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Ordnung über die Reinigung privater Liegenschaften bei Verschmierungen

Basel-Stadt · RiE 730.700 · communal act

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Contents: 4 provisions
  1. § 1 I. Zweck
  2. § 2 II. Geltungsbereich
  3. § 3 III. Übernahme der Reinigungskosten
  4. § 4

4 provisions

§ 1 I. Zweck

1 Die Beseitigung von Verschmierungen an privaten Liegenschaften in der Gemeinde Riehen ist von öffentlichem Interesse. Durch eine finanzielle Beteiligung an den Reinigungskosten soll erreicht wer - den, dass Verschmierungen möglichst rasch entfernt werden.

§ 2 II. Geltungsbereich

1 Die Ordnung gilt für private Liegenschaften auf dem Gebiet der Gemeinde Riehen.

§ 3 III. Übernahme der Reinigungskosten

1 Bei Verschmierungen von privaten Liegenschaften kann die Gemeinde auf Gesuch hin die Kosten der Reinigung ganz oder teilweise übernehmen.

§ 4

1 Der Gemeinderat bestimmt die Höhe der von der Gemeinde pro Liegenschaft zu übernehmenden Reinigungskosten, legt den jährlich für die Reinigungen zur Verfügung stehenden Gesamtbetrag fest und regelt das Verfahren. Schlussbestimmung Diese Ordnung wird publiziert; sie unterliegt dem Referendum. Sie wird am 1. Januar 2013 wirksam. 1) RiE 111.100. Reinigung von Verschmierungen: Ordnung RiE 730.700 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 26.09.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung KB 03.10.2012 Reinigung von Verschmierungen: Ordnung RiE 730.700 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 26.09.2012 01.01.2013 Erstfassung KB 03.10.2012

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