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7 provisions
Art. 1
1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Bettingen und der Gemeinde Riehen in den Gebieten
«Im Britzigerberg», «Im Linsberg» und «Im Winkel» wird gemäss dem Gemeindegrenzverlegungsplan Nr. 283 des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 21. August 1981 verlegt.
Art. 2
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde
Bettingen abgetreten:
1. Im Britzigerberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit dem Buchstaben A
bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'372 m².
2. Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit C bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 1'098 m².
3. Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit E bezeichnete und rot bemalte Fläche hal -
tend 659,5 m².
Art. 3
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde
Riehen abgetreten:
1. Im Linsberg: Die im Grenzverlegungsplan vom 21. 8. 1981 mit B bezeichnete und gelb
bemalte Fläche, haltend 2'022 m².
2. Im Linsberg: Die im oben genannten Plan mit D bezeichnete und gelb bemalte Fläche,
haltend 14,5 m².
3. Im Winkel: Die im oben genannten Plan mit F bezeichnete und gelb bemalte Fläche, haltend 1'093 m².
Art. 4
1 Die gegenseitig abzutretenden Flächen sind flächengleich und betragen je 3'129,5 m²; es entsteht somit keine Flächendifferenz.
Art. 5
1 Die Absteckung und Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des
Kantons Basel-Stadt. Die Kosten des Grenzverlegungsplanes werden der Waldzusammenlegung Bettingen/Riehen belastet, während jene der Vermarkung von den Parteien je zur Hälfte getragen werden.
1) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 23. 09./12. 10. 1981. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben werden.
Art. 6 Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.220
1 Der Vertrag über die Gemeindegrenzverlegung tritt mit dem Datum der Genehmigung durch den Re -
gierungsrat des Kantons Basel-Stadt in Kraft.
Art. 7
1 Der Regierungsrat verfügt die entsprechenden Rechtsänderungen und meldet diese beim Grundbuchamt an; das Grundbuchamt wird zu den erforderlichen Eintragungen ermächtigt.
Riehen, den 23. September 1981
Für die Einwohnergemeinde Riehen
Der Gemeinderat
Der Präsident: G. Kaufmann
Der Gemeindeverwalter: Dr. A. Grotsch
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt
Die Präsidentin: E. Arnold
Der Sekretär: Dr. A. Grotsch
Bettingen, den 12. Oktober 1981
Für die Einwohnergemeinde Bettingen
Der Gemeinderat
Der Präsident: W. Müller
Der Gemeindeschreiber: G. Costeggioli
Von der Einwohnerversammlung Bettingen am 15. Dezember 1981 genehmigt.
Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt am 22. Dezember 1981 genehmigt.
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.220
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
12.10.1981 22.12.1981 Erlass Erstfassung KB 07.11.1981
Gemeindegrenze Bettingen/Riehen: Vertrag BeE 117.220
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 12.10.1981 22.12.1981 Erstfassung KB 07.11.1981