Einführung von Tempo 30-Zonen 400.11 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Beschluss des Grossen Stadtrates betreffend die Einführung von Tempo 30 - Zonen (Punkt 5) vom 22. August 1995 / 26. November 1996 Der Grosse Stadtrat beschliesst: Tempo 30 - Zonen in einzelnen Gebieten können bewilligt werden, sofern die Vorschriften des Bundes eingehalten sind die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der an der Abstimmung darüber teilnehmenden mündigen Zonenbewohner/innen vorliegt, nachdem ihnen ein Vorprojekt/Grobkonzept präsentiert worden ist und Busrouten und Sammelstrassen nicht einbezogen werden. Ausnahmeregelungen dürfen nur nach sorgfältiger Abwägung aller Interessen der Verkehrsteilnehmer/innen und Quartierbewohner/innen getroffen werden und sind zu begründen. Für die Vorprüfungen werden Fr. 468'000.– aus der Rückstellung "Quartierverkehrskonzepte" reserviert. Sämtliche ausführungsreifen Projekte sind dem Grossen Stadtrat als separate Vorlagen zu unterbreiten.
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Beschluss des Grossen Stadtrates betreffend die Einführung von Tempo 30 - Zonen (Punkt 5)
Schaffhausen (city) · 400.11 · decree
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