Art. 1 als Verordnung:2
Anerkennung 1 Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sind die Beratungsstellen für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität in St.Gallen, Jona, Sargans und Wattwil.
St. Gallen · 325.51 · ordinance
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Anerkennung 1 Anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen sind die Beratungsstellen für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität in St.Gallen, Jona, Sargans und Wattwil.
Zusammenarbeit mit den Kantonen Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. 1 Die anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen stehen auch für Ratsuchende aus den Kantonen Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. zur Verfügung. 2 Die Zusammenarbeit wird zwischen den zuständigen Behörden der beteiligten Kantone vertraglich geregelt. Die Verträge bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates.
Staatsbeiträge 1 Der Staat übernimmt die nach Abzug von Beiträgen der politischen Gemeinden, anderer Kantone und Dritter nicht gedeckten anerkannten Ausgaben der Schwangerschaftsberatungsstellen. 2 Die Kreditbewilligung durch den Grossen Rat bleibt vorbehalten. 1 BG über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 9. Oktober 1981, SR 857.5; eidgV über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 12. Dezember 1983, SR 857.51. 2 In Vollzug ab 1. Mai 1985. nGS 20–24 325.51
Zuständige Behörde 1 Das Gesundheitsdepartement ist die für den Vollzug zuständige Behörde.3 2 Es hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beaufsichtigung der Schwangerschaftsberatungsstellen; b) Antrag auf Errichtung oder Anerkennung neuer Schwangerschaftsberatungsstellen bei ausgewiesenem Bedürfnis; c) Veröffentlichung und Information gemäss Bundesgesetzgebung; d) Verkehr mit dem Bundesamt für Sozialversicherung sowie den zuständigen Behörden der Kantone Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh.
Vollzugsbeginn 1 Diese Verordnung wird ab 1. Mai 1985 angewendet. 3 Art. 1 Abs. 2 der eidgV über die Schwangerschaftsberatungsstellen vom 12. Dezember 1983, SR 857.51. 325.51 * Änderungstabelle - Nach Bestimmung Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle Erlassdatum Vollzugsbeginn Erlass Grunderlass 20–24 12.02.1985 01.05.1985 Art. 1 geändert 39–14 18.11.2003 keine Angabe * Änderungstabelle - Nach Erlassdatum Erlassdatum Vollzugsbeginn Bestimmung Änderungstyp nGS-Fundstelle 12.02.1985 01.05.1985 Erlass Grunderlass 20–24 18.11.2003 keine Angabe Art. 1 geändert 39–14