§ 1
Geltungsbereich (§ 169 BauG) 1 Dieses Reglement gilt in allen Gemeinden, soweit sie keine Vorschriften über Ersatzabgaben erlassen haben oder soweit deren Vorschriften dem Baugesetz widersprechen.
Aargau · 713.115 · regulation
Ask the law about thisMore laws of AargauFor machines: Markdown
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 654fe1958b6451db73e8a0d1c8751ff9d6e00b045230dc4552b992ebb8295b81
Geltungsbereich (§ 169 BauG) 1 Dieses Reglement gilt in allen Gemeinden, soweit sie keine Vorschriften über Ersatzabgaben erlassen haben oder soweit deren Vorschriften dem Baugesetz widersprechen.
Ersatzabgabe (§ 58 BauG) 1 Die Ersatzabgabe für jeden nicht erstellten Abstellplatz des reduzierten Bedarfs gemäss § 25 Abs. 1 ABauV 2) beträgt einen Viertel der Kosten, die für die benötigte Fläche (25 m2, eingeschlossen Verkehrsflächenanteil) und den Bau aufzuwenden wären. 2 Der Gemeinderat legt die Höhe im Einzelfall fest. 3 Die Leistung einer Ersatzabgabe begründet keinen Anspruch auf die Benützung von öffentlichen Abstellplätzen.
Zahlungspflicht (§ 58 BauG) 1 Die Ersatzabgabe wird mit dem Baubeginn fällig. Zahlungspflichtig sind die Personen, die zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind. 1) SAR 713.100 2) Allgemeine Verordnung zum Baugesetz (ABauV) vom 23. Februar 1994, in Kraft seit 1. April 1994 (SAR 713.111). 713.115 Die rechtskräftige Abgabeverfügung gilt als definitiver Rechtsöffnungstitel (Art. 80 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 1), Art. 4 des Konkordates über die Gewährung gegenseitiger Rechtshilfe zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Ansprüche vom 28. Oktober 1971 2). 2 Erfolgt der Baubeginn, bevor die Abgabeverfügung rechtskräftig ist, kann Sicherstellung verlangt werden.
1 Dieses Reglement ist in der Gesetzessammlung zu publizieren. Es tritt am 1. April 1994 in Kraft. Aarau, den 23. Februar 1994 Regierungsrat Aargau Landammann SIEGRIST Staatsschreiber GUT 1) SR 281.1 2) SAR 230.100 713.115 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle 25.05.2011 01.09.2011 Ingress geändert AGS 2011/4-2 713.115 Änderungstabelle - Nach Paragraph Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle Ingress 25.05.2011 01.09.2011 geändert AGS 2011/4-2