Bebauungsplan Technologiecluster Zug im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Situationsplan 1 :1 '000 Plan Nr. 7506 Ersetzt Plan Nr. 7091, KBD vo m 17.01 .2012 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 1. Publikati on im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445.3 2. Lesung/ Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug: Der Präsident: Hugo Halter 2. Publikation im Amtsblatt: 2. Öffentliche Auflage: Von der Baudirektion g enehmigt am : Zug , 2 4. SEP. 2018 Format: 6301594mm Pla ngrund lagen: Amtliche Vermessung, Stand 20.07.2016 Datum: 16.06.2016 / rev.: 29.03 .2017 05.07.2016 03.04.2017 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 09.05.2017 12.12.2017 Nr. 2 vom 12.01 .2018 und Nr. 3 vom 19.01 .2018 12.01.2018 - 12.02.2018 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018 Nr. 1674 vom 08.05.2018 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 25 vom 22 .06.2018 und Nr. 26 vom 29.06.2018 22 .06.2018 - 23 .07 .2018 Der Baudirektor:~ . Date i: O:\A utoCAD\001 _PLANE\400 _Be ba uungspläne\7 506_Te chnologiecluster\ 100_Plan\4 12_7506 _B P_Technologiecluster Auflage2.dwg Legende Beschlussinhalt •••••••• Bebauungsplanperimeter ------- Neue Baulinie - • • - • • - Neue Unterniveaubaulinie - -- -- - Neue Arkadenbaulinie - /r ·-fl - Aufzuhebende Baulinie Neue Strassenlinie Baubereichsgrenze Teilbereichsgrenze 11/-21 Hochhä user zulässig 1 max. '2om I Passerelle mit max. Verschiebung___..___ @ max. Firsthöhe (in m) ===E~~Om Mindestabstand Gebäude ..f.:....~...:·:'"?"".;'"':1___•.., Freiräume (P: Platz, G: Grünraum) Q Baum (Lage und Anzahl schematisch) Informationsinhalt - ■ - • - • - Gemeindegrenze Zug/Baar Gebäude Bestand Baudenkmä ler --·--·-- Genehmigte Baulinie -- - - • -- Genehmigte Spezialbaulinie Neue Spezialbaulinie, Beschluss in einem anderen Verfahren Projektierter Strassenausbau < A+M > Arealanschluss (M : MIV, A: Anlieferung, Lage schematisch) • • Arealinterne Haupterschliessung (MIV, Fuss- und Radwege) „ Fuss- und Radwege lichte Breite 3.50m 0 0 o o o o o o O ° Feuerwehrzufahrt Parkierung oberirdisch und Güterumschlag entlang öffentlichen Strassen ·,-- "__J! L Q) (/) (/) L +-' (/) L Q) CJ) ::J N Q) [fJ [fJ L +-' [fJ L Q) L m D ' ' ! ,_ l i'---I7 s e : 1 ' ,e s L ..----1.._J ,,,,, :cz:::i, .,,,. ,,.. = ,,,.. '"'" 47> 15'7 : ,-a,.., ,,,, j ! } ~5• L_ /wJi/ 1/ 2341. 1/, ,/--~ ,l 1 , \ _____ _; ' / St,ijdt. w'erkhof ' 401'2. 1 D lr-1 r:j: : r;--ir--J ,, ~~- +~...u.-'-"'I ! 1 ~., / , -- -- -- -~~- __,_ Göbfistrosse ~ 328:!I 2s50) RRB27.05.1~92 17'10 tJ ,, Y-- ~- -.-, _____ ( __ ______ i1 i''"' 1 [1 1 1 "'" •• 1 1" 1 • 1 /~ • 3287• 1 '1 ,, ! L ••••,: •••m•_g . ~·:s ■ ~.E ■ ,.,.., •••••••••••••••••••••••••••• y ?,; k/ )~ r0 ----------~. .,.. 421 ; 3\~ 6 , ' - - :- ---- -~ ·-[i··"I 1 , . ., :_ ___ __: . @, SZ-2014-0M ----- .,,. II --·7' 1. ' ~10, oi E N xro E E N xro E ~ N m N •00 _g •u C •Je ~ •.0 M "' "'0, ~ ,-.: ~,._ <D O'. O'. , I < /1 t'.ll l!:_, 1 z921 •' l!!! I ~--.-,. .: .~ I ß @ """I I I """'J1ti zg5 r~1/ ' '\9'21 \ 9'10 ,g'\9 \ 9t r-·---·-·7 ' 1. '1 4-3Z> r !~ l' ■ :t■f. ■ 1 ■ -- '/ /,.;. / , }!■ '---~ ,,... .. Kanton Zug Bebauungsplan Technologieclust~r Zug im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 ·PBG Bestimmungen Plan Nr. 7506 Ersetzt Plan Nr. 7091, KBD vom 17.01.2012 Besc~luss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: Vorprüfungsbericht Baudirektion_des Kantons Zug: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445: 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 1. Publikation im Amtsblatt: 1. Öffentliche Auflage: Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445.3: 2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug: Der Präsident: Hugo Halter /· 2_. Publikation im Amtsblatt: 2. Öffentliche Auflage: - ------ Von der Baudirektion genehmigt am: Zug, 2 4. SEP. 2018 · · Format: A4 Datum: 16.06.2016 / rev.: 06.01.2017 Nachführurig: 10.01.2018 05.07.2016 03.04.2017 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 09.05.2017 12.12.2017 Nr. 2 vom 12.01.2018 und Nr. 3 vom 19.01.2018 12.01.2018 ..,.12.02.2018 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018 Nr. 1674 vom os:os.2018 Der Stadtschreiber: Martin Würmli Nr. 25 vom 22.06.2018 und Nr. 26 vom 29.06.2018 22.06.2018 - 23.07.2018 Der Baudirektor: r----. Datei: \\VSZFS01\sz-daten\Ablage\8audepartement\2 StadtplanungU2 SondernutzungsplanungU22 Projekte\7506_Technologiecluster Zug\09. Elnspracheverfahren, Auflage\ Auflage 2\Beschwerdeflhig\7506_Bestimmungen_20180305.docx Stadt Zug Best i mm ti•n.g e n Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Allgemeine Best~mmungen 3. Ziff.1 Geltungsbereich 3 Ziff. 2 Zweck und Ziele 3 2~Kapitel: Bebauung 3 Ziff. 3 Gestal~ung 3 Ziff.4 Baubereich 4 Ziff. 5 Passerellen 4 Ziff. 6 Firsthöhen 4 Ziff. 7 Dachgestaltung 4 Ziff. 8 Baudenkmäler 5 3. Kapitel: Nutzung 5 Ziff. 9 Baumasse 5 Ziff. 10 Erdgeschossnutzungen 5 Ziff. 11 Räumefür Kindertagesstätten 5 4. Kapitel: Erschliessung 5 Ziff. 12 Arealerschliessung 5 Ziff; 13 Parkierung 6 Ziff. 14 Veloabstellplätze 7 Ziff. 15 Bushaltestellen 7 Ziff. 16 Mobilitätskonzept 7 .5. Kapitel:· Freiraum 8 ,.,,. Zlff. 17 Gestaltungsgrundsätze 8 Ziff. 18 Plätze und Grünräume 8 Ziff. 19 Innenhöfe und Dachterrassen 8 Ziff. 20 Bäume 8 6. Kapitel: Nachhaltigkeit 9 Ziff. 21 Nachhaltigkeitskonzept 9 7. Kapitel: Ver- und Entsorgung 9 Ziff. 22 Versorgu~g 9 Ziff. 23 Entsorgung 9 ·Ziff. 24 Altlasten 10 8. Kapitel: Etappierung/Transformation. 10 Ziff. 2~ Überba~ung 10 Ziff. 26 Freiräume 10 Ziff. 27 Provisorien 10 9. Kapitel: Schlussbestimmungen 11 Ziff. 28 Allgemein 11 Ziff. 29 Änderüngen 11 Ziff. 30 Inkrafttreten 11 Ziff. 31 Aufhebung bisherigen Rechts 11 Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 2 Stadt Zug Bestimmungen Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 de~ Planungs- und Baugesetzes PBG 1 vom 26. November 1998 sowie gestützt c1_uf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 2005 2, beschliesst: Ziff. 1 Geltungsbereich 'Ziff..2 Zweck und Ziele Ziff. 3 Gestaltung 1. Kapitel: . Allgemeine Bestimmungen 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:1 '000 festgelegt. Verbindliche Bestandteile des Bebauu.ngsplans Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506, sind der Situationsplan im Massstab 1:1'000 und diese Bestimmungen. 2 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. 1 Der Bebauungsplan ermöglicht eine schrittweise, flexible Transformation des heutigen Produktionsstandorts in den Technologiecluster Zug. 2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt: - der Erhalt und Ausbau von ln.dustrienutzungen; - hohe Qualität des Siedlungsgefüges in den Bereichen Städtebau, Architektur, Nutzungsdurchmischung, Infrastruktur, Ver- · kehr, Freiraum und Aufenthaltsqualität; sorgfältiger Umgang in den Randbereichen und Übergängen zu den angrenzenden Quartieren mit geringerer Dichte; .,.. attraktive Aussenraumgestaltung von hoher Wertigkeit, Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität der Freiräume; - Nachhaltigkeit über die Gesamtlebensdauer des Technologieclusters bei minimalem Ressourcenverbrauch. 2. Kapitel: Bebauung Zur Sicherstellung einer hochwertigen architektonischen Gestaltung sind unter Einbezug des Baudepartements für alle Baubereiche Konkurrenzverfahren durchzuführen. Davon ausgenommen sind Gebäude kleiner als 30 m Firsthöhe im Baubereich II. 1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151 Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 3 . Stadt Zug Zlff. 4 Baubereich Zlff. 5 Passerellen Zlff. 6 Firsthöhen Zlff. 7 Dachgestalt'ung Best i.m m u n gen 1 Neue Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche erstellt werden. Die im ,Plan bezeichneten Mindestabstände der Bebauung stellen die kürzeste-Distanz zwischen zwei Hochbauten dar. lnne_rhalb des Baulinienraums östlich des Baubereichs II ist 1 vertikale Erschliessungsanlage zulässig, sofE:rn der Strassenabstand von 4'-m eingehalten werden kann. 2 Hochhausfronten in den Baubereichen V bis VIII dürfen sich bis max. 1/3 d~r Gebäudefassaden gegenüberliegen. 3 Unterirdische Verbindungen zwischen den Baubereichen sind unter Berücl<sichtigung der bestehenden Werkleitungen zulässig. 1 Passerellen (offen oder geschlossen) zwischen den Obergeschossen der Baubereiche sind mit Ausnahme der Industriestrasse und den bezeichneten Freiräumen zulässig. 2 Zwischen den Baubereichen II und III ist max. 1 eingeschossige Passerelle innerhalb des bezeichneten Bereichs zulässig. 3 Passerellen dürfen "nur der Erschliessung oder als Transportweg dienen. 1 'Die festgelegte Firsthöhe darf - mit Ausnahme von ·Kaminen - von \· keinem Gebäudeteil Und keinen technisch bedingten Dachaufbauten sowie ln~tallationen,(bspw. Anlagen für die Energieerzeugung oder· die Klimatisierung) durchstossen werden. 2 Technische Dachaufbauten bis max. 4 m Höhe sind auf industriell ~enutzten Bauten mit einer Firsthöhe grösser als 12 m und.kleiner als 30 m innerhalb der Baubereiche II, VII und VIII zulässig. Sie sind um mindestens das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurück zu versetzen. 1 Technisch bedingte Dachaufbauten für die Haustechnik sind so in die Gebäudegestaltung zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. 2 Flachdächer oder Bereich_e von Flachdächern, die nicht als begehbare Dachterrasse oder äls ,Photovoltaikstandort genutzt werden, sind extensiv zu begrünen. Weg leitend ist die SIA-Norm 1 zur Begrünung von Dächern. 3 Dachterrassen sind -als·Dachlandschaft mit hoher Aufenthaltsqualität und ökologischem Mehrwert zu gestalten. 1 Schweizerischer Ingenieur- und Ärchitektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 4 St~dt Zug Zlff. • Baudenkmäl~r Zlff. 9 Baumasse Zlff. ,o, Erdges,choss- 1 nutzungen r. ' Zlff.1,1 -Räume für Kindertagesstätt~n Zlff. 12 ~realerschlies- Besti!'1mu11gen Bezüglich der Baut~n im Inventar der schützenswerten Denkmäler des Kantons Zug As~ek. Nr. 931a, Verzinkereigebäude, und Assek. Nr. 931 b,-Blechrriaga?,:in und Werkstatt, gehen die Ariordnunge_n ~iner künftig!=!n ~chutzverfügung oder eines künftigen Schutzvertrags den Bestimmungen dieses Bebauungsplanes vor. 3. Kapitel: Nutzung 1 Das oberirdische Bauvolumen gemäss § 20V PBG innerhalb des Bebauungsplanperimeters beträgt max. 990'000 m3• 2 Die Baumasse kann unter Vorbeh·alt der Zonenbestimmungen in .,. nerhalb der: Baubereiche 1- Vllf frei angeordnet werden. 1' Die Erdge,schosse können prioritär der lndustrien~tzung zuge~ führt werden. 2 In den Erdgeschossen an Plätzen (Freiraum P) sind auf die Freiräume abgestimmte NlJtzungen anzuordnen wie bspw. Gebäudezugänge, Ausstellungsräume, Gastronomie (Kantine, Cafeteria), Pausenräume, etc. Davon ausgenommen sind .Gebäude für die Produktion ode~ Logisti~. Im Bebauungsplanperimeter ist für Kindertagesstätten von der Grundeigentümerschaft ein entsprechendes Raumangebot zu für diese Nu.tzung angemessenen und ortsüblichen Konditionen bereitzustellen. 4. Kapitel: Erschliessung . . 1 Arealanschlüsse sinc;i an den' bezeichneten Stellen und in ausgesung wiesener F~hrrichtung zulässig. 2 Die Kosten für Ausbauten der Strassenanschlüsse gehen zu Lasten der Verursacher. Die Kosten für Ausbauten der zuführenden Sammel- und Erschliessungsstrassen und Knoten werden mittels Perimeterplanver:fahren unter den davor:i profitierenden Grundeigen-• ' 1 ,. ' • tümern a1-,1fgeteilt. Der Anteil der Stadt beträgt max. 30 %. 3 Die Zu- Und Wegfahrt,durch Privatverkehr (MIV) z·u und von den Tiefgarcigen hat möglichstauf kürzestem Weg über die im Situa-. . . tionsplan d_a,rgestel!ten Anschlüsse (M: MIV) und Haupterschliessungen zu erfolgen. Bebauungsplan Technologieduster Zug, Plan Nr. 7506, Seite 5 Stadt Zug Best i .m m u n gen Ziff. 13 Parkierung 4 Anlieferungen und G'üterumschlag sind über die im Situationsp!an bezeichneten Ansch_lüsse (A: Anlieferung) innerhalb ,des Areals und beidseitig der,Oberallmendstrasse im Abschnitt zvyischen den 'Baubere_ichen 'II und 11_1 zulä_ssig. 5 Die bezeichneten Fuss- ynd Radwege sowie die Plätze sind öffentlich zugä_nglich zuhalten. Davon ausgenommen sind die Abschnitte zwischen den Baubereichen-Vi und VII sowie 11,und VII, sofern diese für den Güterumschlag und die Anlieferung genutzt werden.,. 1 Für die Nutzungen innerha,lb des Bebauungsplanperimeters si_nd max. 1'736,iParkfelder zulässig. 2 Diese Zahl darf unter nachfolgenden Bedingungen auf ma?(. 2'250 Parkfelder erhöht werden: Bevor die Zaf:i.1von 1'736 Parkfelder .überschdttem wird, sind die Qualitätsstufen d!=!r ur:nliegenden Knoten und die ,öVNerzögerul}gen sowie d!e Eff~k~e des neu_generierten. Verkehrs mit Berücksichtigung der !:'k\u{:llisierten G~undbe_lastung um:f grossräumigen Pr~gnosen aus~uwe.rten. Im Fall 'einer'bedeutenden Verschlechtenmg der öv~verzögerungs- ' ' . zeiten oder .der v.erkehrlkhen Situation an den Verkehrskr:ioten sind 1im Rahmen der Bauges.uche ·und in Absprache zwischen Stadt, Kanton und B~u~errschaft e_ntgeger:iwir!<enden,Massriah- -men wie,die Bewirtschaftung'~nd Dosierung der 1Ein~ und/o~er Ausfahrten in den Spit~enstunden umzusetzen. 3 Sämtliche Parkfelder (ausser Wohnnutzung) sind ab ~er ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtsch~ften. 4 Unabhängig von der ·Nutzungsart ist max. 1 Parkfeld pro 440 m3 zulässig. Die erforderliche Anzahl Parkfelder einer Bauetappe darf in konstruktiv begründeten ·FäUen um max. 30 % abweichen. 5 ·Auf dem Areal sind entsprechend der Nachfrage genügend Abst![!llplätze für das Carsharing zur Verfügung zu stellen. Diese sind Be_standteil der max. Parkfeldzahl gemäss Abs. 1. 6 Die Parkierung hat überwiegend in Einstellhallen zu erfolgen. Unterirdische Einstellhallen dürfen ausserhalb der Bau,bereiche jedoch unter Einhaltung der Baulinien und gesetzlichen Abstände J gemäss BO ersteilt werden. 7 Oberirdische :Parkfelder sind nur für die Anlieferung und Besucher ais 1K'.urzzeitparkplätze in den bezeichneten Abschnitten sowie auf den arealinternen Haupterschliessungen zulässig. Bebauungsplan TechnologieclusterZug, Plan ,Nr. 7506 Seite 6 Stadt,Zug Ziff. 14 Veloabstellplätze Zlff:-15 Bushaltestellen Zlff; 16 Mobilitätskonzept_ Best i m •m u n g e n 1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm 1 vorzunehmen. Das Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm 2 auf den Standort abzustimmen. 2 Für Bewohn~r:lnnen sind die Abstellplätze bei Neu-,und Ersatzbauten in den Gebäuden an gut zugänglicher Lage anzuordnen. Abstellplätze ausserhalb der Baubereiche sind mit Haltevorrichtungen auszurüsten. Besucher-Abstellplätze sind nahe den Gebäudezugängen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzugleichen. 3 Für Beschäftigte sind bei Realisierung einer Bauetappe mindestens 60 % des Bedarfs zu erstellen. Der verbleibende Bedarf ist entsprechend der Nachfrage zu erstellen. Im Rahmen des Baugesuchs ist das Anlagesystem des gesamten Bedarfs nachzuweisen. 4 Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf,kurzem und sicherem Weg fahrend erreicht werden können. Im Rahmen der Bauvorhaben entlang der Industrie- und Grien- · ·) bachstrasse sind die Voraussetzungen für Bushaltestellen und deren Infrastrukturen (Buswarteunterstand, Stelen etc.) zu schaffen. Im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens ist ein Mobilitätskonzept für das ganze Areal zur Bewilligung einzureichen. Das Mobilitätskonzept ist bei jedem weiteren Baugesuch fortzuführen und soweit erforderlich anzupassen. Bei massgeblichen Veränderungen ist das Mobilitätskonzept erneut zur ·Bewilligung einzureichen. Im Mobilitätskonzept sind: - die Mobilitätsbedürfnisse nach Nutzergruppen (Beschäftigte, Bewohnerschaft, Besuchende, Kundschaft) aufzuzeigen; - ein Zielwert für den Modalsplit festzulegen; - die betrieblichen un9 organisatorischen Massnahmen (Anreizsysteme / Parkraumbewirtschaftung, etc.) zur Erreichung und-Sicherstellung des Modalsplit-Ziels festzulegen; - rechtsverbindliche Lenkungsmassnahmen aufzuzeigen; ,.... zu definieren, wie mithilfe intelligenter Verkehrskonzepte der Mehrverkehr aus dem Technologiecluster gesenkt werden kann; - das Monitoring und Controlling festzulegen. 1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, Sfl! 640 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen 2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 7 Stadt Zug B e s t i m m u n g e n Zlff. 17 Gestaltungsgrundsätze Zlff; 18 Plätze und Grünräume Zlff. 19 .Innenhöfe und Dachterrassen Zlff. 20 Bäume 5. Kapitel: Freiraum 1 Grünräume und Plätze müssel"1 eine besonders gute gestalterische Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsanspruchen gerecht werden. 1Das Freiraumkonzept vom 05.01.2017 ist für die weitere Projektierung weg leitend. 2 Die Freiräume im Erdgeschoss und auf den Dächern sind entsprechend der Nutzung in den anliegenden Geschossen zu gestalten. 3 D_ie Überwindung von Niveauunterschieden auf den im Plan bezeichneten Fuss- und Radwegverbindungen ha_t mit Rampen nach VSS-Norm 1 zu erfolgen. 1 Innerhalb des Te~hnologieclusters sind Freiräume gemäss Situationsplan wie folgt zu realisieren,: - Rlatz: Mehrheitlich,befestigte Fläche mit Baumpflanzung~n - Grünraum: f-J!ehrheitljch unbefestigte Fläche m_it B~um- und Strauchpflanzungen 2 Der umgebende Grünraum des Baubereichs III ist als ·öffentlicher, attraktiver, parkartiger Grünbereich auszugestalten und mit Rasenflächen·und Hochst~mmbäumen _zu bepflanzen. 3 Für die •Begrür:iurg sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. , Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen,und'zu unterhalten. In den Baubereichen IV, V, VI und VIII sind innen liegende Freiräume zu realisieren. Diese können entweder im Erdgeschoss a_ls Innenhof oder im Obergeschoss ·als Dachterrasse realisiert wer~ den. Auf innenliegende Freiräume oder auf Freiräume auf Dachterrassen kann ·verzichtet werden, falls die Baubereiche industriell genutzt werden. 1 Die b_es~ehenden Baumreihen gemäss Situationsplan sind zu erhalten und zu ergänzen. 2 Auf Plätzen und ,in Grünräumen sind zusätzliche Baumpflanzun- . gen vorzusehen . . 3 Im Bereich von unterirdischen Bauten und Anlagen muss für Baumpflanzungen eine pflanzsubstratüberdeckung von mindestens2 m Tiefe.gewährleistet werden. 1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 238 Fussgänger- und leichter Zweiradverkehr; Rampen, Treppen und Treppenwege Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 8 . . Stadt Zug B e s t i m m u n g e n Zlff. 21 Nachhaltigkeitskonzept Ziff. 22 Versorgung Zlff. 23 Entsorgung 4 Die Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe nicht überschreiten. Terrainüberhöhungen oder Pflanzgefässe in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig. 6. Kapitel: Nachhaltigkeit Spätestens mit d~m ersten Baugesuch nach diesem Bebauungsplan ist ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen. Das Konzept regelt: - die übergeordnete Zielsetzung der Arealentwicklung hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung; - die Systemgrenzen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht; - Methodik, Periodizität und Umfang des vorgesehenen Reportings; - die zu beurteilenden Kriterien in den Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesell_schaft; - die'Einordnung der Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung im zeitlichen Verlauf und im Vergleich zur Umfeldentwicklung; - die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zug und den Verantwortlichen des Technologieclusters Zug bei der Erstellung des Reportings. 7. Kapitel: Ver- und Entsorgung 1 Für die Energieversorgung kann durch die Eigentümerschaft ein Arealnetz (Multi-Energy-Grid) innerhalb des gesamten Perimeters des Technologieclusters Zug realisiert und betrieben werden, um eine eigene Versorgung der Nutzer aller Bauten und Anlagen mit sämtlichen benötigten Energien zu ermöglichen. 2 Unter Berücksichtigung der bestehenden Werkleitungen können im Bereich der Unterniveaubaulinien Leitungen unter der Industrie- sowie unter der Oberallmendstrasse verlegt werden, welche das Arealnetz mit den entsprechenden Arealteilen verbinden. 1 Im Baubewilligungsverfahren ist für die Bestimmung der Standorte für Entsorgungslogistik sowie für die Art der Abfallbereitstellung ein umfassendes Entsorgungskonzept einzureichen. Bestehende bewilligte Konzepte sind zu berücksichtigen. Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 9 Stadt Zug B e s t i m m u n g e n Ziff. 24 Altlasten Zlff. 25, Überbau~ng 1 Zlff. 26 Freiräume 2 Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen von Wohnnutzungen sind nach Absprache mit dem Baudepartn:,ent Zug Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainern einzurichten. Für die Projektierung sind die entsprechenden Wegleitungen des Zweckverbands der Zuger Einwohnergemeinden massgebend. 3 Über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen und spätestens mit dem ersten Baugesuch de.r Stadt Zug zur Genehmigung vorzulegen. Für Bauvorhaben auf im Kataster der belasteten Standor:te (KbS) eingetragenen Grundstücken müssen die notwendigen altlastenrechtlichen Abklärungen und Massnahmen in Abstimmung mit dem Amt für Umweltschutz des Kantons Zug spätestens im Baubewilligungsverfahren festgelegt werden. 8. Kapitel: Etappierung/Transformation . 1 Di~ Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Jede Etappe hat Bezug zu den bereits realisierten Gebäuden U!)d dem angestrebten städtebaulicheri Gesamtkonzept zu nehmen. 2 Die Einhaltung der Baumassenziffern ist in jeder Bauetappe nachzuweisen. 1 Bei Abbrüchen und Veränderungen sind temporäre Freiraumnutzungen oder Brachen mit hohem ökologischem Wert vorzusehen, wenn solche Freiräume über längere Zeit nicht für Provisorien benötigt werden 2 Freiräume sind auf die jeweiligen Baubereiche abzustimme.n. 3 Mit jeder Bauetappe ist nachzuweisen, inwiefern diese einen Beitrag zur Erreichung der Freiflächenziffer leisten. Zlff. 27 Provisorien Zur Aufrechterhaltung des industriellen Betriebs können im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben aufgrund eines Bedar:fsnachweises und einer ortsgerechten Planung und Umsetzung provisorische Bauten und Anlagen bis zu einer Firsthöhe von max. 12 rri für eine befristete Zeit bewilligt werden. Die Dauer ist in der Baubewilligung festzulegen. Diese temporären Bauten und Anlagen können von Bestimmungen und Festlegungen im Bebauungsplan abweichen. Auf bereits erstellten Freiräumen sind keine Provi~orien zulässig. Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 10 Stadt Zug B e s t i m m u n g e n Zlff. 28 Allgemein Zlff. 29 Änderungen Ziff. 30 Inkrafttreten Zlff. 31 Aufhebung bisherigen Rechts 9. Kapitel: Schlussbestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abwe_ichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. 1 Der Stadtrat kann kleine Änderungen gestatten, wenn damit Verbesserungen für das Gesamtkonzept erzielt werden. 2 Bei der Änderung des Zol")enplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. Der Bebauungsplan wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gemacht und in die,Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen. Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung .des Grossen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft 1• Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes wird der Bebauungsplan v ~zug, Plan Nr. 7091, KBD vom 17.01.2012 aufgehoben. 1 Genehmigt am _ ._ .__; Inkraftsetzung auf den _ ._ ._ Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 11
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Nr. 7506 - Technologiecluster Zug
Zug · 7.2.3-76 · communal act
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