Art. 1
Das Abkommen wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Liechtenstein · 0.110.035.64 · treaty
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Das Abkommen wird gemäss dem Anhang dieses Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am selben Tag wie das Zusatzabkommen in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.
Liechtenstein und die Europäische Gemeinschaft unterrichten den Gemeinsamen EWR-Ausschuss über das Inkrafttreten des Zusatzabkommens, mit dem Liechtenstein in das Landwirtschaftsabkommen einbezogen wird.
Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblatts der Europäischen Union veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 28. September 2007. (Es folgen die Unterschriften)