Kanton Z,ig '!, l'l "' Zug Stadt Zug Anpassung Bebauungsplan Lüssi Göbli im ve reinfachten Verfa hren gemäss § 40 PBG 2. öffentliche Auflage 1:500 Hi11weis: Beschlussinhalt bilden eile rot ergtinzten Texrstellen in Legende und Bestimmungen im Bebauungsplan Lüss, Göbli (genehmigt. tJ. Sept. 2015) . ergänzt Plan Nr. 7088 Datum · 14. März 2023 Bssch luss Stadtra t Einleitung Vorpriifung: 25. O ktober 2022 Vom Am t für Ra um und Verkehr vorgep rüft am: 1. Publikat ion im Amtsblatt: 1. Öffentlictie Aunage: Beschluss Stadtra t: 21 . März 2023 Dar Stadtpräside nt: 2. Publikat ion im Amtsb latt: 2 . Öffentliche A ufüige: Genehm igung : 31. MAI 2023 20. Delember 2022 Nr. 4 vom 26.01.2023 sowie Nr. 9 vom 2.3.2023 26. Januar 2023 bis 10. März 2023 Der Stadtschreiber: Nr. 12 v om 23.03.2023 sowie Nr. 13 vom 30.03.2023 23 März 2023 bi5 14. April 2023 "··- ············...... ... .. ... . BAUDEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN Lüssi Göbli 1:500 PLAN NR: 7088 DAlUM: 18. JUNI 2012 VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EIN GEREICHT AM: 03. JULI 2012 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 12. OKTOBER2012 GGR-VORLAGE NR: 2252 VOM: 09. APRIL 2013 1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT NR: 24 UN025 VOM: 14. UNO 21. JUNI 2013 ZIFFER: 3190. 3338 VOM STAOlRAT VERABSCHIEDET AM: 09. APRIL 2013 1. 0 FFENTLICHE AUF LAGE M.JF DEM BAUDEPARTEM ENT VOM: 14. JUNI 2013 BIS: 15. JULI 2013 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 29. OKTOBER 2013 DER PRÄSIDBfT: STEFAN MOOS 2. Pl.l8LIKATION IM AMTSBLATT NR: 1 UND 2 VOM: 03. UNO 10. JANIJAR201 4 ZIFFER: DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENI 2. ÖFFE NTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMEITT BIS: 22. JANUAR 2014 VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM: 08.SEP.1015 L e cj. Göbli$husse -Freiraum/Aloo - Fussweg - i,cher Ausgleich M•~ "gischar Au sgleich - Freiraum - 0 '•. • . i0 •0 D D •0 u 1Jl, > •m ·- Frairaum 0 D -. ••l • - '' w '' li D ' •• 0 '• 0 -0 Jl • ' 0 > •rn - Fre;raum 0 '- ' c '• ' '• i ' ' 'ä 0 •0 0 a a •• -~ C '•n > 0 •rn ·-Fn,ir~um & -- • • •l ••N • ! w iC ~1 " '0 -" 0 0 n, > •rn - . Fre ira um D '- ; • •0 1 • ! ' @0 •• 0 ~D N ~ C ·~ z0 > •rn - Fn,iralllll • '! •M • ' w •C '' ·i 0 • • ' 00 Jl•0 0 > • ' rn Fre iraum - - Lti,,.iweg e - <( <( ""i': ~ "Cf) . 1. 1. -~ 1 ' i '. !i _ ____ _J <( <( "C: ~ u Cf) 16. ---,.,, Der Umgcbungsgcstaltungspl;;n der Ha<:;c, Partner AG vom 27. t•!lJvemtJer 2C 1. dieweitP.,·e ""'jr•klif1 wq 11,·rt :.E Um;;etzung wegleitend. Vom Umgebungsgestal!ungsplan darf vorbehältlich der Be - stimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden , sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleid1wertigcJ und überzeugende Lösung erzi elt wird . Die gestalterische Beurteilung solcher Abweichungen erfolgt durch die Stadtbildkommission. ~------------------------------------~------------------ --- --- LEGENDE INHALT DES BESCHLUSSES •••••• Bebauu ngsplanperimeter Neue Baulinie zu genehmigen Neue Zwangsbaulinie zu geneh migen Neue Untemiveauba ulinie zu genehmigen Neue Gewäaserbeulinie zu genehmigen Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen [y] T Ein- und Ausfahrt Tiefgarage. Lage schematisch Unterirdische Durchfahrt mit gegenseitigem Fuss- und Fahrwegrecht mit Unterhalt6abrade und Kostenverlegung , Lichle Höhe 2 .30 m, Breite min 5.00 m, Lage sche mat isch Erschliessungsnilche, Hartbelag, Lags sci1mm1liscl 1 Oberirdische Parkfelder zul ässig, Lage schematsicli OlJerirdische Veloabs1e llp!ätze gedeckt, Lage schematslch Gebäudezugang, Lage sdiemalisch INFORMATIONSINHAL T Gemeindegrenze Zug/Baar RR8Cl2.11 1971 Genehmigte fümlin iA Genehmigte Sonderbaulinie für eingeschossige Vorbauten an der Bacttstrasse Neue Strassenlinien zu genehmigen, gem8ss sepa ratem kantonalen Verfa hren r------ 1 1______ J Bereich ltlr unterirdische Bauten, Lage schematisch Neue Strassenlinie zu genehmigen 1 BegnJnler Freiraum inkl. Zugänge, Spiel- und Aufenthallsbereiche, Lage schematisch Baubereich 3 Geschosse, kein Attikageschoss zulässig l'v Baubereich max. 4 Geschosse, kein Attikageschoss zulässig Baubereich 4 Geschosse + Atlikageschoss Baubereich max. 5 Geschosse, kein Attikagascho11s zulässig Zwangsbauflucht A Bezeichnung Baubereich 500 m2 11.taxlmale anredi oobare Geschossfl3che pro Baubereicll, ab EG Maximale Auskragung Vordächer und Fassadenelemenle sowie Balkone ,..,,.1- Bestimmungen Arealzu lahrt, Lage schematisch RR 12.1111.W}S •••••••••,..,. 7: •.. Ziel und Zweck des Bebauungsp lanes 1. Der Bebauungsplan bezweckt: l o - di e Schaffung vo n zweckmässigen und sachgeredllen Rahmenbedinguni;ien für eine sl.!ldtebaulich und architektonisch qualitätsvolle Wohntlberbauung; - die Ergänzung des Siedlungsgebietes: - die Rea li sierung von preisgünstigem Wohnungsbau - eine hohe Freiraumqualität: - die Einführung v<:ln Bestimmungen. welche einerseits die bauliche Umsetzung des ausgewählten Rich1projekles ermöglichen und andererseits den notwendigen Projektien.mgsspielraum für die Weiterbearbeitung offen lassen. Bebauung 2. Bauten, Anlagen und Freiräume sind so lU konzipie ren un d zu gestalten, dass hinsichtlich Massstiiblichkeit, Formensprache, Glisderung, Materialwahl, Farbg tobung und Bepflanzung eine ,:iehr gute G..sarn twirkung erzie ll wird , wobei keine Einhei~ichkeit angestrebt werden muss. Dies gilt auch fü r eine etappierle Realisierung. 3. Hauplgebiiude dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche erstellt werde n. Innerhalb der bezeichneten Baubereiche sind Gebäude ms an die Zwa ngsbaufluchten zu plalzie ren. 4. Für die jeweiligen Baubereiche gilt Foklendes: Aliik □ goo.eho~s.. Baut-erel:::h ma,c. Anlahl Al!I ~ !MI,,..s 1 ma,,, aGF ab EG ma,. OKEG Mro:. OK Dach.'Atti<a V<lllgescho5"a ~ .,.,_ m, m.ü.M. m.O.M ,, ' Nein ""' 426.70 436.30 ~ ' NAin '"" 42R~5 43B. rn " ' Nein '"" 426 .35 4:J5.~5 M ' '"" '"" 4 2Ei,40 436.00 . --· " ' Nein '"" 426.20 435.ao " - --f".lein '"" --- ' 426.25 435.as ' • ;, 1 4'050 427.05 44id5 ·--c -- ' Nein 2'550_ 428.45 #US... " 0 NAin Z650 429.35 445.35 " ' Nein 1'450 428.60 __., ~ 0 NAin 1•450 429.25 445.25 " 0 Ndn 1•4.so 429.50 445.50 " • '"" 1'500 428.00 111.70 ., • '"" ,·- 429.70 442.50 "' • ;, '.,., 429.40 «S-"' "' • ;, 1':laO 429.65 445.as GO • ;, . 1'300 4 31).05 446.05 - "' - ;, 1 1':JM 4 30.25 «02' •GS • ,. 1 1':JM 430.00 - .00 5. Unter Einhaltung der maximalen Höhen Ob!!l'Mnte Dach/Afüka und der Gt1schos:sz!lhl sind dl!:! G::,,.d,o,.shöheri fn:,i eirrte ilbar. 6. Vorsprin gende und auskragende Bauteile dürfen den Bau l.lerek:h nur bei den entsprechend bezeichneten Bauten um des bezeichnete Mass überragen. Auskragende Balkone dürfen abgestützt werden. 7. Abgesehen von Dachflächen von Vollgeschossen mit Att:ikageschossen, dürfen Dächer nicht begchb.ir gcst.:iltet werden. Nutzung 8. Ausnützungsübertragungen von einem Baubereich auf einen anderen sind zul ässig, wobei die zu lässige Geschoss- Häche in keinem Baubereich um mehr als 10 % reduziert bz-N. angehoben werden darf. 9. Die Angaben der höchstzul ässigen anlurechnenden Geschossfläche beziehen sich auf die Bauvolumen ab dem Erdgeschoss. 10. In den Baubereichen C, E1-E3 und F1-F2 darf die aGF nur dann vollständig ausgeschöpft werden. sofern die je\vailigen Vorgaben ilber die Zone dss pre isgünstigen Woh nungsbaus erfü llt sind . Erschliessung Freiraum 16. Der Umgebu ngsgestaltungsplan der Hager Partner AG vom 27. November 2012 ist für die weitere Projsktierung und etappenweise Umsetzung 1a1bi1,('j lid F. 17. Zugänge gemäss Ziff. 14 sowie gadeckte V11I011bsl ellplätze und Klei nbauten sind innerhalb des begrünten Freir;aiums zulässig 18. Die begrünten Freiräume sind neturneh zu gestalten, aofem diese nicht als Spielflächen genutzt werden. Es sind V<.lmehmlich einheimische Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wlesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu ers~ len und zu unterhalten. 19. Aufenha lts-, Spiel- und Begegnun')sberelohe haben min. 15% der aGF für Wohne n zu betragen. 20. Zusätzlich zu Ziff. 19 vorstehend, ist in dem entsprechend bezeichneten Bereich ein öffentlich zugäng licher, zusammenhängender Quartierfre iraum von min. 1'418 m2 zu erstellen un d attrakti.,. zu gestalten. Die Gestattu ng hsl in Abstimmung mit dem Baudepartement der Stadt zu erfulgen. 21. Entlang des renaturierten Arbachs sowie ösllich des Radwegs sind naturnahe, ökologisch wertvol le Flächen anzulegen und als solche zu unterhalten . 22. Dachflächen sind exlensiv zu begrünen, sofern diese nicht als Aufimthaltafüi chen genulzl werden. Gev•ässer 23. Das im Plan tJ1JZeichnete Gewässer ist offen 2u führen und naluruah zu gestalten. Die Hochwassersicherheit ist zu gewährleisten. Für die Gestaltung ist des Vorprojekt der Andre Rolzetler + Partner AG vom 19. Dezember 2012 fü r die weitere Projektierung verbind lich. 24. Übernihru ngcn (Rad- und Gehwege sowie die nördliche Arealzufuhrt der Baubereiche C-G) Ober den Bach haben mit Brückenbauten zu erfolgen. Diese hoben das selbe Erscheinungsb ild aufzuweisen und sin d gleich zu materlallsleren. Pa rkie rung 25. Die Zu - und Wegfa hrt darf nur an den bezeichneten Stellen erfolgen. 26. Auf GS 433 sind max. 114 Parkfelder und auf GS 1758 max. 145 Parkfelder in unterirdischen Einstellhallen zu läSl>ig. Die Parl<felder sind im Verhältnis der Geschossflächen den eiflzelnen Baubereichen zulUOrdnen. 27. Entlang der Göblistrasse dOrfen oberirdisch auf GS 433 max. 3 Park"lelder und auf GS 1756 entlang des Lüssiwegs max. 9 Parl<.felder für Besucher und Kunden ersteltl werden . Sie sind in die Umgebungsgestaltung mit ei,izubeziehen und als unversiegelte Flächen zu gestelten. Zusätzliche Parkfelder für Besucher und Kunden sind zusammengefasst jeweils im Eingangsbereich der Einstellha llen zu platzieren. 28. Innerhalb der Tiefgaragen besteh eo unentgel~iche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte. 29. Für Fahrräder und Motorfahrräder ist pro Zimmer mindestens 1 Abs1ellpleltz zu ers1ellen. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie au f kurzem und sicherem Weg erreicht werdeo können. Mindestens 70% der Abstellplätze sind zu überdachen. Umwelt 30. In den strassenseiligen Fassaden der Gebäude C und GS sind ke ine ungeschützten. offe nen Fenster zu lärmampfi ndlichen Räumen zulässig. Fern,1er zu Wohn- und Schlafräumen die geöffnet werde11 könne n, müssen mit baulichen Massnahmen am Gebäude geschützt werden, welche eine W irkung von mindestens 3 dB(A) aufweiien. Die vollständige Einhaltung der Planungswerte ist im Rahmen des Baubewilligu ngsvcrl.ihrens oochzuweiscn. Ver- und Entsorg ung 31. Das Meteorwasser ist soweit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Hierfür sind naturnah gestaltete Versickerungsmu lden und Rt:rtenlionsräume vorzusehen. 32. Meteorwasser welches nicht retentiert werdoo kann, ist soweit möglich dem Arbach zuzuführen. 33. An den bezeichneten Standorten sind In Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug gemeinsame Entsorgungsstellen mit Unterfluroontainam einzu richten. Allgemeine Bestimmungen 34. Vor der Erteilung der ersten Baubewilligung eines Neubaus innerhalb der Baubereiche müssen die folgenden lnlraslrukturan lagen in Absprache mit dar Einwohnergemeinde Zug funktionsfähig erstellt sein: Verlegung Göbli slrasse und Radweg, öffentliche Fusswegvetbir.dungen, Quartlerfrelraum, Offenlegung Arbach. 35. Sofam der Bebauungsplan keine abwaictienden Beatimmungen enthält. gelten die Vorscilriften der jeweiligen Bauordnung und des Z0118nplans. Der Stadl rat kann. im Sinne uon § 31 der Verordnung zum Planungs- und Bau<Jeselz (V PBG) vom 16. November 1999, Ausnahmen gesl.ltten Bei der Anderung des Zonenplans undloder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind =:hllich nicht verbind lich. c oo o ooo ooo □ oo c 1 1 Flächen für ökologischen Ausgleich Öffentlicher Quart ierfreiraum mil unenlgelUichem öffentl ichem Fusswegrecht Wichtige öffenllic':he Fusswegverbindung mit unentgeltlichem öffentlichem Fusswegrecht, Hartbelag oder Chaussiert. Lage schematisch Wichtige öffentliche Radwegvarbinduny mit unentgeltlichem Offen1 1ichem Velofahiwegrecht Arealirrteme Fusswegverbindung, Lage sdiematisch Enlsorgungsstelle Unterßurconlainer, Lag!! schema tisch Hochstammbäume und Gehölze. Lage und Anzahl schematisch Offenl egung Arbach Verslckerungs- und R!!tetionsraum Feuerwehrzu fahrt und allgemeine Notzufahrt, Lage schematisch Anlieferung, Lage sr.hematisch ' .1 IV+A G1 1 1'380 . . . . 3.00 :1 . '. 1 . L...c T ~-' . " ----. · . . "' " . \ ::s~ m2 1 r . - ·g ~ m2 3.00- ' .""":" : j;.'.....: q_ ■ ■ ■ ■ ■ •• ■■ ■ ■. . ■ .■ ■ ■ ■ ■ •• ~ ~ - ■ ■ •• ■ ■ ■ , . ■ ·-~1 ~· ■ ■ ■ Luss,weg - - - ''' '' '' '. ' '' '' '' ' ' ' ' '. ' ( 1 ·.,,__ ( '''''''' " a, 0 5 10 15 20 ·-- --~0.2.111 1l7, ----------- -- ------- --------------= '' ''' '''• '' ''' ---- --.... 50m --.... Pro]. Göbllstrasse Frelraum/Alloo Fussweg Ökologischer Ausgl~ich Albach Ökologischer Ausgleich Freiraum □ i•n L" •rn Fre iraum '.• '•• ' - ' 0 0 r ·i< ~ + 0 > 0 - m f n,i,aum ; - •' ~ N " C ·~ <( •~ + 0 •> rn '):: •0 > '~ w "0 , '0 "!i0 ••0 Fre iraum 0 "0 0 • ~• ' !'• 0 CO CO ""C: -5Cf) t •• g -- " •- " D •- ] "0 • •5 C 0 e < 0 ~ + 0 > •rn Freiraum 0 •0 00 • ' •• • i'i • ß0 5~ C ~ < •n + , > •rn f,e;raum 8 8•• '• ! 0 "~ • ' 0 '0 ' r •0 0 • • 0 <( l+ 0 > 0 rn Freiraum - - L055iW"!l --.... - ''''''' '''''' '--.___ CO
Law
Nr. 7088 - Lüssi Göbli
Zug · 7.2.3-65 · communal act
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