§ 1 Ergänzung
Bauordnung für die Teilrevision Zonenplanänderung GS 1380 (tw.) Abteilung Planung I Bau Baar, den 11 . Oktober 2012 Vom Gemeinderat verabschiedet am: 17. Oktober 2012 Gemeinderat: Hans Steinmann Vorprüfung durch das Amt for Raumplanung: Zug, den 3. Oktober 2012 Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann Der Gemeindeschreiber: Walter Lipp Die Kantonsplaner-Stellvertreterin: Martina Brennecke Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 26. Oktober 2012 bis 26. November 2012 Publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau Von der Gemeinderat beschlossen am: 5. Dezember 2012 Gemeinderat: Der Gemeindeschreitfr: . Walter lipp /!. �Hans Steinmann Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 14. Dezember 2012 bis 03. Januar 2013 Publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau !l/ '. Heutiger § 15 Lärmschutz 1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sein. 2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet. 3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche Pla nungswert. 4 ln den Arbeitszonen Altgasshot (AB). Franzmatt (AC) und Wässerig (AC} sowie in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist. 5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden. Ergänzung § 15 Lärmschutz 1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar sein. 2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet. 3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche Planungswert 4 ln den Arbeitszonen Altgasshot {AB}, Franzmatt (AC). Teileinzonung GS Nr. 2531 (AD) und Wässerig (AC) sowie in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof und in der Zone des öffentlichen Interesse für Bauten und Anlagen Teileinzonung GS Nr. 1380 sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist. 5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.