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Nr. 7094 - Meisenbergstrasse

Zug · 7.2.3-70 · communal act

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1 provision

BAU DEPARTEMENT BEBAUUNGSPLAN MEISENBERGSTRASSE 1:500 PLAN NR: 7094 DATUM: 31. AUGUST 2011 VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 13. SEPTEMBER 2011 VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 19. DEZEMBER 2011 GGR - VORLAGE NR: 2209 VOM: 10. APRIL 2012 VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 10. APRIL 2012 1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT NR: 25UND26 1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 22. UND 29. JUNI 2012 ZIFFER: 3632, 3766 VOM: 22. JUNI 2012 BIS: 23. JULI 2012 VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 30. OKTOBER 2012 DER PRÄSIDENT: DER STADTSCHREIBER: JÜRG MESSMER ARTHUR CANTIENI 2. PUBLIKATION IM AMTSBLATT NR: 48 UND 49 2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT VOM: 30. NOVEMBER UND 7. DEZEMBER 2012 ZIFFER: 6719, VOM: 30. NOVEMBER 2012 BIS: 19. DEZEMBER 2012 Von der Baud![~kliQ~ genehmig1 am: Der Baudirektor: Zug , 11. Mttl. ZUU Legende Genehmigungsinhalt ••••• A-G f @ .1 ~---7 I____ J .... -®-- ® Informationsinhalt (B) Bebauungsplanperimeter Bezeichnung Baubereich Bereich für auskragende Bauteile Baubereich 3 Geschosse Baubereich 4 Geschosse Stützmauern Privater Aussenraum Halbprivater Aussenraum Aufenthalt, Spielplatz, Lage schematisch Ein- / Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch Feuerwehr• und allgemeine Notzufahrt, Fahrwegrecht für Kommunalfahrzeuge und Fahrräder, Lage schematisch Unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht, Lage schematisch Arealinterne Fusswegerschliessung, Lage schematisch Entsorgungsplatz, Lage schematisch Genehmigte Baulinie Genehmigte Baulinie für Garagen und Kleinbauten Genehmigte Waldbaulinie Neue Bushaltestelle Projektierte ErschHessungsstrasse Öffentliches Fusswegrecht ausserhalb Perimeter ' ' ' '/ / / // // / /////. / I • I / / ii'.1 / 1 / 1 / //;!.I / I ; I 1 11 / f\1 • \ \ y··,I 1 • \\1 • 1 1 • 1 \ \ \ -~1 1 1 ' 1 ' I I/ / '\I I I I • I I I • N I g ' 0 5 10 15 20 /f/17// . __ .;:/'//. / / / / / / / / / ,'/ / ./,,I / / 'I / I \ '1 I r..._, '- / / ' \ ,,,,:/,/ ',,, ':♦0 / / . ~.// I • o • <,/' •♦ 000 •• ♦ 1/ • 00 •• ,/i .•;;JJ~?>@< uß;;~~I::••·· FREUDENBERG 11/ .~ ;;o•e; soo ; ?i ?o •• •••••••••• ,/ i5 ~:.=~ E'JF!J,'.~"":"E=='-"'====~~I~~j6~01~0;11ftf:f~l~·1t·~1·11~·~·~·~·~~~!.-!II ® 0 1 I 3 1/ 1/ / 1 1 / 1 / 1/ 1 I / / I / / / I /~ II~ I / ;,;, II /j I 'ii //'&I I IJj /§ /1.1...1::; Max. OK EG 479.50 m.O.M. Max. OK Dach 488.50 m.O.M. Max. aGF 905 m2 F ® Max. OK EG 480.50 m.O.M. Max. OK Dach 489.50 m.O.M. Max. aGF 905 m2 J ••••••••••0 o o• •••• .............. "·"""""~"~~-" ~~c:~~c:~cc"'"~· · < i, ,)_}_I{ __ }{../ _( B _ Q_Q _______________Q _0 0 0 _0 0 0 0 0 o_o 0 0 0 _Q ___ _ --- . -- Max. OK D«:h "85.SO m.0.M. • HausD Male. OK Da(:h 47?;.ro m.O.M. Max. O+< EO 476.!iO m.O.t,t - HausA Max. OK EG 463.ro m.O .M. --·- ·-·---M~ 30 40 50m BOB vom 21.03.2006 Max. OK Dach 488.50 m.a.M. - HausE 1 1 Max. OK EG 479.50 m.O.M. •.Max. OK Dacn478.50 m.ü.M. Haus B Max. OK EG 466.50 m.QM. • "------ ----- -1 --.....-------------..---.------.--, Max. OK Dach -489.60 m.O.M. Haus F 1 Max.OK Dadi481.50m.O.M. • Mal<.,:..OKE G 480 .!iO m.aM . Hause Max. OK EG 469.50 m.O.M. • p ____ ---- .- ·-·---- ---· ---- Mei<. OK Dach -489.60 m.Q.M. • HausG ~ax. OK e;G 477,50 m.Q."1, • -·-· -·-·- ·- • .1 ~t -------------------------------------·-it ---- --- --- D ----------- r - _ _, I I I !----'1 '1 '' ''''---- BDSv; ----------- ---~~21.03_2006 ------ ------ ---·--- --- 1 --- ........... ■• ■L ll.L!_■ •• ---- 1 ------- -- ----- BESTIMMUNGEN 1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Der Bebauungsplan Meisenberg bezweckt Die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Wohnüberbauung zu schaffen. • Die Lärmschutzmassnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung zu sichern . - Das Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern. 2. Bebauung 2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichUich Massstablichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch fOr eine etappierte Realisierung. 2.2 Hauptgebäude sowie vorspringende und auskragende Bauteile wie Vortreppen, Balkone, Erker und DachvorsprOnge d0rfen nur innerhalb der im Plan entsprechend festgelegten Baubereiche erstellt werden. 2.3 Die Flächen des obersten zulässigen Geschosses dürfen maximal 70% Jener des daruntertiegenden Geschosses ausmachen . 2.4 Die in der Ansicht festgelegte Höhe Oberkant Dach darf von keinem Gebäudeteil durchstossen werden. Davon ausgenommen sind Kamine und kleinere Aufbauten, deren Standort technisch bedingt ist. 2.5 Die obersten Dächer sind nicht begehbar auszugestalten und natumah zu begrünen. 3. Nutzung I Ausnutzungsmass 3.1 Es sind Wohnnutzungen und nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig. 3.2 In den Baubereichen sind maximal die im Plan festgelegten anrechenbaren Geschossflächen (aGF) zulässig. 4. Umgebungsgestaltung ! . 3 . 1olZ 4.1 Der Umgebungsplan vom 30,0i , ~0~ 1 ist verbindlich und Bestandteil dieses Bebauungsplans , Für die Umgebungsgestaltung sind einheimische und standortgerechte Pflanzenarten zu wählen. 4.2 Terrainveränderungen, Mauem oder mauerartige Böschungen sind architektonisch gut umzusetzen und haben sich gut in die Umgebung einzupassen . 4.3 Die im Plan eingezeichneten Stützmauern dürfen eine Höhe von maximal 3m aufweisen. Weitere Stützmauern sind nicht ertaubt. 4.4 Die Terraingestaltung richtet sich nach den im Umgebungsplan eingezeichneten Höhenkurven. Die Höhenbeschränkungen gemäss §24 Abs. 2 und §25 Abs. 1 BO bezüglich gewachsenem Terrain kommen innerhalb des Perimeters nicht zur Anwendung. 5. Lännschutz 5.1 Im Planungsgebiet sind die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II nach der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung einzuhalten. 5.2 Die im Länngutachten vom 11 . Mai 2011 aufgezeigten verschiedenen Lärmschutz:-Massnahmen sind zu realisieren. Im Baugesuchsverfahren ist der notwendige Lärmnachweis zu erbringen. 6. Erschliessung I Parl<ierung 6.1 Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Individualverkehr erfolgt Ober zwei Tiefgaragenzufahrten ab der Melsenbergstrasse. 6.2 Das Untergeschoss in den Baubereichen A-C sowie in den Baubereichen D-G ist jeweils als zusammenhängende Tiefgarage auszugestalten. Innerhalb der Tiefgaragen bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte zugunsten und zu Lasten aller an der jeweillgen Tiefgarage angeschlossenen Parzellen. 6.3 Die Parkierung erfolgt unterirdisch. Die Anzahl Parkplätze richtet sich nach dem jeweils rechtsgültigen Parkplatzreglement. 6.4 Für Fahrräder und Motorfahrräder Ist pro Zimmer mindestens 1 Abstellplatz: zu erstellen. Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 70% sind zu überdachen. 6.5 An den Im Plan bezeichneten Orten Ist der Öffentlichkeit ein unentgeltliches Fusswegrecht einzuräumen. 7. Entwässerung I Siedlungsökologie 7 .1 Das Meteoiwasser Ist soweit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen oder mit Retentionsmassnahmen zurückzuhalten. 7 .2 Am bezeichneten Standort Ist in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainern einzurichten . 7.3 Die Gebäude haben dem Minergie®-Standard zu entsprechen . 8. Al/gemeine Bestimmungen Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen aussertialb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. -

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