Art. 1 Waldreservat Joux de Laisse – V 721.3.29
1 Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 1. Februar 2021 vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans im Massstab 1:3000 befindet (siehe Anhang 1), wird zum Waldreservat erklärt. 2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim Amt für Wald und Natur eingesehen werden. 3 Das Waldreservat bleibt für die Dauer von 50 Jahren bestehen. 4 Die Dienstbarkeitsvereinbarung vom 10. September 2021 zwischen der Waldeigentümerschaft, der Gemeinde und der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft wird genehmigt.