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Hausordnung Pipoltr

Triesenberg · hausordnung_pipolter.pdf · communal act

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Contents: 10 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7
  8. Art. 8
  9. Art. 9
  10. Art. 10

Proposed changes to this act

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10 provisions

Art. 1

In allen Räumen des Jugendtreffs und auf den Aussenanlagen ist auf Reinlichkeit und Ordnung zu achten. Entstandene Schäden sind unverzüglich dem Jugendleiter zu melden. Die Anordnung von Reparaturen ist Sache des Jugendleiters. Für mutwillige oder fahrlässige Verunreinigungen und Beschädigungen der Räume, Einrichtungen, Geräte und der Aussenanlagen haftet der Schadenverursacher.

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Art. 2

Das Öffnen und Schliessen des Hauptzuganges und sämtlicher Räume des J ugendtreffs ist Sache des Jugendleiters oder der von ihm ernannten Aufsichtsperson. Ohne verantwortliche Person dürfen die Räume nicht betreten werden. Der Jugendtreff ist in der Regel zu folgenden Zeiten geöffnet. Mittwoch 13.00 - 17.00 Uhr und 18.00 - 22.00 Uhr Sonntag 18.00 - 22.00 Uhr Darüber hinaus kann der Jugendtreff für Veranstaltungen, Kurse usw. mit Zustimmung des Jugendleiters auch zu anderen Zeiten geöffnet werden.

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Art. 3

Der Jugendleiter ist für Sicherheit und Ordnung zuständig. Seine Anordnungen sind zu befolgen. Der Jugendleiter ist befugt, Personen aus dem Gebäude zu verweisen, die trotz Ermahnung gegen Bestimmungen dieser Hausordnung verstossen. Der Treff ist gewalt- und waffenfrei. Wer sich auf dem Areal des Jugendraumes nicht an die Anordnung der Leitung hält, wer im Besitz von Alkohol, illegaler Betäubungsmittel oder Waffen (Messer, Schlaggegenstände etc.) angetroffen wird, ist durch die Jugendraum-Leitung zu verweisen. Im Wiederholungsfall kann ein Jugendraum-Hausverbot erteilt werden,

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Art. 4

In sämtlichen Räumen des Jugendtreffs Pipoltr gilt absolutes Rauchverbot, ebenso ist der Konsum von Drogen untersagt. Der Ausschank und das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt. Das Mitbringen von Tieren und die Belästigung anderer Besucher ist nicht gestattet. Essen und Trinken ist ausschliesslich im Cafe-Raum gestattet.

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Art. 5

Die Bedienung der Musikanlagen und sämtlicher anderer Geräte ist dem Jugendleiter, den Aufsichtspersonen oder den vom Jugendleiter extra dafür ernannten Personen vorbehalten. Für die Benützung des Computers und des Internet (Zulassung, Benützungsgebühren, etc.) gelten separate Bestimmungen. Für die Benützung des Telefons sind die angezeigten Gebühren an den Jugendleiter zu entrichten, welcher darüber Buch zu führen hat.

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Art. 6

Veranstaltungen privater Natur (Geburtstagsfeiern etc.) können nicht im Jugendtreff durchgeführt werden.

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Art. 7

Für Wertsachen, Kleidung und persönliche Effekten wird jede Haftung abgelehnt. Diebstähle sind sofort dem Jugendleiter zu melden. Gegenstände, die im Gebäude gefunden werden, sind dem Jugendleiter abzugeben und können bei ihm vom rechtmässigen Besitzer gegen Legitimation abgeholt werden.

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Art. 8

Diese Hausordnung wird durch Anschlag beim Jugendtreff "Pipoltr" allen Besuchern und Besucherinnen zur Kenntnis gebracht. Der Jugendleiter sowie die von ihm ernannten Aufsichtspersonen sind verpflichtet, für die Einhaltung der Vorschriften besorgt zu sein.

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Art. 9

Anregungen, Wünsche und Beschwerden sind an den Jugendleiter oder schriftlich an die Betriebskommission zu richten.

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Art. 10

Im übrigen gelten die Bestimmungen des Jugendgesetzes. Diese Hausordnung wurde vom Gemeinderat Triesenberg in der Sitzung vom 21. April 1999 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft. Für die Gemeinde Triesenberg: WORSZ SED IS EEE 9 A ; RS var. KA AA Hubert Sele, Vorsteher

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