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Gebührenordnung im Bauwesen

Baar · 7.1-2 · communal act

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Contents: 23 provisions
  1. Art. 1 Grundgebühr für Baugesuche
  2. Art. 2 Reine Nutzungsänderungen
  3. Art. 3 Kleinbauten, untergeordnete Bauten, kleine Anlagen
  4. Art. 4 Änderungspläne
  5. Art. 5 Bauplatzinstallation
  6. Art. 6 Umgebungsgestaltung bei gleichzeitiger Einreichung eines Baugesuches
  7. Art. 7 Schriftliche Bauanfragen, Vorabklärungen
  8. Art. 8 Bauermittlungsgesuch
  9. Art. 9 Bebauungspläne
  10. Art. 10 Verlängerung der Baubewilligung
  11. Art. 11 Rückzug Baugesuch
  12. Art. 12 Abweisung Baugesuch
  13. Art. 13 Wiedererwägungsgesuch
  14. Art. 14 Vorzeitiger Baubeginn, Teilbaufreigabe, Abbruchbewilligung
  15. Art. 15 Zusätzliche Baukontrolle
  16. Art. 16 Reklamen
  17. Art. 17 Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger
  18. Art. 18 Gebührenzuschläge
  19. Art. 19 Weitere Kosten
  20. Art. 20 Plankopien, Akteneinsicht
  21. Art. 21 Benützung von öffentlichem Grund
  22. Art. 22 Benützung von öffentlichem Grund für Erdanker
  23. Art. 23 Übergangsrecht

23 provisions

Art. 1 Grundgebühr für Baugesuche

1 Die Grundgebühr für die Prüfung des Baugesuchs für Neu-, Um-, An- und Aufbauten inkl. Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch beträgt 1.50‰ der Baukosten, mindestens CHF 200.00 bis maximal CHF 75'000.00. 2 Die Baukosten berechnen sich nach folgendem Kubikmeterpreis[1]: a) Wohn- und Bürobauten: CHF 500.00/m³ b) Gewerbebauten: CHF 125.00/m³ 3 Für Anlagen, die als Renovationen, Sanierungen und kleinere Umbauten gelten, sind die effektiven Baukosten massgebend. 4 Grundgebühr: Die Grundgebühr enthält folgende gemeindliche Leistungen: Prüfung des Baugesuchs, Ausschreibung, Ausfertigung der Baubewilligung, Rohbaukontrolle, Kanalisationskontrolle, Kontrolle der Feuerpolizei, Bauabschlusskontrolle.

Art. 2 Reine Nutzungsänderungen

1 Gebühr von CHF 400.00 bis CHF 1'200.00.

Art. 3 Kleinbauten, untergeordnete Bauten, kleine Anlagen

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 400.00.

Art. 4 Änderungspläne

1 Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 2'500.00.

Art. 5 Bauplatzinstallation

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 400.00.

Art. 6 Umgebungsgestaltung bei gleichzeitiger Einreichung eines Baugesuches

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 300.00.

Art. 7 Schriftliche Bauanfragen, Vorabklärungen

1 Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 2'500.00.

Art. 8 Bauermittlungsgesuch

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

Art. 9 Bebauungspläne

1 Bebauungspläne: a) Geringer Aufwand: CHF 5'000.00 b) Durchschnittlicher Aufwand: CHF 10'000.00 c) Hoher Aufwand: CHF 15'000.00 2 Die erste Hälfte der Gebühr ist nach dem Beschluss durch den Gemeinderat (Einreichung zur Vorprüfung) und die zweite Hälfte der Gebühr nach der Genehmigung durch den Regierungsrat zu bezahlen.

Art. 10 Verlängerung der Baubewilligung

1 Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 600.00.

Art. 11 Rückzug Baugesuch

1 Je nach Stand und Aufwand der bereits ausgeführten Tätigkeiten durch die Baubehörden wird die Gebühr festgelegt.

Art. 12 Abweisung Baugesuch

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

Art. 13 Wiedererwägungsgesuch

1 Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

Art. 14 Vorzeitiger Baubeginn, Teilbaufreigabe, Abbruchbewilligung

1 Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 600.00.

Art. 15 Zusätzliche Baukontrolle

1 Zusatzkontrollen zu den Kontrollen gemäss Art. 1: je Kontrollgang Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 600.00.

Art. 16 Reklamen

1 Reklamen: a) Reklameanlagen: CHF 200.00 bis CHF 900.00 b) Temporäre Reklame: CHF 200.00 bis CHF 500.00 c) Temporäre Reklame, Vereine, Nonprofitorganisationen: CHF 50.00

Art. 17 Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger

1 Für Bewilligungen von thermischen und fotovoltaischen Solarenergie-Anlagen sowie von weiteren Anlagen (z.B. Erd- und Umweltwärme, Holzenergie, Biogas, Biomasse, Wärme-Kraft-Koppelung und Windenergie) wird keine Gebühr erhoben.

Art. 18 Gebührenzuschläge

1 Für Mehraufwand wird die Grundgebühr, nach Aufwand angemessen, um 0.5–1.0‰ erhöht. 2 Dies gilt beispielsweise für: a) Bearbeitung von unvollständigen Unterlagen b) unverhältnismässigen Mehraufwand für baurechtliche Prüfungen c) unverhältnismässigen Mehraufwand für Baufreigaben

Art. 19 Weitere Kosten

1 Auslagen für notwendige externe Expertisen und Gutachten, Schnurgerüst- und Sockel-kontrollen, Kanalisationsnachführungen, Energienachweise, spezielle Abklärungen und Aufwendungen usw. sind separat in Rechnung zu stellen.

Art. 20 Plankopien, Akteneinsicht

1 Plankopien, Akteneinsicht: a) A4: CHF 2.00 b) A3: CHF 3.00 c) Bis 10 Kopien gratis d) Plankopien, erstellt durch Dritte, werden inkl. Porto und Verpackungskosten weiter-verrechnet e) Zuschlag für Bereitstellung von Archivunterlagen nach Aufwand (Durchschnittstarif CHF 100.00/Std.)

Art. 21 Benützung von öffentlichem Grund

1 Je nach Standort CHF 5.00 bis CHF 10.00 pro m² pro Monat. 2 Für gesteigerten Gemeingebrauch: Je nach Standort CHF 5.00 bis CHF 10.00 pro m² pro Monat, namentlich für Bauplatzinstallationen, Fassadengerüste auf öffentlichem Grund, längeres Abstellen von Fahrzeugen / Maschinen / Baucontainern etc.

Art. 22 Benützung von öffentlichem Grund für Erdanker

1 Gebühr pro Anker von CHF 150.00 bis CHF 300.00.

Art. 23 Übergangsrecht

1 Die Gebührenordnung im Bauwesen findet Anwendung auf alle seit dem Inkrafttreten eingereichten Planungen, Gesuche und Anfragen.

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