betrieben und anderen Institutionen werden im Gemeindekanal in der Regel nicht wiedergegeben. Auf Landesebene publizierte Landtags- und Regierungsbeschlüsse sowie Verlautbarungen des Landes oder Wahlsendungen werden im Gemeindekanal in der Regel nicht zusätzlich wiedergegeben. Sind sie aber von grossem Interesse für die Einwohnerinnen und Einwohner von Ruggell, dann können Ausnahmen gemacht werden. In den Parteinachrichten werden ausschliesslich Veranstaltungen der Ortsgruppen Ruggell sowie Veranstaltungen der Landesparteien veröffentlicht, welche einen Bezug zu Ruggell (Veranstaltungsort in Ruggell oder die Ortsgruppe als Mitorganisator) ausweisen. Dazu können sich diejenigen Gruppierungen äussern, die offiziell als Parteien oder politische Gruppierungen auf Landes- oder Gemeindeebene registriert sind. Bürgerinitiativen müssen eine verantwortliche Person nennen, deren Name publiziert wird. Kommunikationsreglement Seite 5 von 8 2.2.3. Teletext Der Gemeindekanal verfügt über einen Teletext, auf dem die gleichen Informationen wie auf dem Gemeindekanal ohne Wechsel zur besseren Leserlichkeit angeboten werden. 2.2.4. Verbreitung Gemeindekanal und Teletext Der Gemeindekanal wird von der Gemeinde betrieben. Der Gemeindekanal und der Teletext werden über das Kabelnetz im Gemeindegebiet und landesweit verbreitet. Der Gemeindekanal sendet im Kabelnetz der Telecom Liechtenstein. 2.2.5. Reglement für das gemeindeinterne Fernsehprogramm der Gemeinde Ruggell (Gemeindekanal / Teletext) Gestützt auf das Gesetz vom 19. Mai 1999 über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz), LGBl. 1999 Nr. 159, Art. 26 a, sowie auf die Verordnung vom 19. Oktober 1999 zum Informationsgesetz (Informationsverordnung), LGBL. 1999 Nr. 206, Art. 27 ff. hat der Gemeinderat am 09.09.2014 das Reglement Nr. 044 – Reglement für das gemeindeinterne Fernsehprogramm der Gemeinde Ruggell (Gemeindekanal / Teletext) erlassen. 2.2.6. LED-Tafeln bei den Dorfeinfahrten Es stehen zwei LED-Tafeln an den Dorfeinfahrten von der Schweiz (Rheinstrasse) und von Bendern (Landstrasse) her zur Verfügung. Auf diesen Tafeln werden wichtige Informationen von Seiten der Gemeinde Ruggell und ihren Kommissionen kurz und prägnant wiedergegeben. Zusätzlich können Vereine mit Sitz in Ruggell ihre öffentlichen Veranstaltungen, welche auch in Ruggell stattfinden, auf den LED-Tafeln bewerben. Dies gilt ebenfalls für Landesverbände und Landesinstitutionen, sofern die Veranstaltung in Ruggell stattfindet. Ruggeller Gastronomiebetriebe wie auch Unternehmen mit Sitz in Ruggell erhalten ebenfalls die Möglichkeit, ihre öffentlichen Veranstaltungen auf den LED-Tafeln kostenfrei zu bewerben (max. vier Reklamen pro Jahr). Vorausgesetzt wird eine öffentliche Veranstaltung mit besonderem Charakter wie z.B. eine Band/Musikgruppe, die spielt, Thementag oder –Abend, Tanzabend usw. Solche Veranstaltungen sind eine attraktive Bereicherung für die Einwohner. In jedem Fall muss der Inhalt einen direkten Bezug für die Ruggeller Bevölkerung haben. Wichtige Informationen zu Landesereignissen wie u.a. zum Staatsfeiertag werden von Liechtenstein Marketing der Gemeinde Ruggell im richtigen Format zur Verfügung gestellt und ebenfalls veröffentlicht. Weitere wichtige Informationen der Landesverwaltung und Landespolizei werden ebenfalls publiziert, wenn die Ruggeller Bevölkerung betroffen ist. Die LED-Tafeln stehen für kommerzielle Nutzungen nicht zur Verfügung. Für Organisationen, Unternehmen und Vereinen ausserhalb der Gemeinde Ruggell stehen die LED-Tafeln nicht zur Verfügung. Es werden maximal fünf Folien gleichzeitig aufgeschaltet, wobei jede Folie mindestens 180 Sekunden zu sehen ist. Von 23.00 bis 05.00 Uhr wird die Helligkeit gesenkt und eine spezielle Nachtfolie angezeigt. Die Anträge zur Veröffentlichung sind mindestens eine Woche vor der Veranstaltung an die Gemeindekanzlei zu stellen. Die Gemeindekanzlei prüft die Anträge und entscheidet, ob die Veröffentlichung stattfindet oder nicht. Zusätzlich entscheidet die Gemeindekanzlei, welche Folien wann gezeigt werden - vor allem dann, wenn mehr als fünf Folien zur gleichen Zeit veröffentlicht werden sollen. Im Zweifelsfalle wird zum Entscheid die Gemeindevorstehung beigezogen. Die Gemeindevorstehung entscheidet weiter über mögliche Ausnahmen. Die Folien werden ca. fünf Tage vor der Veranstaltung aufgeschaltet. Ist die Nachfrage zum entsprechenden Zeitpunkt geringer, dann ist eine Aufschaltung im Ermessen Kommunikationsreglement Seite 6 von 8 der Gemeindekanzlei auch schon früher möglich. Es wird kein „Gut zur Ausführung“ zur Verfügung gestellt. Der Antragssteller ist für den Inhalt und die Rechtmässigkeit der Publikation verantwortlich. Bei übergeordneten öffentlichen Interessen, nicht planbaren Anlässen, technischen Problemen sowie Notsituationen kann es für aktuelle Veröffentlichungen zu zeitlichen Einschränkungen oder Totalausfällen kommen. 2.2.7 Gemeinderechnung Gemäss Art. 113 Abs. 3 des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996 ist die Gemeinderechnung zusammen mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission während 14 Tagen öffentlich aufzulegen und auf Verlangen schriftlich auszufolgen. Die Gemeinderechnung wird gemäss Art. 16 des Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetzes (GFHG) zusammen mit dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission elektronisch öffentlich zugänglich gemacht. Auf Anfrage wird die detaillierte Jahresrechnung an Interessierte abgegeben. Gemäss Art. 15 der Gemeinde-Finanzhaushaltsverordnung (GFHV) haben die Gemeinden die Gemeinderechnungen der vergangenen fünf Verwaltungsjahre elektronisch zugänglich zu machen. Die zu veröffentlichen Unterlagen umfassen die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die funktional gegliederten Hauptkonten der Erfolgs- und Investitionsrechnung, die Bilanz, den Anhang und die Jahresrechnung der Stiftungen. Die elektronische Publikation erfolgt auf der Webseite www.ruggell.li unter Downloads. 2.3. Eigene Printmedien 2.3.1. Gemeindemagazin Underloft Der Underloft ist ein Publikationsorgan der Gemeinde und erscheint dreimal jährlich. Darin wird umfassend über das politische, kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Geschehen in der Gemeinde informiert. Rubriken: Aus dem Rathaus, Kultur und Geschichte, Natur und Umwelt, Schule und Bildung, Kirchliches, Bauliches, Wirtschaft, Anlässe/Freizeit/Sport, Vereine, Verschiedenes, Gratulationen und Glückwünsche. Verteiler: Alle Haushaltungen und vereinzelt auswärtige Personen, die einen Bezug zu Ruggell haben. Der Underloft kann auch als PDF über das E-Mail bezogen werden. Die Underloft-Ausgaben werden jeweils auch auf der Webseite der Gemeinde unter der gleichnamigen Rubrik im PDF-Format veröffentlicht. Die Gemeindekanzlei koordiniert die Redaktion, die Gestaltung und die Herausgabe des Underlofts. 2.3.2. Gemeindeagenda Die Firma Linden-Grafik AG stellt auf eigenes Risiko werbefinanzierte Gemeindeagenden her. Die Gemeindeagenda wird jährlich in Abstimmung mit der Linden-Grafik AG herausgegeben. Darin sind nützliche Informationen über die Gemeinde, Veranstaltungskalender, Schulen, Kirche, Vereine, Abfalldaten, usw. enthalten. Einen wichtigen Informationsteil bilden die allgemeinen Informationen, welche nach Themen alphabetisch geordnet sind. Kommunikationsreglement Seite 7 von 8 2.3.3. Weitere öffentliche Publikationen wie Flyer Die Gemeinde informiert punktuell über anstehende, wichtige Projekte in Form von Flyer und Broschüren. Um den Wiedererkennungswert von öffentlichen Publikationen seitens der Gemeinde steigern und etablieren zu können, wird ein einheitlicher Auftritt vorausgesetzt. Die gleiche Aufmachung, eine einheitliche Schriftart und Schriftgrösse sowie das korrekte Setzen des Gemeindelogos lassen den Einwohnenden aus Ruggell sofort erkennen, dass es sich um eine offizielle Publikation der Gemeinde handelt. Alle Gemeinde-Publikationen werden mit dem Leiter der Gemeindekanzlei abgestimmt. Der Leiter der Gemeindekanzlei gibt das Gut zum Druck frei. 2.3.4 Medienmitteilungen nach aussen – Zusammenarbeit mit den Landesmedien Die Gemeindekanzlei organisiert und koordiniert die Zusammenarbeit mit den Landesmedien. Bei Veranstaltungen der Gemeinde werden die Medien rechtzeitig vorinformiert bzw. mit Medienmitteilungen und Fotos ausgestattet. Die Gemeindekanzlei ist dabei stets bestrebt, eine effiziente und effektive Zusammenarbeit mit den Landesmedien zu pflegen und zu fördern. Medienanfragen werden je nach Kapazität zeitnah und ausführlich beantwortet, soweit dies die Möglichkeiten der Gemeinde zu lassen (Einhaltung der Geheimhaltungspflicht und des Datenschutzes). 2.4. Mündliche Kommunikation – Info- und Projektveranstaltungen Der Gemeindevorstehung kann die Ruggeller Bevölkerung in periodischen Abständen (z.B. jährlich) zu einer Informationsveranstaltung einladen, bei der wichtige Themen rund um die Gemeinde präsentiert und der Bevölkerung näher gebracht werden. Stehen grössere Projekte in der Gemeinde an, kann fallbezogen zu einer Projektveranstaltung eingeladen werden, bei der das entsprechende Projekt der Bevölkerung vorgestellt wird. 3. Zuständigkeiten Die Texte und Beiträge müssen schriftlich bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. Die Gemeinde Ruggell ist gemäss Art. 28b Abs. 1 der Informationsverordnung für den Inhalt der Medien verantwortlich. Gegenüber der Gemeinde Ruggell sind die Verfasser verantwortlich. Mitarbeiter der Gemeindekanzlei sind für die Aussendung, Aktualisierung und Pflege aller Daten zuständig. Der Leiter der Gemeindekanzlei entscheidet über Aussendungen und achtet auf die Einhaltung dieses Reglements. Im Zweifelsfalle entscheidet die Gemeindevorstehung über das Erscheinen eines Beitrages. Gegen diesen Entscheid kann binnen 14 Tagen beim Gemeinderat schriftlich Beschwerde eingereicht werden. 4. Finanzierung Die Finanzierung der Gemeindemedien erfolgt mit Mitteln aus dem Gemeindehaushalt. 5. Ergänzende Reglemente - Kundmachungsreglement Nr. 043 - Reglement für das gemeindeinterne Fernsehprogramm der Gemeinde Ruggell (Gemeindekanal/Teletext) Nr. 044 Kommunikationsreglement Seite 8 von 8 6. Inkrafttreten Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat am 10. September 2019 genehmigt und tritt gleichentags in Kraft. Ruggell, 10. September 2019 Maria Kaiser-Eberle Jürgen Hasler Gemeindevorsteherin Vizevorsteher

← Find another law